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die bank 10 // 2018

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG diglich für

REGULIERUNG diglich für kleinere oder geringfügige nicht-monetäre Vorteile wie die Teilnahme an Seminaren. Damit entfallen aber auch die Zuwendungen im Investment-Research. Folglich müssen Vermögensverwalter für Finanz- und Marktanalysen und andere Research-Tätigkeiten, die sie bisher von den Banken und Finanzdienstleistern kostenlos erhielten, bezahlen. Offene Fragen bestehen nun dahingehend, welcher Preis für Investment Research angesetzt werden soll und wer die Kosten letztendlich zu tragen hat. Denkbar wäre, dass Vermögensverwalter die Kosten weitgehend übernehmen oder aber an den Kunden weitergeben. Doch gerade die erste Option birgt nicht zu unterschätzende Gefahren. Denn die Aufsicht könnte Vermögensverwalter, die von ihren Kunden kein Geld oder nur einen geringen Betrag für Research-Tätigkeiten verlangen, mit dem Vorwurf konfrontieren, das System auf diese Weise umgehen zu wollen. 13. Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung Die BaFin hat am 16. Februar 2018 die Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung (IVV 3.0) veröffentlicht. Mit diesem rund 80 Seiten dicken Leitfaden geht sie auf viele offene Fragen zur Anwendung der IVV 3.0 ein und stellt somit unzählige Sachverhalte detailliert und klar dar. In der Praxis wird der klarstellende Leitfaden daher auch einhellig begrüßt – und zwar einerseits, weil die IVV 3.0 Gegenstand der Abschlussprüfung für das Berichtsjahr 2018 ist und andererseits sich 12. AnaCredit Seit dem Ausbruch der internationalen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist das Interesse an Daten nachhaltig gestiegen. Gute Entscheidungen im Zusammenhang mit der Finanzstabilität können schließlich nur dann getroffen werden, wenn detaillierte und verlässliche Statistiken existieren, die die Zentralbanken bei ihren geldpolitischen Entscheidungen oder ihrer makroprudenziellen Aufsicht unterstützen. Die Aufseher brauchen Auskunft darüber, ob in bestimmten Regionen oder Branchen Klumpenrisiken entstehen, weil sich Banken dort bevorzugt mit Krediten engagieren. Der Aufbau derartiger Statistiken, so die These, könnte solche Missstände deutlich machen und vor allem eine Aussage darüber treffen, ob sich daraus Systemrisiken entwickeln könnten. Datenqualität und Datenmanagement sind daher Themen, mit denen sich die Aufsichtsbehörden seit Langem beschäftigen. Vor diesem Hintergrund hat der EZB-Rat am 18. November 2015 einer grundsätzlichen Einführung des granularen statistischen Kreditmeldewesens AnaCredit (Analytical Credit Dataset) zugestimmt. Seit dem 31. März 2018 sind Kreditinstitute in der Eurozone verpflichtet, Daten über Kredite an Unternehmen und andere juristische Personen ab einem Einzelkreditbetrag von über 25.000 € an die nationalen Zentralbanken zu melden. Seit dem 30. September 2018 gilt die vollumfängliche Meldepflicht zu vergebenen Krediten über 25.000 €. Das heißt, dass nun nicht mehr nur Referenzdaten zur Gegenpartei wie Name, Anschrift, Bilanzsumme und Zahl der Beschäftigten zu melden sind, sondern alle Datenfelder bedient werden müssen. Es werden sodann 89 Merkmale, sogenannte Attribute, und sechs Identifikatoren abgefragt. Nach einhelliger Meinung stellt eine fristgerechte und meldekonforme AnaCredit-Meldung für die Banken einen Kraftakt dar. Die Geldhäuser müssen nämlich erhebliche Anstrengungen leisten, um die Transparenzanforderungen gemäß AnaCredit erfüllen zu können, während Aufsichtsbehörden und Zentralbanken die Nutznießer sind. die regulatorischen Vorgaben belastbar in die Vergütungssysteme der Kreditinstitute umsetzen lassen. Institute sollten beachten, dass die Ba- Fin die Auslegungshilfe zukünftig immer wieder aktualisieren wird, sofern die regulatorischen Rahmenbedingungen eine Überarbeitung erforderlich machen. 14. Ergebnisse der Niedrigzinsumfrage 2017 und Konsequenzen Von April bis Juni 2017 haben die Deutsche Bundesbank und die BaFin insgesamt 1.555 deutsche Kreditinstitute zu ihrer Ertragskraft und Widerstandsfähigkeit im Niedrigzinsumfeld befragt. Das entspricht rund 88 Prozent aller Kreditinstitute in Deutschland sowie rund 41 Prozent der Bilanzsummen. 46 10 // 2018

