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die bank 10 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Als drittes

REGULIERUNG Als drittes Modul soll der eigentliche Stresstest erfolgen, der auf physische Risiken und Transitionsrisiken abzielt. Der Stresstest soll zeigen, wie sich extreme Wetterereignisse in den nächsten drei Jahren auf die Banken auswirken würden, wie anfällig die Banken für einen starken Anstieg des Preises für Kohlenstoffemissionen in den nächsten drei Jahren sind und wie die Banken auf Transitionsszenarien in den nächsten 30 Jahren reagieren würden. Der Stresstest ist als sogenannter Bottom-up- Test ausgelegt. Das bedeutet, dass die Banken eigene Ausgangspunkte und eigene Projektionen auf der Grundlage von vorgegebenen Szenarien entwickeln und der EZB vorlegen. Die EZB wird die ihr vorgelegten Daten zur Qualitätssicherung prüfen und vereinzelt auch einen Vergleich mit Benchmark-Daten anderer Banken durchführen. Die Ergebnisse werden dann im Rahmen des aufsichtlichen Dialogs mit den einzelnen Banken besprochen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist bei diesem Klimastresstest nur auf aggregierter Basis vorgesehen. Die EZB beabsichtigt aber, künftig die Ergebnisse auch für einzelne Banken zu veröffentlichen. Die Ergebnisse des Klimastresstests sollen unter Verwendung eines qualitativen Ansatzes in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) integriert werden. Eine direkte Auswirkung auf das Kapital der Banken ist nicht vorgesehen. Eine mögliche Auswirkung wird aber indirekt über die SREP-Bewertungen der Säule-2-Kapitalanforderungen erfolgen. Proportionalitätserwägungen Die EZB hat bereits mitgeteilt, dass das Modul 3 zum Stresstest aus Gründen der Proportionalität nicht für alle ihrer Aufsicht unterliegenden Banken verpflichtend sein wird. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Ermittlung eigener Projektionen für den Stresstest sehr aufwendig ist und deshalb eher für größere Banken infrage kommt. Außerdem will die EZB die individuelle Situation der beaufsichtigen Bank berücksichtigen und etwa Institute, die sich in einem Restrukturierungsprozess befinden, von den Anforderungen ausnehmen. Die EZB wird die Liste der betroffenen Banken in Kürze veröffentlichen. Der Klimastresstest der EZB ist nicht für weniger bedeutende Institute anwendbar, da diese der Aufsicht ihres jeweiligen nationalen Bankenaufsehers unterliegen. Allerdings haben die EZB und die nationalen Bankenaufseher den Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken gemeinsam entwickelt. Damit ist gewährleistet, dass hohe Aufsichtsstandards in Bezug auf Klimarisiken im gesamten Euroraum einheitlich angewendet werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba- Fin) hat bereits 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht und dies kürzlich zum 1. Oktober 2021 aktualisiert. 6 Das Merkblatt gilt als Orientierungshilfe für alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen, insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften, und ist eine Zusammenstellung von Good-Practice-Ansätzen. Verfügbarkeit von Daten als Herausforderung Die größte Herausforderung bei der Durchführung des Klimastresstests der EZB wird in der Beschaffung der relevanten Daten liegen. Insbesondere für die Simulation der Auswirkungen des physischen Risikos ist noch keine ausreichende Datenbasis vorhanden. Beispielweise gibt es für die Frage, ob die Pro- 40 10 // 2021

REGULIERUNG FAZIT Die EZB erhöht mit dem Klimastresstest den Druck auf den europäischen Finanzsektor merklich. Auch wenn die erste Runde des Klimastresstests aufgrund der unvollständigen Datenlage noch keine unmittelbare Erhöhung der Kapitalanforderungen zur Folge haben wird, müssen sich Banken darauf einstellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihr Risikomanagement zunehmend auch unter dem Aspekt der Auswirkung von Klimarisiken beurteilt werden. Mittelfristig ist auch mit Auswirkungen auf die Anforderungen an das Eigenkapital zu rechnen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine sehr viel detailliertere Datenbasis und ein besseres Verständnis der zur Bewertung der Klimarisiken zu entwickelnden Methoden. Mit der Durchführung des Klimastresstests zwingt die EZB die von ihr beaufsichtigten Banken, zunehmend mehr Ressourcen in diesen Bereich zu lenken. duktionsstätten eines Kreditnehmers in einer durch Sturm oder Flut gefährdeten Zone liegen, nur eine mangelnde Datenbasis. Die EZB hat dieses Problem erkannt und betrachtet den anstehenden Klimastresstest als einen Lernprozess für Banken und Aufsichtsbehörden gleichermaßen. Er zielt darauf ab, Schwachstellen und Herausforderungen, aber auch Best Practices der Banken zu ermitteln. Der Test wird auch dazu beitragen, die Datenverfügbarkeit und -qualität zu verbessern, und es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, die von den Banken zur Bewertung des Klimarisikos verwendeten Methoden besser zu verstehen. Letztendlich ist die mangelhafte Datenqualität auch der Grund, weshalb die Banken eine Offenlegung der Ergebnisse des anstehenden Klimastresstests für jedes einzelne Kreditinstitut verhindern konnten. Verbessert sich die Datenbasis in der Zukunft, ist zu erwarten, dass die Ergebnisse der Stresstests auf Einzelbasis veröffentlicht werden. Autoren Dr. Holger Schelling (Foto links) ist Partner in der Praxisgruppe Bank- und Finanzrecht der globalen Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt und Co-Head Financial Institutions Regulatory Europe. Dr. Markus Schrader (Foto rechts) ist Counsel in der Praxisgruppe Bank- und Finanzrecht derselben Kanzlei. Der Fokus seiner Arbeit liegt auf der Finanzmarktregulierung. 1 Aktionsplan der Europäischen Kommission: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, 8. März 2018, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097&from=DE. 2 ECB Occasional Paper No. 281, September 2021, https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb. op281~05a7735b1c.en.pdf?278f6135a442cd0105488513e77e3e6d. 3 EZB-Bankenaufsicht: Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, November 2020, abrufbar unter https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.202011finalguideonclimate-relatedandenvironmentalrisks~5821 3f6564.de.pdf. 4 EZB-Bankenaufsicht: The clock is ticking for banks to manage climate and environmental risks, August 2021, abrufbar unter https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/publications/newsletter/2021/html/ssm. nl210818_5.en.html. 5 EZB-Bankenaufsicht: Information on participation in the 2022 ECB Climate Risk Stress Test, Oktober 2021, abrufbar unter https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/letterstobanks/shared/pdf/2021/ssm.2021_letter_on_participation_in_the_2022_ECB_climate_risk_stress_test~48b409406e.en.pdf?1da24698f9eae73a4a7ba 0d8455d1f4e. 6 BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Stand 01.10.2021, abrufbar unter https://www.bafin. de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html. 10 // 2021 41

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