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die bank 11 // 2015

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BERUF & KARRIERE Neue

ó BERUF & KARRIERE Neue Vergütungsregeln im Check GOVERNANCE Seit mehr als einem Jahr unterliegen Institute neuen regulatorischen Anforderungen hinsichtlich ihrer Vergütungs-Governance. Insbesondere sind bedeutende Banken seitdem verpflichtet, einen Vergütungskontrollausschuss (VKA) einzurichten und einen Vergütungsbeauftragten (VBA) zu ernennen. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, die neu entstandene Marktpraxis zu untersuchen. Petra Knab-Hägele | Carsten Roth Keywords: Vergütungssysteme, Regulierung, Personal, Beauftragtenwesen Eine Analyse der Offenlegungsberichte und eine aktuelle Studie zur Ausgestaltung der Rolle des Vergütungsbeauftragten 1 lassen vermuten, dass die neue Vergütungs-Governance vor allem Institute mittlerer Größe (mit weniger als 2.500 Mitarbeitern) belastet. Im Hinblick auf das Proportionalitätsprinzip, sind vor allem die immer weiter steigenden Kosten der Regulierung kritisch zu sehen. Größeren Instituten fällt es aufgrund ihrer Ressourcenausstattung im Gegensatz zu Instituten mittlerer Größe in der Regel leichter, die Anforderungen effizient umzusetzen. Kleinere Institute sind von den regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Vergütungs-Governance bisher nicht betroffen. Seit der Finanzkrise – und als deren Folge – unterliegen die Vergütungssysteme in europäischen Instituten der aufsichtsrechtlichen Regulierung. Bereits in der CRD III (Capital Markets Directive III) von 2010 war vorgesehen, dass in bedeutenden Instituten ein Vergütungsausschuss geschaffen wird. Der Ausschuss sollte gemäß der europäischen Umsetzungsrichtlinie des EBA 2 -Vorgängers CEBS 3 mehrheitlich aus Non-Executive Directors bestehen und als Teil des bankspezifischen Risikomanagements das Aufsichtsgremium sowohl bei der Geschäftsleitungsvergütung als auch bei der Vergütungsstrategie insgesamt unterstützen. Ein wesentliches Problem bei der Umsetzung der europäischen Regeln in der Institutsvergütungsverordnung (Instituts- VergV) liegt in den abweichenden Board-Strukturen. In dem in Europa vorherrschenden „One-Tier Board“ fallen Kontrolle und Leitung der Gesellschaft in einem Organ zusammen. Dagegen werden in Deutschland Aufsicht und Leitung durch das zweistufige System voneinander getrennt. Die Einbeziehung des Aufsichtsorgans in operative Belange ist in Deutschland sogar rechtlich untersagt. Folglich wurde in der ersten InstitutsVergV ein Vergütungsausschuss geschaffen, der statt mit Aufsichtsratsmitgliedern mit Mitarbeitern der Personalabteilung, der geschäftsinitiierenden Einheiten und der Kontrolleinheiten zu besetzen war. 4 Die Aufgabe des Ausschusses war es, die Geschäftsleitung bei der Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme zu beraten. Des Weiteren war auch die Innenrevision in die Aufgaben einzubeziehen. Aufsicht und Leitung in Deutschland voneinander getrennt Doch insbesondere mit der Beteiligung von geschäftsinitiierenden Einheiten wurden aus Sicht der Aufsicht Betroffene in Überwachungsaufgaben eingebunden und hier ein Interessenskonflikt vermutet. Folglich wurde in der Novelle der InstitutsVergV von 2013 der Vergütungsausschuss wieder abgeschafft und im Kreditwesengesetz durch einen Ausschuss des Aufsichtsrats, dem Vergütungskontrollausschuss, ersetzt. 5 Dabei sind die Aufgaben des ehemaligen Vergütungsausschusses auf den VKA übergegangen. Zu den Kernaufgaben des VKA zählt nun die Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter. 6 Konkret geht es dabei gemäß § 25d KWG um: ó die Unterstützung des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans bei der Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütungen und der Festlegung von Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen und Zurückbehaltungszeiträumen; ó die Unterstützung des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Mitarbeiter-Vergütungssysteme; ó die Bewertung der Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation des Instituts. Die weiterhin bestehende Problematik der mangelnden eigenen Ressourcen des VKA wurde in der Neuregelegung durch die Schaffung der Rollen des Vergütungsbeauftragten und des 68 diebank 11.2015

BERUF & KARRIERE ó fi TAGUNGEN UND VKA-MITGLIEDERANZAHL IN INSTITUTEN ” 1 Bedeutendes Institut Bilanzsumme (Mrd. €) Anzahl Mitarbeiter Anzahl Tagungen Anzahl Mitglieder Deutsche Bank AG 1709 98.138 7 4 Commerzbank AG 558 52.103 2 4 DZ Bank AG 403 29.596 3 - Unicredit Bank AG 300 17.980 4 3 LBBW Landesbank Baden-Württemberg 266 11.117 5 5 Bayerische Landesbank 232 6.842 3 5 Helaba Landesbank Hessen-Thüringen 179 6.254 2 - KfW Bankengruppe 489 5.518 2 - DekaBank 113 4.183 4 10 Santander Consumer Bank AG 39 3.600 2 6 Landesbank Berlin AG 57 3.551 - 6 oder mehr ING-DiBa AG 137 3.526 3 - Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 58 3.382 2 - DKB Deutsche Kreditbank AG 72 3.097 2 4 HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 22 2.650 5 5 HSH Nordbank AG 110 2.579 3 7 Aareal Bank AG 50 2.548 9 5 Frankfurter Sparkasse 18 1.884 3 - WGZ Bank AG 95 1.593 2 - NRW.Bank 144 1.283 2 5 L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - 70 1.250 3 4 Bremer Landesbank 32 1.156 3 7 SEB AG 29 889 5 - Deutsche Pfandbriefbank AG 76 844 2 4 IBB Investitionsbank Berlin 20 622 1 3 Münchener Hypothekenbank eG 36 462 1 bis 2 - Deutsche Hypothekenbank 30 388 2 - 11.2015 diebank 69

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