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die bank 11 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BANKING Maßanzug

ó BANKING Maßanzug statt Stangenware GESCHÄFTSMODELLE Die aufgrund der Regulierung veränderte und erweiterte Rolle von Verwahrstellen führt dazu, dass die Geschäftsbeziehungen zwischen Investoren, Fondsadministratoren und ihren Depotbank- Dienstleistern neu zu evaluieren sind. Trotz einer weitreichenden Standardisierung seiner Aufgaben ist die Wahl des richtigen Service-Partners ein zentraler Erfolgsfaktor für Fondsanbieter und Investoren. Denn neben einer kompetenten Umsetzung der regulatorischen Anforderungen muss die Verwahrstelle auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Zusatzdienstleistungen bieten. Anja Schlick Keyword: Strategie, Verwahrstellen, Outsourcing Die Verwahrstelle ist eine entscheidende Instanz im Investmentdreieck, das darauf ausgerichtet ist, einen höchstmöglichen Anlegerschutz zu gewährleisten: Für jedes Investmentvermögen muss jede Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Verwahrstelle beauftragen, welche die jeweiligen Vermögensgegenstände verwahrt sowie daneben bestimmte Aktivitäten der Kapitalverwaltungsgesellschaft überwacht – und das ausschließlich im Anlegerinteresse. Die Bedeutung der Verwahrstelle als Kontrollinstanz wurde dabei durch regulatorische Vorgaben weiter gestärkt. Zuletzt hat die Umsetzung der fünften Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW-V-Richtlinie) in nationales Recht im März dieses Jahres einige Anforderungen an die früher als Depotbanken bezeichneten Dienstleister verschärft. Zu nennen sind hier insbesondere eine Erweiterung und Präzisierung der Kontrollpflichten gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die personelle und gesellschaftsrechtliche Entflechtung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrung der Vermögenswerte auf getrennt geführten Konten sowie ein strikteres Haftungsregime, das der Verwahrstelle auch bei Beauftragung eines Unterverwahrers die volle Verantwortung für den Fall des Verlusts eines verwahrten Finanzinstruments und einen unverzüglichen Ersatz desselben auferlegt. Auch für andere Verfehlungen wurde der Sanktionskatalog harmonisiert – was vielfach eine deutliche Verschärfung bedeutet. Angleichung der Regime für klassische und alternative Investmentfonds Diese erweiterten Anforderungen sind zum einen als Reaktion auf den Madoff-Skandal zu verstehen; ging doch das betrügerische Konzept des US-Fondsmanagers vor allem deswegen auf, weil Verwaltung und Verwahrung unzureichend voneinander getrennt waren. Zum anderen liegt ein wesentliches Ziel der OGAW-V-Richtlinie und der mit ihr delegierten Rechtsakte darin, das OGAW-Regime für offene Fonds weitgehend an das bereits eingeführte System für alternative Investmentfonds anzugleichen. Dieses ist durch die AIFM-Richtlinie der Europäischen Union über die Manager von alternativen Investmentfonds (AIFMD; Alternative Investment Fund Managers Directive) und die entsprechenden Umsetzungsgesetze – in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch – bestimmt. Die Aufgaben der Verwahrstelle sind in beiden Fällen weitestgehend eindeutig vom Regulator definiert. Das führt auf den ersten Blick zu einem größtenteils standardisierten Leistungsversprechen der Anbieter von Depotbankdienstleistungen auf dem deutschen Markt. Gleichzeitig aber sehen sich diese wachsenden Ansprüchen ihrer Kunden gegenüber. Investoren und Fondsanbieter haben teilweise ganz unterschiedliche Bedürfnisse hinsichtlich der Abdeckung von Asset-Klassen, verschiedenen Vehikeln sowie individueller, passgenauer Reporting-Dienstleistungen mit entsprechenden Schnittstellen. In diesem Spannungsfeld ist es für jede Verwahrstelle eine Herausforderung, ihre Positionierung zu behaupten und ein den Anforderungen aller Seiten vollumfänglich genügendes Angebot bereitzustellen. Zu erwarten ist, dass dies nicht allen derzeit aktiven Anbietern gelingen wird, zumal schon heute eine erhebliche Konzentration auf dem deutschen Verwahrstellenmarkt auszumachen ist. Per Ende Juni 2016 verwahrten 40 deutsche Verwahrstellen rund 1,8 Bio. € in Investmentsondervermögen, wie aus der entsprechenden Statistik des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. hervorgeht. Mit knapp 1,7 Bio. € entfällt der weitaus größte Teil dabei auf klassische offene Wertpapierpublikums- und Spezialfonds, gefolgt von Immobilienfonds. Geschlossene Investmentvermögen spielen in der Statistik mit einem Volumen von gut 6,7 Mrd. € bislang nur eine untergeordnete Rolle. Unabhängig von einem Engagement in diesem Bereich zeigt sich mit Blick auf die Aufteilung des in allen Segmenten verwahrten Volumens auf die einzelnen Anbieter eine deutliche und wachsende Dominanz international tätiger Custodians: So entfallen fast 80 Prozent des in Deutschland verwahrten Vermögens auf die Top 30 diebank 11.2016

