Aufrufe
vor 4 Jahren

die bank 10 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG ABWICKLUNGSPLANUNG IN BANKEN Noch ein weiter Weg bis zum Erfolg Die Arbeiten zur Abwicklungsplanung für die größten Institute wurden auch in diesem Jahr konsequent fortgesetzt. Der vorliegende Beitrag, der an den Artikel in unserer Ausgabe 01/2017 1 anknüpft, thematisiert einige der größten Herausforderungen des bisherigen Jahres in Form verschiedener Datenabfragen der Behörden sowie der Operationalisierung des Bail-ins. Darüber hinaus liefert er einen Ausblick, welche potenziellen Folgearbeiten in den nächsten Jahren noch auf die Banken zukommen werden. Viele Tätigkeiten, die die Banken im Rahmen der Abwicklungsplanung beschäftigen, umfassen eine Detaillierung bzw. Erweiterung von bereits im vergangenen Jahr bearbeiteten Fragestellungen. Beispielhaft ist die Betrachtung von verschiedenen Abwicklungsszenarien zu nennen, deren Ziel eine Verprobung der präferierten Abwicklungsstrategie 2 ist. Neben einer Aktualisierung des bereits vorliegenden Szenarios 3 sind die meisten Institute aufgefordert worden, weitere Szenarien, die eine sich langsam entwickelnde, systemweite Krise sowie eine generelle Krise am Finanzmarkt beinhalten, auszuarbeiten. Vor dem Erreichen der Bestandsgefährdung soll nun auch eine Sanierungsphase samt Anwendung von Handlungsoptionen durchlaufen werden. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern diese die ausgewählten Abwicklungsinstrumente beeinflussen. Aktuell basieren alle Szenarien ausschließlich auf Existenzproblemen infolge mangelnder Solvenz der Institute (Kapitalkrisen). Eine Betrachtung von Liquiditätskrisen erfolgt dabei nicht. Ein Grund hierfür ist auch die aktuell geführte Grundsatzdiskussion der Behörden, mit welchen Abwicklungsinstrumenten Liquiditätskrisen bei solventen Instituten grundsätzlich begegnet werden kann. 4 Zudem stellen sich die Institutsgruppen auf einen Prozess zur Regelaktualisierung ein, welcher sich zunächst auf die quantitativen Informationen konzentriert. Schwerpunkt ist hier das Zahlenwerk im Rahmen der strategischen Unternehmensanalyse. Skaleneffekte können hierbei über die Verzahnung mit den quantitativen Informationen des Sanierungsplans erzeugt werden. Darüber hinaus haben die europäischen und nationalen Abwicklungsbehörden von den Instituten erneut Standardabfragen eingefordert, welche um jeweils einen SRB Report zu kritischen Funktionen sowie einen SRB Report zu Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) erweitert wurden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Operationalisierung des Bail-ins, bei der die theoretische Umsetzung der Herabsetzung und Wandlung von Eigenkapitalbestandteilen sowie berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten unter Einbindung aller beteiligten Parteien dargestellt wird. Im Rahmen der Abwicklungsplanung 2017 werden auch verstärkt Themengebiete behandelt, die größere Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung eines Instituts sowie seiner Aufbauorganisation haben können. Zu nennen ist insbesondere die Durchführung einer Separierbarkeitsanalyse zur Bestimmung von disjunkten Abwicklungseinheiten. Als Ergebnis der Analyse werden ausgewählte kritische Funktionen und Geschäftsaktivitäten jeweils zu Einheiten gebündelt, sodass der Grad der Vernetzung zwischen den Abwicklungseinheiten möglichst gering ist. Diese sind die Grundlage für die Anwendung struktureller Abwicklungsinstrumente, indem einzelne Abwicklungseinheiten veräußert oder auf ein Brückeninstitut bzw. auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen werden. Mit Blick auf die in diesem Jahr formulierten Prinzipien zur Vorbereitung von strukturellen Abwicklungsinstrumenten zeigt sich, dass sich aus den aktuell veranlassten operativen Vorbereitungsaktivitäten noch viele weitere Fragestellungen ergeben werden. Diese Themenfelder sollten branchenweit konsistent gelöst werden, sodass in den Instituten mit weiteren Vorbereitungsaktivitäten bis mindestens 2020 zu rechnen ist, bevor strukturelle Abwicklungsinstrumente zielgerichtet eingesetzt werden können. Das Themenfeld „Bewertung“ wurde von den Abwicklungsbehörden tendenziell eher auf das Jahresende bzw. das kommende Jahr verschoben. Sowohl die strukturellen Abwicklungsinstrumente als auch die inhaltliche Ausgestaltung der Bewertungsfragen werden Gegenstand eines weiteren Beitrags sein, nachdem sich hier ein erster Marktstandard etabliert hat. Aufsichtliche Abfragen zur Bereitstellung von Informationen Neben der Aktualisierung der bereits im vergangenen Jahr angeforderten Datenabfragen (Liability Data Template und EBA-Templates 5 ) wurden zwei zusätzliche Abfragen (SRB Report on Critical Functions und SRB Report on Financial Markt Infrastructure) neu etabliert. ÿ 1 Analog zum vergangenen Jahr muss erneut das Liability Data Template (LDT) befüllt werden. Dieses enthält eine detaillierte Aufgliederung der Passivseite der Institute zur Analyse der bei einem Bail-in verwendeten Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sowie zur Ableitung der Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL). Die Form des LDT ist grundsätzlich identisch mit der des Vorjahrs. Im Vorjahr gab es noch die Möglichkeit, bei einigen Detailinformationen zu verschiedenen Produktklassen, nur die größten 50 bzw. 1000 Positionen anzugeben; diese Erleichterung besteht nicht 52 10 // 2017

