REGULIERUNG INTERNE RATINGS VOR, WÄHREND UND NACH CORONA Adäquate Risikobeurteilung bei der Kreditvergabe wichtiger denn je Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus stellt die Welt vor große und bislang nicht gekannte Herausforderungen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen, die in den jeweiligen Ländern getroffen wurden, gehen mit starken ökonomischen Auswirkungen einher, deren Ausmaß aufgrund der unsicheren Datenlage auch weiterhin nur schwer abzuschätzen sind. Darüber hinaus ist aktuell kaum absehbar, wie die fiskalund geldpolitischen Maßnahmen wirken werden – und damit auch, wann und über welchen Zeitraum sich die (Welt-) Konjunktur wieder erholen wird. 52 10 // 2020
REGULIERUNG 1 | Corona-Maßnahmen zur Unterstützung von Schuldnern Corona-Maßnahmen zur Unterstützung von Schuldnern Corona-induzierte Moratorien Gleichbehandlung einer vordefinierten Schuldnergruppe Corona-induzierte Individuelle Maßnahmen Vereinbarung schuldnerspezifischer Maßnahmen Gesetzliche Moratorien Private Moratorien Zugeständnis Kein Zugeständnis » Staatlich geregelter Zahlungsaufschub » Institutsübergreifende Koordination erforderlich » Gültig für breite Kundenund/oder Produktgruppe » Konditionen gestaltbar, aber einheitliches Angebot für alle Schuldner » Ausschließlich Änderung der vorgesehenen Zahlungen für bestehende Kredite » Individueller Kunde / Kundengruppe » Finanzielle Schwierigkeiten beim Schuldner » Individueller Kunde / Kundengruppe » Keine finanziellen Schwierigkeiten beim Schuldner in D Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen (Art 240 §3 EGBGB) Abstimmungen auf Ebene verschiedener Verbände: DSGV, vdp, etc. » Keine Forbearance-Klassifizierung & Barwert-Berechnung » Aber: Prüfung auf Unlikeliness-to-Pay auf dem angepasstem Zahlungsplan » Forbearance - Klassifizierung & Barwert-Rechnung » Ausfallprüfung Quelle: RSU; eigene Darstellung. Auch wenn – anders als in der Finanzkrise – Banken im Rahmen der aktuellen Situation bislang nicht im Fokus der Berichterstattung standen, so werden sie eine zentrale Rolle für die weiteren Auswirkungen der Pandemie spielen. Die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten und somit die zur Verfügungsstellung einer hinreichenden Liquidität ist ureigener Geschäftszweck von Banken. Damit verbunden ist die Notwendigkeit einer adäquaten Risikobeurteilung zur Minimierung eigener Verluste, aber auch der Vermeidung einer Überschuldung von Kreditnehmern – auch in so unsicheren Zeiten wie derzeit. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit können zusätzlich zu den im Regelfall moderat zyklischen IRB-konformen, internen Ratingverfahren weitere Instrumente, wie z. B. Frühwarnsysteme, marktdatenbasierte Point-in-Time-Ratings und makroökonomische Modelle aus dem Kontext des International Financial Reporting Standard 9 (IFRS 9) sowie Stresstests, wichtige Informationen und Ankerpunkte für das Risikomanagement liefern. Akute Maßnahmen bei Ausbruch der Krise Die Corona-Krise begann schleichend. Von staatlicher Seite wurde in Deutschland so wie überall auf der Welt versucht, die wirtschaftlichen Folgen des Stillstands abzufedern: Gigantische Fördertöpfe fegten über alte Sparvorgaben hinweg, und den Unternehmen wurde Erleichterung verschafft durch Miet- und Kredit-Moratorien sowie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Den Banken kam in dieser schwierigen Phase die Rolle zu, die Wirtschaft weiter mit Krediten zu versorgen, und sie standen dabei vor vielfältigen Herausforderungen: Die Anzahl der Kundenanfragen nach Erleichterungsmaßnahmen war erdrückend, die eigenen Mitarbeiterkapazitäten aufgrund der schwierigen Lage angespannt. Prozesse waren nicht zuletzt durch IT-seitige oder regulatorische Zwänge fixiert und konnten deshalb nicht einfach angepasst oder verschlankt werden. Auch der Regulator war in dieser Phase flexibel und brachte sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene eine Reihe von Erleichterungen auf den Weg. So wurden in Bezug auf die Ausfall- und Forbearance-Klassifizierung neue Interpretationsmöglichkeiten eröffnet sowie die Möglichkeit zur Gewährung privater Moratorien geschaffen. Auch beim Thema Accounting und IFRS 9 wurde klargestellt, dass trotz der grundsätzlichen Ausrichtung der Modelle eine übermäßige Zyklizität der Risikovorsorge nicht im Sinne der Normgebung ist. In dieser Situation mussten die Banken einerseits schnell handlungsfähig sein, andererseits mit der gebotenen Vorsicht agieren. Im Eiltempo mussten zahlreiche Erleichterungsmaßnahmen für die Kunden beschlossen werden, jedoch durfte nicht dort neues Geld fließen, wo z. B. nach Wegfall der Moratorien hohe Verluste erwartet wurden. In diesem Spannungsfeld haben sich folgende Prozessgrundsätze angesichts der Corona-Krise herauskristallisiert: Ein pauschales Re-Rating ist nicht nötig, sehr wohl aber eine Einzelfallbetrachtung. Die pauschale Ratingherabsetzung ganzer Kundengruppen oder Branchen ist nicht zielführend, sehr wohl können aber einzelne Branchen stärker betroffen sein. 10 // 2020 53
Laden...
Laden...
Laden...