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die bank 12 // 2015

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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ó BANKING ist, Kostenvorteile, da Bausparkassen auf die sonst üblichen Kleindarlehenszuschläge verzichten. Die Stabilität des Geschäftsmodells Bausparen ist nachfrageseitig nicht gefährdet, weil die Menschen die Möglichkeit eines künftigen Zinsanstiegs in Betracht ziehen. Die wenigsten verlassen sich auf ein dauerhaftes Zinstief. Daran ändert offensichtlich die für die nächsten Jahre von vielen erwartete Seitwärtsbewegung nichts. In dem Moment, in dem sich der Darlehenszins allein in eine andere Richtung bewegt – die EZB markiert in ihren Prognosen den Wendepunkt für das Jahr 2018 – dürfte dieses Zinsabsicherungsmotiv bei der Produktauswahl wieder eine ganz wichtige Rolle spielen. Der klassische Vorteil des Bausparens kommt dann wieder verstärkt zum Tragen. Belastung durch „risikoblinde“ Regulierungsflut Im Zuge der Finanzmarktkrise ist eine Vielzahl schärferer Vorschriften erlassen worden – nicht nur hinsichtlich des Eigenkapitals, der Risikotragfähigkeit und der Liquidität. Reguliert wird fast jeder Handgriff. Die Banken hätten sich die Regulierung selbst zuzuschreiben, wird seitens der Politik entgegengehalten. Dem Vorwurf, marode Institute auf Kosten der Steuerzahler zu retten, wolle sich heute niemand mehr aussetzen. Doch so verständlich diese Position ist: Die Bausparkassen haben, wie erwähnt, nicht gezockt und zocken nicht. Die Regulierungen, die auf andere gemünzt sind, ziehen sie trotzdem in Mitleidenschaft. Zum Beispiel beim Thema Abwicklung und Sanierung: In den europaweiten Abwicklungsfonds sollen in acht Jahren 55 Mrd. € fließen. Obwohl die Bausparkassen aus diesem Topf niemals auch nur einen Euro bekommen werden, weil er nur für systemrelevante Institute gedacht ist, müssen auch die Bausparkassen zahlen. Diese Regulierungsflut hat einen zusätzlichen Fixkostenblock im Gefolge, der kleinere Institute wie ein Tsunami zu überrollen droht. Allein die EBA hat etwa für 2015 über 400 Einzelmaßnahmen in der Pipeline: technische Standards, Guidelines, Spezifizierungen. Jeden Tag mehr als eine; oft 30 bis 50 Seiten lang in Fachsprache. All dies bindet enorme Ressourcen – und das in einer Zeit, in der das Geldverdienen bei einem knallharten Wettbewerb immer schwieriger wird und die Kreditinstitute gefordert sind, Investitionen für Themen wie Baufinanzierung 4.0 zu stemmen. Die Regulierungsflut trifft unproportional Groß und Klein. Sie ist nicht risikoadjustiert, sondern risikoblind. Ob gewollt oder nicht: Indirekt wird damit also eine Strukturpolitik betrieben, die die Wirkungen der Nullzinspolitik verschärft. Dazu passt, dass Schattenbanken oder Hedgefonds, die mit der Finanzierung der Realwirtschaft wenig zu tun haben, von der Regulierung bisher weitgehend verschont wurden. Das kann nicht gewollt sein. Falsche Weichenstellung durch EU-Kapitalmarktunion Eine falsche Weichenstellung zeigt sich auch im Grünbuch der EU-Kommission zur Europäischen Kapitalmarktunion. Ein Kernelement darin ist die Absicht, Spareinlagen der privaten Haushalte durch gezielte Anreize verstärkt in die Kapitalmärkte zu transferieren. Normalverdiener und einkommensschwächere Haushalte entscheiden sich in vielen Ländern aber bewusst für risikoarme Anlagen. Wer wenig finanzielle Reserven im Rücken hat, hat nun einmal viel zu verlieren. Der Kapitalmarkt ist für sie keine Alternative. Die EU-Kommission sollte das Sicherheitsbedürfnis der Menschen stützen und sie nicht in Abenteuer hineinlocken. Unverständlich ist auch der indirekte Vorwurf der angeblich mangelnden Produktivität des Sparens mit dem Ziel der Finanzierung der eigenen vier Wände. Eine solide Finanzierung dieses Lebenstraums bietet nicht nur Schutz vor einer Überschuldung. Sie ist auch Voraussetzung für langfristig stabile Baufinanzierungsmärkt und von dieser Stabilität profitiert die Realwirtschaft. Ist eigentlich schon vergessen, welche verheerenden weltweiten Auswirkungen die Vergabe von Subprime-Krediten auf viele Familien, auf Wachstum und Arbeitsplätze hatte? Dass angelsächsische Modelle gerade in der Wohneigentumsfinanzierung keine Blaupause sein können, haben kürzlich die Krisen in den USA und Großbritannien bewiesen. Auch hier gilt: Wenn jetzt die Rolle einer streng reglementierten einlagenbasierten Kreditwirtschaft zugunsten eines kaum regulierten und wenig transparenten globalen Kapitalmarkts geschwächt werden sollte, besteht die Gefahr, dass die Idee einer stabilitätsorientierten Finanzierungspraxis auf der Strecke bleibt. Eine höhere theoretische Hebelwirkung zum Vorteil Weniger rechtfertigt es nicht, in der Praxis bewährte und von den Menschen akzeptierte Strukturen aufs Spiel zu setzen. Fazit Die EZB-Nullzinspolitik fördert, gewollt oder ungewollt, einen kapitalmarktbasierten Banktyp auf Kosten bewährter risikoarmer Geschäftsmodelle kleinerer und mittlerer Institute. Verschärft wird diese Situation durch eine risikoblinde Regulierung, die unproportional Groß und Klein trifft. Die Politik darf dem nicht länger zusehen. Was die Bausparkassen betrifft, geht es vor allem auch darum, die nun auf den Weg gebrachte Novellierung des Bausparkassengesetzes zügig abzuschließen. Das eröffnet den Bausparkassen bei Wahrung des Spezialitätsprinzips zusätzliche Handlungsoptionen. So können sie auch unter widrigen Zinsbedingungen ihre Marktchancen nutzen. ó Autor: Andreas J. Zehnder ist Vorstandsvorsitzender des Verbands der Privaten Bausparkassen e.V., Berlin. 28 diebank 12.2015

