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diebank 06 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG einer

REGULIERUNG einer Auswahlentscheidung sollte jedes Institut jedoch genau analysieren, welche vorhandenen Ratings hier geeignet sind. Neuere Studien haben gezeigt, dass ESG-Ratings weder vereinheitlichte Grundbegrifflichkeiten noch standardisierte Berechnungsmethoden aufweisen. So lässt sich auch erklären, dass die Rating- Ergebnisse vergleichsweise nur schwach korreliert sind. 3 Darüber hinaus ist die Auswahl der regelmäßig erhobenen ESG-Ratings ebenso wie die Auswahl der übrigen ESG-relevanten Daten selbstverständlich auf die Portfolio-Spezifika der jeweiligen Bank abzustimmen. Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus der Tatsache, dass die Verfügbarkeit von ESG-relevanten Daten ebenfalls einer Dynamik unterliegt: So wird die Breite und Tiefe verfügbarer Informationen zukünftig wachsen, sodass auch Kundensegmente wie z. B. KMU, für die es derzeit nur eingeschränkte ESG- Informationen gibt, künftig besser erfasst werden können. Dies bedeutet, dass auch die Auswahl der zu erhebenden Daten keine Einmalentscheidung sein kann, sondern in hoher Frequenz validiert werden muss. Potenzielle Irrwege und Fehler Beim derzeitigen Stand gibt es zwei mögliche, sich gegenseitig ausschließende Kardinalfehler, die ein Kreditinstitut begehen kann: Der erste besteht darin, nichts zu tun. Dies wird sich spätestens dann rächen, wenn die Aufsichtsbehörden selbst konkretere Vorstellungen über den „way forward“ entwickelt haben und diese in bindende Vorschriften überführen. Viele Institute haben dies schmerzhaft erfahren müssen im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Basel II und Basel III bekannten Vorschriften. 54 06 // 2020

REGULIERUNG FAZIT Während Regulierungsbehörden erste Richtlinien zur Behandlung von ESG-Risiken vorlegen, die auch bereits allgemeine Hinweise zur Einbindung solcher Risiken in den Kreditentscheidungsprozess beinhalten, stehen Banken vor der Frage der methodischen und prozessualen Umsetzung. Die Erfahrung aus vorhergehenden Umsetzungsgroßprojekten lehrt die Institute, dass man die Aufgabe nicht hinausschieben sollte, wenn man nicht von der (regulatorischen) Realität überholt werden möchte. Die evolutorische Natur vieler ESG-Risikofaktoren stellt die Banken jedoch vor erhebliche Herausforderungen, sowohl in der Risikoidentifizierung und Messung als auch in der Erhebung der dazu notwendigen Daten. Eine Kombination aus unmittelbar beginnender, umfassender und granularer Datensammlung, hochfrequenter Risikoanalyse sowie der Einbindung von Expertenschätzung stellt sich als geeignete Umsetzungsstrategie dar. Schnellschüsse hingegen, in denen gering relevanten ESG-Faktoren ein hoher Einfluss auf die Bonitätsbewertung eingeräumt wird, führen zu gegenläufigen Effekten. Diese sind auch nicht im Interesse des Regulators. dass die diesbezügliche Umsetzung derzeit noch am Anfang steht. ÿ 1 Gemäß den Ergebnissen der beiden Studien scheint die Umsetzung anderer Elemente des Managements von ESG-Risiken weiter vorangeschritten zu sein, wie die Ausgestaltung von Klima-Stresstests und die Aufnahme von ESG-Risiken in Offenlegungsberichte. Autoren Prof. Dr. Wolfgang Malzkorn lehrt allgemeine BWL und Finanzdienstleistungen an der FHDW Fachhochschule der Wirtschaft in NRW. Darüber hinaus ist er Partner der Strategieberatung True North Partners LLP in London. Der zweite mögliche Kardinalfehler besteht darin, in blinden Aktionismus zu verfallen und unangemessen ganze Sektoren von Kreditnehmern pauschal schlechter zu stellen. Einerseits kann es auch in überwiegend „braunen“ Portfolien vereinzelt „grüne“ Engagements geben, andererseits können Ansteckungs- oder sonstige unerwünschte Portfolioeffekte hierdurch allererst induziert werden. Constantin Ebert ist als Consultant in der gleichen Strategieberatung tätig. Er hat Master-Abschlüsse in Internationaler Volkswirtschaft der Universität Bayreuth sowie in Betriebswirtschaft der Freien Universität Amsterdam, und hält das Certificate in Finance and Technology (CFT). Empirische Resultate – wie weit sind die Banken? Detaillierte empirische Erkenntnisse über den Umsetzungsstand der Einbindung von ESG- Risiken in den Kreditentscheidungsprozess liegen derzeit nicht vor. Umfrage-basierte Studien von Oliver Wyman und IACPM 4 sowie der EBA 5 enthalten jedoch Hinweise darauf, 1 Vgl. Malzkorn / Ebert in die bank 03.2020. 2 Vgl. Oliver Wyman: „Climate Change. Three imperatives for financial services”. 3 Vgl. z. B. Berg / Koelbel / Rigobon: „Aggregate Confusion: The Divergence of ESG Ratings“; MIT Sloan Research Paper No. 5822-19 8, August 2019. 4 „Climate Change. Managing a New Financial Risk“, 2019. 5 „Sustainable Finance. Market Practices”, EBA Staff Papers, N. 6, Januar 2020. 06 // 2020 55

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