REGULIERUNG kus der Datenerhebung beziehungsweise die genauen Anforderungen, die an die Banken gestellt werden. Darüber hinaus kritisieren der Verband der Privaten Bausparkassen und die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen den erheblichen Mehraufwand, den die Verordnung für die Institute bedeutet. Datenattribute erheben und ordnungsgemäß melden Ziel der Verordnung ist es, mögliche Überbewertungen von Immobilien und systematische Risiken, die von Wohnimmobilienfinanzierungen ausgehen könnten, fortlaufend zu vermeiden. Mit solchen Risiken ist beispielsweise besonders dann zu rechnen, wenn Kaufpreise oder Darlehensvergaben für Wohnimmobilien stark ansteigen. Anhand der erworbenen Datenattribute kann die Deutsche Bundesbank im Zweifelsfall bei möglichen Gefahren schnell eingreifen. Erfahrungsgemäß liegen die Basisdaten für diese Datenattribute bei den Instituten häufig nicht den Anforderungen entsprechend in elektronischer Form vor, sodass sie diese zunächst entsprechend aufbereiten müssen. Alle Informationen rechtzeitig zu erheben bzw. überhaupt an sie zu gelangen, wird die Banken voraussichtlich vor große Herausforderungen stellen. So könnte es für sie beispielsweise schwierig werden, den Marktwert aller Immobilien und die Zinssätze aller Darlehen innerhalb eines Jahres zu ermitteln. Damit einher geht die Hürde, die Informationen für eine aufsichtsrechtliche Meldung so in den Systemen abzulegen, dass sie dort direkt aufrufbar sind. Ebenfalls zeitaufwendig wird es für die Banken sein, die Informationen mit dem Datum des Darlehensabschlusses bzw. mit dem Datum des Meldetermins zu erstellen und verfügbar zu machen. Denn die Institute ermitteln die Daten nicht immer fortlaufend. Gerade historische Daten wie die des Darlehensabschlusses liegen nicht immer in den Systemen vor, sodass die Organisationen sie nacherfassen müssen. Banken müssen sich daher rechtzeitig Gedanken machen, wie sie ihre Prozesse gestalten, um die Daten fristgerecht melden zu können. Das können Banken jetzt tun Wie können die Kreditinstitute jetzt vorgehen, um den Anforderungen der FinStabDev effizient und neben dem Alltagsgeschäft nachzukommen? Folgende konkrete Schritte können als grober Plan dienen: Schritt 1: Zuständigkeiten klären Die Meldepflicht wirkt sich abteilungsübergreifend aus und ist damit ein Thema für die Verantwortlichen an der Schnittstelle zwischen Fachbereich und IT. Diese müssen gemeinsam definieren, wo und wie die geforderten Informationen entstehen, und wie diese am besten abgelegt und aufsichtskonform aufbereitet werden können. Auch wenn die Meldepflicht für alle Arten von Banken herausfordernd ist, haben die Sparkassen und Genossenschaftsbanken einen Vorteil: Ihre jeweiligen IT-Dienstleister unterstützen sie bei der Erhebung und Digitalisierung der Daten, um eine zentrale Datenbasis zu erhalten. Bei den privaten Banken können externe Berater für Entlastung sorgen, indem sie die Institute individuell in der Umsetzung der Meldepflicht unterstützen und mit fachlichem und technischem Know-how die möglicherweise knappen zeitlichen Ressourcen der Banken erweitern. Fachberater verfügen zudem meist bereits über weitreichende Erfahrungen mit ähnlichen Meldepflichten. Schritt 2: Projektablauf Zwar läuft der Prozess der Datenerhebung bei jeder Bank aufgrund variierender Anforderungen unterschiedlich ab und stellt keinesfalls eine Blaupause dar, dennoch ist der folgende grobe Ablauf auf verschiedene Projekte anwendbar. Zunächst gilt es zu ermitteln, welche Auswirkungen die neue Verordnung auf das eigene Institut hat und wie man diesen gerecht werden kann. Dazu ist eine fachliche Bewertung der Prozesse erforderlich, in deren Rahmen die Experten die Datenfelder fachlich validieren. Anschließend ist ein umfassender Blick in die Quellsysteme vonnöten, bei dem die IT-Experten den Stand der Informationen ermitteln beziehungsweise feststellen, welche Informationen bereits in digitaler Form vorliegen und welche noch nicht. Ist dies analysiert, erstellen die IT-Verantwortlichen einen Maßnahmenkatalog, der die umzusetzenden Schritte enthält und mit der unternehmensspezifischen Lösungsarchitektur konform ist. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die IT-Experten gefragt, die die notwendigen Systeme zur Erfüllung der Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Meldung ermitteln und anpassen. Schritt 3: Testphase Ist die Entwicklungsphase abgeschlossen, beginnt die Testphase. Hier wird mit Einsatz einer Meldesoftware überprüft, ob die Meldungen formrichtig den Anforderungen entsprechen. Wichtiger als die Formrichtigkeit ist aber ein stimmiger Inhalt der Meldung. Das bedeutet, dass nicht nur die Information in der Meldung selbst geprüft beziehungsweise getestet werden muss, sondern auch die Daten in den Quell- und Vorsystemen. 62 09 // 2020
REGULIERUNG Das wiederum erhöht den Testaufwand sowie die Koordination im Rahmen des Testmanagements. Ein Fehler kostet Banken und Sparkassen auch hier enorme Ressourcen. Je früher Probleme im System identifiziert werden, desto einfacher lassen sie sich beheben. Frühzeitig planen Wie lange der gesamte Prozess dauert, kommt auf die einzelne Bank und deren IT-Abteilung an. Denn diese ist beispielsweise durch Transformations- und Digitalisierungsprojekte, aber auch durch interne Compliance- oder Auditanforderungen oft so ausgelastet, dass sie regulatorische Anforderungen nicht immer kurzfristig erfüllen kann. Für die zeitliche Planung müssen die Verantwortlichen darüber hinaus eventuelle System-Release-Zyklen berücksichtigen: Zum einen können Software-Anpassungen erforderlich sein, die nur mit einem solchen Release-Einsatz „produktiv“ gesetzt werden können. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass eventuelle Fehler in der Software frühzeitig aufgedeckt werden und durch Updates behoben werden können. Grob ist daher mit circa einem Jahr von der fachlichen Bewertung bis hin zur finalen Meldung zu rechnen. Dieses unterteilt sich beispielsweise in acht Monate Entwicklungsaufwand und vier Monate Testphase. FAZIT Regulatorische Pflichten zu erfüllen, ist für Banken meist ein großes und langwieriges Projekt, so auch im Fall der FinStabDEV. Wollen die meldepflichtigen Institute nicht in Zeitdruck geraten und dadurch weitere Kosten riskieren, müssen sie schnellstmöglich handeln – denn zwölf Monate von der Verkündigung der Verordnung bis hin zum Meldestichtag sind vom Bundesministerium äußerst knapp bemessen. Bereits jetzt sollten die Häuser sowohl ihre Ressourcen auf der Fachseite als auch die auf der IT-Seite für dieses Thema sensibilisieren. Autor Dan Rech ist Managing Consultant bei der Fort.Schritt GmbH in Weinheim. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Leitung und Durchführung von Projekten im Bankensektor. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Aufsichtsrecht im In- und Ausland. 09 // 2020 63
NR. 9 2020 ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOL
EDITORIAL » Deutsche Banken sind b
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