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diebank 06 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Auswirkungen

REGULIERUNG Auswirkungen auf Stakeholder des Unternehmens. Beispiele: Erfolgreiche Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe gegen Hersteller von Zigaretten; Baugenehmigung für ein Großprojekt scheitert, weil die Landrechte indigener Einwohner nicht berücksichtigt wurden; Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern bzw. zu Unrecht erhaltener Erstattungen. (S. 12)” In ihrem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ weist die BaFin auf zwei wesentliche Grundvoraussetzungen des Managements von ESG-Risiken hin: 1. „Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, konkretisiert insbesondere durch die Ma- Risk, MaGo, KAMaRisk, sind in jedem Fall zu beachten, d. h. alle (wesentlichen) Risiken sind zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und zu kommunizieren. Hierzu zählen (…) auch Nachhaltigkeitsrisiken“ (S. 7). 2. „Die BaFin sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten. Eine separate Risikoart ’Nachhaltigkeitsrisiken‘ wird abgelehnt, da Nachhaltigkeitsrisiken auf alle bekannten Risikoarten einwirken und eine Abgrenzung kaum möglich wäre“ (S. 14). Demgemäß gelten insbesondere alle bestehenden regulatorischen Vorschriften und Standards des Managements von Kreditrisiken auch für solche Kreditrisiken, die sich aus ESG-Risiken ergeben. Des Weiteren sind die bestehenden Instrumente und Prozesse des Managements von Kreditrisiken um die relevanten ESG-Risiken zu ergänzen. Zusätzliche, dual existierende Instrumente oder Prozesse sind nicht erwünscht. Für den Kreditvergabeprozess zieht die BaFin ganz konkret auch den Ausschluss von Kreditnehmern und die Einschränkung von Limiten aufgrund von ESG-Risiken in Betracht („Beispiel: Ausschluss von Unternehmen, die ihren Umsatz zu mindestens __% aus Abbau, Weiterverarbeitung oder Verbrennung fossiler Energieträger generieren“, S. 23). Darüber hinaus sollen ESG-Risikofaktoren auch Aufnahme in Risikoklassifizierungsverfahren zur Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers finden. Allerdings soll dies nur dann geschehen, wenn die fraglichen ESG-Risikofaktoren nachweislich Einfluss auf die Bonität des Kunden haben. Die Aufnahme solcher Faktoren kann alternativ auf der Basis bankeigener Daten und Informationen oder auf der Basis externer Informationen erfolgen, letztere z. B. in Form von am Markt verfügbaren ESG-Ratings, die u. a. von registrierten Rating-Agenturen zur Verfügung gestellt werden. Derartige externe Informationen sind vom Institut zu plausibilisieren, ihre Relevanz für die Bonitätseinschätzung ist nachzuweisen. Auch ist ggf. eine individuelle Analyse des Geschäftsmodells des (potenziellen) Kreditnehmers und seiner inhärenten ESG-Risiken, vergleichbar mit der Analyse der Finanzunterlagen (Jahresabschluss, Finanzplanung) vorzunehmen. „Ergebnis der Untersuchung sollte eine die Nachhaltigkeitsrisiken des Kunden (…) bzw. des Investitionsobjektes berücksichtigende Risikoklassifizierung sein“ (S. 25), die dann, wie üblich, ein Kriterium der Kreditentscheidung darstellt. Theoretische Überlegungen zur Umsetzung Alle Instrumente der Kreditentscheidung können aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Absichten zur Anwendung kommen: Einerseits können geschäftspolitisch-strategische Gründe den Ausschlag geben, andererseits können Vermeidung, Mitigation oder Steuerung von Bonitätsrisiken maßgeblich sein. Für das Risikomanagement ist es bedeutend, diesen Unterschied nicht zu verwischen. Während die Anwendung von Maßnahmen aus geschäftspolitisch-strategischen Gründen weitgehend der Gestaltungsfreiheit des Managements obliegt, bedarf es für die Anwendung von Maßnahmen des Risikomanagements einer stichhaltigen Begründung, die regulatorischen Überprüfungen standhalten muss. Hier gilt es, das Risiko zu identifizieren – d. h. den Nachweis zu führen, dass es sich überhaupt um ein Bonitätsrisiko handelt –, zu messen und Maßnahmen zur Vermeidung, Mitigation und Steuerung anzuwenden, die nachweislich der Art und Schwere des Risikos angemessen sind. In Bezug auf ESG-Risiken stellt die Erfüllung dieser Anforderungen eine große Herausforderung dar, da es (a) für viele ESG- Risiken keine geeigneten historischen Vergleichsdaten gibt, (b) relevante Faktoren bislang nicht systematisch abgefragt und somit gesammelt wurden und (c) sich viele ESG- Risiken im Zeitverlauf evolutorisch entwickeln. In einem ersten Schritt müssen die für das eigene Portfolio relevanten ESG-Faktoren identifiziert und definiert werden. Für die Arten von Transaktionen oder Finanzierungsobjekten, deren Risikoeinschätzung in geringerem Ausmaß auf Ausfallhistorien, sondern vornehmlich auf Szenarioanalysen beruht (z. B. große Infrastrukturfinanzierungen), dürfte die erste dieser Herausforderungen weniger relevant sein. Hier gilt es vielmehr, in der Modellierung etablierte Risikofaktoren um zusätzliche ESG-Faktoren zu ergänzen, diese zu parametrisieren und in die Szenarioanalyse aufzunehmen. Dabei ergeben sich überdies Synergieeffekte mit den (regulatorisch erforderlichen) Klima-Stresstests auf 52 06 // 2020