BANKING ó Fünf der Verwahrstellenstatistik, die allesamt eine internationale Provenienz besitzen. Zwei Jahre zuvor entfiel auf die fünf Spitzenreiter lediglich ein Anteil von 55 Prozent des verwahrten Fondsvolumens. Zahl der Verwahrstellen wird zurückgehen Eine Konsolidierung in Form einer spürbaren Verringerung der Zahl der Verwahrstellen ist trotz dieser Entwicklungen bislang zwar ausgeblieben. Es ist aber gerade auch angesichts der hohen Anzahl von 18 Anbietern mit weniger als 5 Mrd. € unter Verwahrung davon auszugehen, dass eine solche in den kommenden zwei bis drei Jahren zu beobachten sein wird. Denn der mit der neu zugewiesenen und erweiterten Rolle verbundene Aufwand dürfte sich für einige von ihnen schlicht nicht rechnen – jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht ausschließlich dafür da sind, konzerneigene Fonds zu verwahren. Für etliche mittelgroße Verwahrstellen hingegen ist das Gesamtvolumen ausreichend groß, um ihnen einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen und Wachstumsperspektiven zu eröffnen. Das gilt umso mehr, als es unterschiedliche Kundengruppen zu bedienen gilt. Für einen Global Custodian sind Verwahrgeschäfte meist erst ab einer hohen Mindestgröße wirtschaftlich, während bei mittelgroßen Mandaten häufig kleinere Verwahrstellen wie etwa die Privatbanken einen sehr individuellen Verwahrstellen-Service zu attraktiven Konditionen anbieten können. Grundbedingung – deren Erfüllung ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer Verwahrstelle sein sollte – ist zunächst ein klares Bekenntnis der Geschäftsleitung zu diesem Geschäft. Dieses muss einhergehen mit der nachweislichen Fähigkeit, sich auf neue Regulierungen einzustellen. Denn nach OGAW V ist vor OGAW VI: Zukünftig ist mit weiteren regulatorischen Änderungen für die Verwahrstelle zu rechnen, wie etwa Konkretisierungen zur Praxis im Derivatehandel und einem EU-Pass. 2017 wird aber zunächst die verbesserte EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) beherrschendes Thema sein. Vorteil für Depotbanken mit Erfahrung im Bereich der alternativen Investmentfonds Die Umsetzung der jeweiligen Neuregelungen ist zeit-, personal- und kostenintensiv. Die mit ihr verbundenen Prozesse lassen sich nur dann effizient steuern, wenn ausreichend Expertise im eigenen Haus und zusätzlich ein etabliertes Netzwerk aus erfahrenen externen Experten vorhanden sind. Fondsdienstleister, die bereits die Vorschriften der AIFM-Richtlinie erfüllen, sind hier in einem gewissen Vorteil. Für sie dürften die notwendigen Anpassungen im OGAW-Rahmen eine geringere Herausfor- 11.2016 diebank 31

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