REGULIERUNG In die Umfrage einbezogen wurden die kleinen und mittleren Institute, die unmittelbar der nationalen Aufsicht unterstehen, nicht aber die signifikanten Institute, die unter direkter Aufsicht der EZB stehen. Diese – nach 2013 und 2015 – dritte Niedrigzinsumfrage gliederte sich in drei Teile: 1. Umfrage zur Ertragslage der Institute im Niedrigzinsumfeld, 2. Stresstest für den SREP, 3. Umfragen zur Überwachung weiterer Risiken. lich darauf hin, dass die Institute wieder etwas optimistischer in die Zukunft schauen. Zugleich macht die Ergebnissimulation für eher unwahrscheinliche Szenarien mit weiteren Zinssenkungen aber auch deutlich, dass Banken bei einem negativen Zinsschock oder bei einer inversen Drehung der Zinsstrukturkurve unter statischer Bilanzannahme mit einem weiteren Ergebnisrückgang rechnen müssen. Bei einer inversen Drehung der Zinsstrukturkurve würde die Gesamtkapitalrentabilität bis zum Jahr 2021 um 38 Prozent sinken. Bei Wesentliches Ergebnis der Umfrage war, dass das anhaltende Niedrigzinsumfeld die kleinen und mittleren Kreditinstitute in Deutschland erheblich belastet. Dies gilt insbesondere für Institute, die über ein überwiegend zinsabhängiges Geschäftsmodell verfügen. So erwarten die Banken und Sparkassen in Deutschland von 2017 bis 2021 im sogenannten Planszenario einen Rückgang des Jahresüberschusses vor Steuern um neun Prozent. Bei der Gesamtkapitalrentabilität wurde der Rückgang unter der Annahme, dass die Bilanz wächst, im gleichen Zeitraum auf 16 Prozent beziffert. Bei der Umfrage im Jahr 2015 sind die Institute noch von einem Rückgang der Gesamtkapitalrentabilität für die folgenden fünf Jahre von 25 Prozent ausgegangen. Die Umfrageergebnisse deuten folgweiter fallenden Zinsen um 100 Basispunkte würde die Gesamtkapitalrentabilität sogar einen Rückgang von rund 60 Prozent verzeichnen. Ein Zinsanstieg um 200 Basispunkte hätte hingegen zur Folge, dass sich die Gesamtkapitalrentabilität kontinuierlich verbessern würde. ÿ 1 Was die Widerstandsfähigkeit der Institute betrifft, soll die aggregierte harte Kernkapitalquote aller Institute laut Umfrage von 15,9 Prozent auf 16,5 Prozent steigen. Auch wurden die Institute nach ihrer Einschätzung hinsichtlich der Wettbewerbssituation befragt. Gut 70 Prozent der Institute gaben an, dass sie mit zunehmendem Wettbewerb im Sektor durch andere Banken rechnen. 85 Prozent der Institute machen FinTechs für den zunehmenden Wettbewerb verantwortlich. Dementsprechend nehmen auch die Fusionsabsichten der Institute zu. 10 // 2018 47

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