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die bank 10 // 2018

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REGULIERUNG Eine

REGULIERUNG Eine ordnungspolitisch vertretbare und weltweit akzeptierte Begründung für eine FDI- Kontrolle stellt der Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit dar. Sowohl der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission als auch das deutsche Außenwirtschaftsrecht folgen dieser Idee und begrenzen Investitionsüberprüfungen auf solche Fälle, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erforderlich sind. Das bedeutet aber: Sowohl der Verordnungsentwurf der Kommission sowie die AWV in Deutschland lassen es auch zukünftig nicht zu, dass ausländische Direktinvestitionen zur Wahrung rein industriepolitischer Ziele überprüft und ggf. untersagt werden, etwa um eine Erosion der technologischen Wettbewerbsvorteile Europas durch Unternehmensübernahmen aus Drittstaaten zu verhindern. Damit bleiben sowohl der Verordnungsentwurf der Kommission als auch die reformierte AWV in Deutschland hinter dem Ziel der Wirtschaftsminister aus dem oben erwähnten Brief zurück, nämlich den Ausverkauf europäischen Know-hows an Investoren aus Drittstaaten zu stoppen. Dieser enge Fokus der Investitionsprüfung auf den Aspekt Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn eine Ausweitung der Investitionskontrolle auf industriepolitische Ziele wäre nicht nur mit WTO-Regularien unvereinbar, sondern dürfte von anderen Ländern als Investitionsprotektionismus gewertet werden. Es bestünde die Gefahr, dass andere Länder zu Gegenmaßnahmen greifen, also ihrerseits höhere regulative Barrieren für Direktinvestitionen errichten. Dies wäre ausgesprochen nachteilig für die europäische, insbesondere auch die deutsche Industrie, die stark über Handel und Direktinvestitionen mit dem Ausland verwoben ist und davon sehr profitiert. Es verwundert daher nicht, dass sich die deutschen Industrieverbände bislang deutlich gegen eine restriktivere Investitionskontrolle aussprechen. 8 Auswirkungen der strikteren FDI- Kontrolle auf M&A-Deals Die Einführung neuer oder die Verschärfung bestehender Investitionsprüfmechanismen in Deutschland und anderen EU-Ländern dürfte dazu führen, dass M&A-Deals mit größeren Unsicherheiten und höheren Kosten für Investoren verbunden sind. Die Unsicherheiten können bei den Investoren zunehmen, weil die Untersagungs- und Auflagenrisiken bei Transaktionen, v. a. in den Bereichen kritische Infrastrukturen und Technologien, zunehmen dürften. 54 10 // 2018

REGULIERUNG Investoren müssen frühzeitig erwägen, ob sie den geplanten Beteiligungserwerb bei den Behörden anzeigen oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, um dem Risiko einer nachträglichen Untersagung des Deals zu begegnen. Auf die Investoren dürfte steigender administrativer Aufwand zukommen, weil der Prüfprozess der Behörden zukünftig noch mehr Zeit in Anspruch nehmen dürfte. In Deutschland wurden die verfahrensrelevanten Prüffristen erst 2017 verlängert. Sollte der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission umgesetzt werden, ist mit einer weiteren Verlängerung der Prüfverfahren zu rechnen, denn der Verordnungsentwurf sieht im Rahmen des Kooperationsverfahrens vor, künftig auch andere Mitgliedsländer und die Kommission in das Verfahren einzubeziehen. Die Investitionskontrolle könnte sich so wegen langwieriger und komplexer Verfahren zu einer erheblichen regulatorischen Hürde für ausländische Investoren entwickeln. Zudem spielt bei M&A-Transaktionen das Thema Vertraulichkeit eine große Rolle. Je mehr Institutionen in einen Prüfprozess involviert werden müssen, desto schwieriger dürfte es werden, vertrauliche und sensible Informationen der Investoren zu schützen. Im Ergebnis könnte mancher M&A-Deal nicht zustande kommen, und es würden insgesamt weniger Direktinvestitionen nach Europa fließen. FAZIT In Deutschland und weiteren Staaten wurden die Überprüfungsverfahren für ausländische Direktinvestitionen zuletzt verschärft. Ziel der EU-Institutionen ist es, bis Ende 2018 zu einer Einigung über die Verordnung zur Investitionskontrolle in der EU zu kommen. Bislang sehen sowohl der Verordnungsentwurf der EU als auch die novellierte AWV in Deutschland vor, dass Investitionskontrollen auf solche Fälle begrenzt werden, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erforderlich sind. Diese enge Auslegung ist aus ordnungspolitischer Sicht zu begrüßen. Darüber hinaus müssen Deutschland und die EU offen bleiben für ausländische Direktinvestitionen. Investitionsfreiheit muss auch künftig gewährleistet werden, um negative Folgen für Wachstum und Beschäftigung zu vermeiden. Insbesondere ist eine Ausweitung der Investitionskontrolle auf industriepolitische Ziele abzulehnen. Dies würde von Drittstaaten als Investitionsprotektionismus gedeutet, könnte zu einer Protektionsspirale führen und somit den europäischen Volkswirtschaften letztlich Schaden zufügen. Autor Dr. Markus Gerhard ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen. Seine Interessensgebiete liegen in den Bereichen der Nachhaltigkeits- und Umweltökonomie sowie der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. . 1 Vgl. European Commission (2017a): Welcoming Foreign Direct Investment while Protecting Essential Interests, Brüssel 2017. 2 Vgl. z.B. G. Baldi / J. Miethe (2015): Ausländische Direktinvestitionen und Wirtschaftswachstum, DIW Roundup: Politik im Fokus, No. 71, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin. 3 Vgl. UNCTAD (2018): UNCTAD World Investment Report 2018, Annex Tables. 4 Vgl. Felbermayr, G. (2018): EU-Handels- und Investitionspolitik, in: Wirtschaftsdienst 2018 Sonderheft, S. 38. 5 Vgl. Jungbluth, C. (2016): Chance und Herausforderung – Chinesische Direktinvestitionen in Deutschland, GED-Studie der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 2016; vgl. J. Wübbeke et al. (2016): Made in China 2025. The making of a high-tech superpower and consequences for industrial countries, MERICS Papers on China No. 2, Berlin 2016. 6 Siehe Hengeler Müller (2017): Reform of Foreign Investment Control in Germany, Newsletter July 2017. 7 Vgl. Uwer, D. (2018): Minderheitserwerbe unterhalb der Sperrminorität?, in: M&A Review (26. Mai 2018). 8 Vgl. BDI (2018): Investitionskontrollen in Deutschland und Europa, Berlin 2018; VDMA (2018): EU-Rahmen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, Positionspapier März 2018 und DIHK (2018): Auslandsinvestitionen: Die deutsche Wirtschaft profitiert von Offenheit, Pressemitteilung vom 12. April 2018. 10 // 2018 55

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