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diebank 04 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 1 |

REGULIERUNG 1 | Europäische Bankenunion Europäische Bankenunion » Single Supervisory Mechanism (SSM) » Einheitlicher Aufsichtsmechanismus » Ziel: Einheitliche Beaufsichtigung von bedeutenden Banken » Single Resolution Mechanism (SRM) » Einheitlicher Abwicklungsmechanismus » Ziel: Einheitliche Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken » European Deposit Insurance Scheme (EDIS) » Europäisches Einlagensicherungssystem » Ziel: Einheitlicher Schutz von Einlagen » Noch nicht umgesetzt und vertagt Einheitliches Regelwerk für Kreditinstitute (Single Rulebook) Quelle: Eigene Darstellung. besondere der sogenannte Bail-in-Mechanismus, der zunächst Aktionäre und Inhaber von Bankanleihen in die Pflicht nimmt, bevor Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Einlagen über 100.000 € zur Bankenrettung herangezogen werden. Das Instrument des Bail-in beendet die bisher gängige Bail-out-Praxis, nach der Banken mit Steuergeldern gestützt werden. Konkretisieret wird der Bail-in-Mechanismus durch eine sechsstufige Haftungskaskade. Diese gibt eine konkrete Reihenfolge bei der Haftung vor, indem sie verlangt, dass eine untere Stufe zur Verlustabsorption erst dann herangezogen werden darf, wenn die Mittel einer übergeordneten Stufe nicht ausreichen, um die Verluste des maroden Geldinstituts zu decken. Bei Misswirtschaft eines Instituts müssen also zunächst die Aktionäre einspringen, indem das harte Kernkapital zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung herangezogen wird. Anschließend werden die Gläubiger des zusätzlichen Kernkapitals in Anspruch genommen, also Inhaber von unbesicherten unbefristeten nachrangigen Schuldverschreibungen und stillen Einlagen mit Umwandlungs- beziehungsweise Herabschreibungsklausel, die nachrangig gegenüber Instrumenten des Ergänzungskapitals sind. Danach kommt das Ergänzungskapital zum Einsatz und betrifft Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten, bevor dann wiederum auf unbesicherte nachrangige Finanzinstrumente und Forderungen zurückgegriffen wird, die nicht die Anforderungen an das zusätzliche Kernkapital oder das Ergänzungskapital erfüllen. Dem schließen sich unbesicherte nicht-nachrangige Finanzinstrumente und Forderungen an. Zuletzt können auch Einlagen von Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen werden, soweit sie die nationale gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich 100.000 € übersteigen. ÿ 2 Bankenabgabe speist Einheitlichen Abwicklungsfonds Der Einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) mit weiteren Finanzspritzen kommt im Rahmen der zweiten Haftungsstufe zum Einsatz, falls der Bail-in-Mechanismus die Verluste nicht vollständig decken kann. Um den Topf zu füllen, müssen die Geldinstitute und auch bestimmte Wertpapierfirmen in den 19 an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten nach einem komplizierten Schlüssel, der anhand verschiedener Indikatoren das Risiko der Geldinstitute erfasst, jedes Jahr einen Beitrag leisten. Damit haften die Banken also selbst für die von ihnen ausgehenden Risiken. In Deutschland gibt es die Bankenabgabe, die die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde von den Instituten erhebt, schon seit 2010; im Jahr 2011 lag sie bei 590 Mio. €. Mit der Überführung in europäisches Recht im Jahr 2015 stieg der Betrag dann sprunghaft an: allein von 2014 auf 2015 verdreifachte sich der Beitrag auf 1,584 Mrd. €. Im Jahr 2019 belief sich die Bankenabgabe auf 2 Mrd. €. Davon entfielen allein 1,23 Mrd. € auf die Großund Regionalbanken. 702 kleinere Institute mussten pauschalierte Beiträge an den SRF abführen. Der Aufbau des Einheitlichen Abwicklungsfonds ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Vielmehr soll sein Volumen bis zum 31. Dezember 2023 auf rund 60 Mrd. € anwachsen. Im Jahr 2019 haben insgesamt 3.186 Institute eine Bankenabgabe geleistet, sodass insgesamt 7,819 Mrd. € auf den SRF übertragen wurden. Sein Volumen liegt damit aktuell bei rund 33 Mrd. €. Bei Betrachtung der Bankenabgabe wird deutlich, dass Deutschland zusammen mit Frankreich, dessen Bankenabgabe sich 2019 auf 2,4 Mrd. € belief, mal wieder am meisten 60 04 // 2020

REGULIERUNG in den Krisenfonds eingezahlt hat. Die beiden Länder werden damit im Vergleich zu ihren ausländischen Wettbewerbern wirtschaftlich stärker belastet. Bevor der Krisenfonds allerdings angezapft werden kann, müssen zunächst (lediglich) 8 Prozent der Bilanzsumme mittels Bailin aufgebracht werden, also zunächst Aktionäre, Anleihebesitzer und größere Einleger haften, wie es die Abwicklungsrichtlinie Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) 3 vorsieht. ÿ 3 Europäischer Stabilitätsmechanismus als Ultima Ratio Im Rahmen einer dritten Haftungsstufe kommt schließlich der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zum Einsatz, falls die im Einheitlichen Abwicklungsfonds verfügbaren Mittel nicht ausreichen sollten, um eine in finanzielle Schwierigkeiten geratene Bank zu retten. Mitglieder des ESM sind derzeit die 19 Euro-Staaten, und jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag auf eine direkte Bankenrekapitalisierung, zum Beispiel in Form eines Kredits als sogenannte Stabilitätshilfe zu stellen, sofern dies für die Gewährung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets notwendig ist. Aktuell verfügt der ESM über ein Stammkapital von rund 705 Mrd. €. Deutschland hat zum Euro-Rettungsschirm bereits 190 Mrd. € beigesteuert (das entspricht einem Finanzierungsanteil von 27 Prozent), und 21,7 Mrd. € direkt eingezahlt. Weitere 168,3 Mrd. € kann der ESM bei Bedarf bei Deutschland abrufen. Verglichen mit anderen EU-Staaten ist das Haftungsrisiko von Deutschland daher relativ groß. Die Beanspruchung des ESM und damit des öffentlichen Haushalts und der Steuergelder soll nach Ansicht der Europäischen Union allerdings die Ultima Ratio sein und nur zur Abwendung einer schweren Finanzkrise mit hohem Ansteckungsrisiko in Betracht kommen. Weitere Vergemeinschaftung von Risiken durch EDIS Auch die Europäische Einlagensicherung EDIS sieht vor, dass am Ende alle Banken aus den EU-Mitgliedsländern künftig in einen Fonds einzahlen sollen, der bei Schieflagen 04 // 2020 61

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