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die bank 10 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG FAZIT UND

REGULIERUNG FAZIT UND AUSBLICK Das Risikomanagement auf Gruppenebene gemäß AT 4.5 wird analog den Einzelinstitutsvorgaben auch um die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken erweitert. Dies umfasst sowohl die Einrichtung angemessener Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse, die die gruppenangehörigen Unternehmen einbeziehen, als auch die Durchführung regelmäßiger angemessener Stresstests auf Gruppenebene. In diesem Zusammenhang sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren und die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen. Kreditgeschäft Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung adressieren in einem separaten Abschnitt diverse ESG-Faktoren, die im Rahmen des Kreditvergabeprozesses zu berücksichtigen sind. Diese Anforderungen sollen über die 7. MaRisk-Novelle für deutsche Institute umgesetzt werden. Hierzu werden umfangreiche Anpassungen der Anforderungen unter BTO 1 MaRisk formuliert. Die Änderungen zur Berücksichtigung von ESG-Aspekten im Rahmen des Kreditprozesses betreffen die gesamte Kreditstrategie der Institute. Dies umfasst nicht nur die Risikostrategie, sondern auch den Risikoappetit sowie die Risikolimits, die unter Hinzunahme von ESG-Aspekten neu definiert werden sollen. So werden die Anforderungen an die Kreditgewährung und die Kreditweiterverarbeitung im BTO 1.2.1 explizit um die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken erweitert. Im Detail ergibt sich eine Vielzahl von weiteren ESG-bezogenen Änderungen, wie im Bereich der Preisfestsetzung, der Risikoanalyse von ESG-Aspekten oder besonderen Anforderungen an die Kreditüberwachung von ökologisch nachhaltigen Krediten. Hieraus resultiert auch die Anforderung an die Institute, umfangreiche ESG-relevante Daten Die MaRisk sind ein umfassendes und risikoartenübergreifendes Regelwerk zum bankinternen Risikomanagement, um existenzgefährdende Entwicklungen zeitnah zu erkennen. Jedes Unternehmen ist mit einer Vielzahl von ESG-Problemen konfrontiert, und einige von ihnen haben das Potenzial, wesentlich zu sein und finanzielle oder Reputationsschäden zu verursachen. Darüber hinaus ist jedes Institut, das ESG-Fragen vernachlässigt, einem erhöhten Risiko ausgesetzt, einen ESG-bezogenen Vorfall oder eine Kontroverse zu erleben. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die deutsche Aufsicht die ESG-Risiken in die unternehmerische Entscheidungsfindung der Institute aufnimmt. ESG-Risikomanagement ist reguläres Risikomanagement. ESG-Risiken sind Geschäftsrisiken, und das ESG-Risikomanagement ist Teil der Risikominderung eines Instituts. Es schärft das Risikobewusstsein in den Instituten und leistet seinen Beitrag für die Finanzstabilität. Nachhaltigkeitsrisiken sind zwar derzeit oftmals aufgrund der fehlenden historischen Datengrundlagen und ESG-Risikomesszahlen sowie der vielen über einen längeren Zeitraum zu berücksichtigenden Faktoren sowie diverser Unsicherheiten über zukünftige Klima- und Politikszenarien schwierig zu messen und zu steuern. Aber die Institute sind mit ihrer Erfahrung mittelfristig in der Lage, einen ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil angemessenen ESG-Ansatz zu entwickeln. Die Institute werden ihre bisherigen Prozesse anpassen und ESG-Mess-, Steuerungsund Risikominderungsinstrumente entwickeln, zumal sich physische Risiken und Transitionsrisiken sehr kurzfristig realisieren können. Die Instrumente werden insbesondere bei großen Instituten im Sinne des Proportionalitätsgrundsatzes aufwendig sein. Die politischen ESG-Konstrukte werden durch das auf Zahlen und Fakten basierte Vorgehen der Institute einem Realitätscheck unterzogen: Die Institute werden die für sie entscheidenden ESG-Risikofaktoren identifizieren. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen der MaRisk 8.0 im Frühjahr 2023 in Kraft treten. und Faktoren zu erheben, um die Steuerung und Überwachung sicherzustellen. Weitere ESG-Regelungen Institute müssen gem. AT 5 bereits jetzt sicherstellen, dass ihre Aktivitäten auf der Grundlage von sachgerechten und nachvollziehbaren Organisationsrichtlinien betrieben werden. Diese können z. B. in Form von Handbüchern, Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen ausgestaltet werden. Die Überarbeitung der MaRisk stellt durch eine Erweiterung der Anforderungen klar, dass die Organisationsrichtlinien auch Regelungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zu beinhalten haben. Die MaRisk fordert, dass Institute anhand einer Analyse ermitteln, welche Risiken mit einer Auslagerung gemäß AT 9 verbunden sind. Die Auflistung der Analysepunkte (wie Risikokonzentrationen, Weiterverlagerungsrisiken und politische Risiken) wird explizit um ESG-Risiken erweitert. Die Analyseintensität bleibt jedoch weiterhin von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse abhängig. Die besonderen Anforderungen an das interne Kontrollsystem im Modul BT 1 werden insgesamt um die in der Konsultation thematisierten Änderungen erweitert (z. B. in Bezug auf das Immobiliengeschäft). Dies umfasst auch die explizite Aufnahme der Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken. Die in Abhängigkeit von Risikokonzentrationen besonderen Anforderungen an die Risikosteuerungs- und Risikocontrollingpro- 48 10 | 2022

REGULIERUNG zesse im Model BTR werden in den folgenden Risikobereichen in der Form erweitert, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen sind: Adressenausfallrisiken (BTR 1), Marktpreisrisiken (BTR 2), Liquiditätsrisiken (BTR 3) und operationelle Risiken (BTR 4). Auch die Anforderungen an die Risikoberichtserstattung gegenüber der Geschäftsleitung im BT 3.1 werden erweitert, sodass ein aktueller – soweit sinnvoll und möglich auch quantitativer – Überblick über die Auswirkungen von ESG-Risiken gegeben wird. Auch im Rahmen des Gesamtrisikoberichts ist auf die Auswirkungen von ESG-Risiken über einen angemessen langen Zeitraum einzugehen. Der Geschäftsleitung sollen dabei aussagekräftige Informationen und Daten zur Verfügung gestellt werden, die die Auswirkungen von ESG-Risiken auf Geschäftsmodell, Strategie und Gesamtrisikoprofil aufzeigen. Insbesondere sollen auf nachhaltigkeitsbezogene sektorale und geografische Risikokonzentrationen eingegangen werden. Autoren Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler, Professor für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Finanzwirtschaft und Controlling an der Fachhochschule Dortmund. Dr. Marius M. Schulte-Mattler, Senior Manager im Bereich Risk & Regulation bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt am Main. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Beurteilung, Umsetzung und den strategischen Auswirkungen von regulatorischen Neuerungen des internationalen Bankenaufsichtsrechts. 1 https://www.unpri.org/about-us/about-the-pri. 10 | 2022 49

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