REGULIERUNG 1 | Auszug aus IACPM-Studie How are climate risks captured in the credit rating process? 17 Some institutions capture climate risk by adjusting the financials (e. g. additional CAPEX required for adaption or transition) As part of the rating process, analysts can qualitatively override the rating in case they are not comfortable with the level of environmental and social risks 6 7 5 1 5 3 2 1 1 4 1 1 4 1 1 Explicity captured in credit rating model as a variable Indirectly captured through related variables Qualitative adjustment/override on the rating Not explicitly captured Other Asia Europa America Quelle: Oliver Wyman/IACPM Survey (November 2018). Portfolioebene, da der Regulator ohnehin kohärente Szenario-Definitionen erwartet. Für die bedeutendsten Asset-Klassen (z. B. Unternehmens- und Immobilienfinanzierung) hingegen sind alle drei Herausforderungen von hoher Relevanz. So ist die Frage, welchen Einfluss die Erhöhung oder Verringerung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) eines Unternehmens ceteris paribus auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten CO2-Emissionsklasse hat, auf der Basis historischer Daten derzeit kaum zu beantworten, da dieser Sachverhalt bis dato sehr geringe oder gar keine Auswirkung auf das Ausfallrisiko hatte. Ebenso wenig lässt sich derzeit auf diese Weise analysieren, welche Verringerung des Verkehrswerts von Immobilien in einer betroffenen Region sich durch die erwartete Erhöhung des Meeresspiegels ergibt und wie sich dies auf Beleihungsauslauf (LTV) und Verlustquote bei Ausfall (LGD) auswirkt. Dasselbe gilt für die Übersetzung von externen ESG-Ratings in marginale Veränderungen von PD oder LGD. Um diese Lücke zu schließen, wird es daher zunächst verstärkt auf Expertenschätzungen oder / und Szenarioanalysen ankommen, bis entsprechende Ausfallzeitreihen und andere historische Zeitreihen aufgebaut sein werden. Aber auch diese werden mit einiger Wahrscheinlichkeit von begrenzter Aussagekraft sein, da sich die Relevanz vieler ESG- Risikofaktoren dynamisch entwickeln wird, etwa durch die Verstärkung physischer Risiken. Abhängig von der Stärke der Dynamik werden Expertenschätzungen und Szenarioanalysen daher dauerhaft eine wichtige ergänzende Rolle spielen. Beispielhaft sei hier die Simulation der Auswirkung von CO2-Abgaben auf Unternehmensbilanzen und deren „Übersetzung“ in PD-Veränderungen genannt. Die dynamische Entwicklung vieler ESG- Risiken erfordert insofern ein intensives Monitoring der Parameter und Modelle sowie eine – im Vergleich zu heutigen Standards – erhöhte Anpassungsfrequenz. Daten- und Informationserfordernisse Aus den vorangehenden Überlegungen folgt, dass es für Kreditinstitute von hoher Bedeutung ist, unmittelbar mit dem Aufbau historischer Zeitreihen zur Erfassung bzw. Berechnung von ESG-Risikofaktoren zu beginnen. Dies gilt für Kreditnehmer-bezogene Daten wie auch für Daten zu Finanzierungsobjekten und kann teilweise im Rahmen von KYC- und anderen Standardprozessen erfolgen. Aufgrund des derzeit noch hohen Grads an Unsicherheit bezüglich der Relevanz sollten die Daten dabei in großer Informationsbreite, in hoher Granularität und in Übereinstimmung mit den regulatorisch vorgegebenen Definitionen von ESG-Risikofaktoren erhoben werden. Dies ermöglicht den Instituten später hohe Flexibilitätsgrade in Analyse und Auswahl der für die Kreditentscheidung relevanten Informationen. Selbstverständlich sollte jedes Kreditinstitut zunächst prüfen, welche ESG-Risikofaktoren im Haus bereits explizit oder implizit erhoben werden, sodass redundante Datenerhebungen vermieden werden. Dieser Abgleich sollte nicht auf Daten des Risiko- und Finanzmanagements beschränkt bleiben, sondern verschiedene Datenquellen innerhalb eines Instituts abdecken. Auch die Erhebung extern verfügbarer ESG-Ratings oder -Scores bietet sich an. Vor 06 // 2020 53

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