REGULIERUNG mehr. Nun sind alle Positionen eindeutig einer Klasse der Haftungskaskade zuzuordnen. Darüber hinaus müssen auch verschiedene Validierungsregeln eingehalten werden. Im Ergebnis zeigt sich, dass aktuell noch eigenentwickelte IDV-Prototypen in Form von Access-Datenbanken perspektivisch von Anwendungen zur automatisierten Befüllung abzulösen sind. Neben der aufsichts- und revisionssicheren Erstellung des LDT müssen diese Anwendungen auch sicherstellen, dass jederzeit, also nicht nur zu den Berichtsstichtagen, die Haftungskaskade erzeugt werden kann (aufsichtlicher Dry-Run). Ebenfalls mussten die umfangreichen EBA -Templates aktualisiert und erneut an die Behörden übermittelt werden. Auch hierbei handelt es sich um standardisierte Fragebögen. Zu den zwei vom SRB neu etablierten Datenabfragen gehört einerseits der Report on Critical Functions (CFR). Die Zielsetzung des CFR ist die bessere Vergleichbarkeit der institutsindividuell definierten kritischen Funktionen. Er beinhaltet verschiedene Funktionen: Einlagen Kreditvergabe Zahlungsverkehr, Bargeld, Settlement, Clearing und Verwahrung Kapitalmärkte Interbankenmärkte. Diese werden anschließend in definierte Subfunktionen untergliedert. Es besteht die Möglichkeit, weitere Funktionen zu definieren. Anschließend müssen für alle Funktionen quantitative Informationen geliefert werden sowie sowohl die Substituierbarkeit der Funktion als auch die Auswirkungen einer ungeordneten Beendigung analysiert werden. Der Zuschnitt der Funktionen orientiert sich stark an Kategorien des Financial Reportings (FinRep). Jedoch ist fraglich, inwiefern diese behördlich vorgegebene, auf dem FinRep aufsetzende Definition von Funktionen für Institute sinnvoll ist. Einerseits werden die wenigsten Institute auf Basis von FinRep-Kategorien gesteuert, andererseits ist die Zahl der Institute mit einem speziellen Geschäftsmodell (z. B. Hypothekenbanken) relativ gering. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Rückmeldungen der Behörden zu den Einlieferungen der Institute ausfallen. Zudem wurde vom SRB der Report on Financial Markets Infrastructure (FMI) eta- 10 // 2017 53

die bank