BANKING ó Streit um Altverträge BAUSPAREN Die Europäische Zentralbank (EZB) beeinflusst das kurze Zinsende durch die traditionelle Festlegung der Leitzinsen. Durch die andauernden Kriseninterventionen ist sie inzwischen jedoch auch maßgeblicher Akteur bei längeren Laufzeiten und drückt die Zinskurve auf ein bisher nicht erwartetes Niedrigniveau. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass institutionelle Anleger mit langfristigen Kundenverbindlichkeiten Probleme bekommen können, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Zu den betroffenen Unternehmen gehören Versicherungen oder auch Bausparkassen. Letztere kündigen nun in großem Stil Altverträge, die aus einer Zeit höheren Zinsniveaus stammen. Alexander Suyter Keywords: Bausparvertrag, Bauspargesetz, Kreditwesengesetz, Zivilrecht Niemand weiß, wie lange das niedrige Zinsniveau noch anhalten wird. Dabei hat die EZB kürzlich sogar angekündigt, dass eine Ausweitung ihres milliardenschweren monatlichen Anleihenkaufs in Rede steht. Klar ist indes, dass das niedrige Zinsniveau Bremsspuren im Jahresergebnis von Bausparkassen hinterlässt. Die Finanzaufsicht hat sich des Themas angenommen und überwacht die Risikosituation von Bausparkassen unter diesem Blickwinkel inzwischen intensiver. Abbau gut verzinster Altverträge Besonders Altverträge sind einigen Bausparkassen ein Dorn im Auge, da sie den Bausparern mitunter Guthabenzinsen von drei Prozent und mehr gutschreiben müssen – eine Zinshöhe, die sie ihrerseits angesichts des Marktzins-Niveaus nur schwer oder gar nicht verdienen können: Schließlich sind sie von Regularien wie etwa dem Bausparkassengesetz (Bau- SparG) in ihren Anlagemöglichkeiten eingeschränkt. Als unpopuläre, aber notwendige Maßnahme wird deshalb die Kündigung solcher Altverträge dargestellt. Inwieweit diese Kündigungen, mittlerweile rund 200.000, rechtens sind, ist derzeit juristisch umstritten. Ausgangslage bei der Vertragskündigung Einige Bausparkassen berufen sich darauf, dass ihnen ein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Bausparer zusteht, wenn dieser seine Option auf ein Darlehen zehn Jahre nach Zuteilungsreife des Vertrags nicht in Anspruch genommen hat. Ferner sind von der Kündigung auch solche Bausparverträge betroffen, die als „überspart“ gelten, bei denen die Gewährung eines Darlehens also schlicht deshalb nicht mehr möglich ist, weil die Bausparsumme bereits vollständig angespart wurde. Im letztgenannten Fall erscheint eine Kündigung statthaft und rechtens. Ist jedoch auch in den anderen Fällen die Kündigung haltbar? Die bisweilen diskutierte Einführung einer neuen gesetzlichen Kündigungsklausel steht laut Bundesregierung jedenfalls nicht zur Debatte und wurde auch im Gesetzesentwurf vom 23. September 2015 zur Anpassung des BauSparG nicht aufgegriffen, zumal sich sofort die Frage nach dem Bestandsschutz für existierende Baussparverträge stellen würde. 1 Somit begeben sich die Bausparkassen mit ihren Kündigungen auf rechtliches Glatteis. Argumente bei Vertragskündigung Dass selbst solche Verträge gekündigt werden, deren Bausparsumme noch nicht durch den Ansparvorgang erreicht wurde, ist – völlig unabhängig vom Grad der vertraglichen Zuteilungsreife – mehr als zweifelhaft. Denn selbst wenn ein Vertrag als zuteilungsreif eingestuft wird, ist der Vertragszweck so lange nicht erreicht, bis die Bausparsumme vollständig angespart ist. 2 Erst dann könnte das Kündigungsrecht gemäß §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) greifen. Die andere Möglichkeit für den Bausparer, den Vertragszweck zu erfüllen, ist die Darlehensnahme nach Erreichen der Zuteilungsreife. Er ist dazu aber weder sofort noch in einem festen Zeitrahmen verpflichtet, zumal er nicht wissen muss, wann er eine Renovierungs- oder Baumaßnahme angehen möchte. Und eben so lange hat er kraft Vertrags das Recht, den Vertrag weiter zu besparen, letztlich auch bis zum Erreichen der Bausparsumme. Anzunehmen, der Kunde sei gar nicht an einem Bauspardarlehen interessiert, muss befremden. Die Gesetzesauslegung seitens einiger Gerichte zur Nutzung des §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist jedenfalls als Kündigungsgrundlage nicht ausreichend. „Kein Zwang zum Darlehen“ heißt es in einer Werbemitteilung, die im Januar 2015 vom Kooperationspartner einer Bausparkasse lanciert wurde. Von einer anderen Bausparkasse wurde noch deutlicher mit dem Darlehensverzicht geworben: „Wenn Sie zu den renditeorientier- 12.2015 diebank 29

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