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diebank 06 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG RECHTLICHE

REGULIERUNG RECHTLICHE EINORDNUNG Über die Zulässigkeit von Negativzinsen Immer mehr Kreditinstitute verlangen Negativzinsen – in erster Linie von Unternehmenskunden, manchmal aber auch bei höheren Einlagebeträgen von Privatkunden. Zugleich wollte die KfW schon vor der Corona-Krise prüfen, ob sie künftig auch Kreditmittel mit negativer Verzinsung zur Verfügung stellen könne. Dies wirft mehrere Rechtsfragen auf: Sind Negativzinsen auf Einlagen generell zulässig? Muss das Kreditinstitut dabei nach den unterschiedlichen Einlagearten unterscheiden? Was ist mit dem Verbraucherschutz? Und wie ist es rechtlich einzuordnen, wenn ein Kreditinstitut Darlehen vergibt und der Darlehensnehmer dafür auch noch Zinsen erhalten soll? 60 06 // 2020

REGULIERUNG Derzeit sieht es so aus, dass die meisten Banken Negativzinsen nur von Neukunden oder bei Neuanlagen verlangen, jedoch bestehende Verträge unberührt lassen. Einige Kreditinstitute sind aber anscheinend dazu übergegangen, bei höheren Anlagebeträgen Negativzinsen auch von Privatkunden zu berechnen. Nach Angaben der Bankenverbände zahlten deutsche Kreditinstitute selbst in den letzten Jahren Negativzinsen in Höhe von rund 1,9 Mrd. € im Jahr an die EZB. Nach einer Analyse des FinTechs Deposit Solutions haben die Banken der Eurozone seit dem Jahr 2014 Negativzinsen in Höhe von insgesamt rund 25 Mrd. € an die EZB gezahlt, wovon rund ein Drittel auf deutsche Kreditinstitute entfiel. Ob die Berechnung von Negativzinsen auf Einlagenkonten bei Kreditinstituten rechtlich zulässig ist, wird in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert. Die meisten Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass Kreditinstitute zumindest im Bestandsgeschäft nicht berechtigt sein sollen, über Allgemeine Geschäftsbedingungen von ihren Kunden die Zahlung von Negativzinsen zu verlangen. Die Erhebung eines negativen Zinses sei mit dem gesetzlichen Leitbild eines Darlehensvertrags nicht vereinbar und benachteilige damit Verbraucher entgegen dem Gebot von Treu und Glauben (§ 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB). Andere sehen darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 Absatz 1 BGB) oder eine unwirksame überraschende Klausel (§ 305c BGB). Von der Rechtsprechung sind derzeit nur wenige – zumeist von Verbraucherschutzverbänden angestrengte – Entscheidungen zu Negativzinsen bekannt. Dies mag daran liegen, dass die Kreditinstitute bislang noch nicht flächendeckend dazu übergegangen sind, Verbraucher und Einlagen in geringer Höhe mit Negativzinsen zu belasten. Größere Beachtung in der Öffentlichkeit und auch in der juristischen Fachwelt hat allerdings eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen aus dem Jahr 2018 gefunden, nach der es einem Kreditinstitut untersagt wurde, Negativzinsen für Verbraucher über Allgemeine Ge- 06 // 2020 61

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