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die bank 10 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

aber vor, dass jede der

aber vor, dass jede der über sechzig europäischen Aufsichtsbehörden im Nachhinein anzweifeln kann, ob alle Kriterien eingehalten wurden, was einen schwierigen Vermittlungsprozess zwischen allen europäischen Aufsichtsbehörden in Gang setzen würde, an dessen Ende eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Umsatzes der betreffenden Bank sowie strafrechtliche Konsequenzen für deren Vorstände stehen könnten. Dieser Prozess kann nicht funktionieren. diebank: Das EU-Label leidet an unspezifischen Kriterien, sodass Finanzakteure auf das Label „STS-Verbriefung“ lieber ganz verzichten dürften. Könnte nicht besser die Qualitätsmarke „Deutscher Verbriefungsstandard“ als Gütesiegel fungieren? Bechtold: Der „Deutsche Verbriefungsstandard“, der im Rahmen der TSI erarbeitet wurde und seit 2004 vergeben wird, hat frühzeitig den Weg gezeigt für einen europäischen Qualitätsstandard. Die dahinterliegende Idee war sicherlich auch wegweisend für den Gedanken einer STS-Regulierung. Der Markt kann ohne eine STS-Regulierung leben, obgleich ich mir sicherlich einen praktikablen europäischen Regulierungsrahmen wünschen würde, der Sicherheit und Vertrauen weiter stärkt. Unsere Marke jedoch wird so oder so ihre Bedeutung behalten, da sie wesentlich spezifischer auf deutsche Gegebenheiten eingehen kann als ein europäischer Standard. diebank: Warum will die Kommission wichtige Teile aus dem ABS-Universum, wie z. B. synthetische Verbriefungen, nicht in die geplante STS-Kategorie aufnehmen? Bechtold: Kommission und Parlament haben große Vorbehalte gegen synthetische Verbriefungen. Das Instrument ist in der Finanzkrise in Verruf geraten, da es zu rein spekulativen Zwecken ohne irgendwelchen realwirtschaftlichen Nutzen missbraucht wurde. Solcher Missbrauch ließe sich aber relativ einfach ausschließen. Und da gerade Kredite an Mittelständler und Unternehmen sich aufgrund der Produktausgestaltungen sowie Vorbehalten der Kreditnehmer gegen einen True Sale weniger gut in eine True- Sale-Verbriefung einbringen lassen, wäre hier die synthetische Verbriefung das geeignete Instrument, sofern man den Kapitalmarkt nutzen will, um die Unternehmensfinanzierung in Europa zu verbessern. Es muss in der STS-Regulierung lediglich sichergestellt werden, dass nur wirkliche Absicherungsgeschäfte von einer STS-Aufnahme synthetischer Verbriefungen erfasst würden. Dafür gibt es aber hinreichend gute Vorschläge und Beispiele, so etwa die Promise/Provide-Transaktionen der KfW. diebank: An Marktakteuren mangelt es nicht, die hinsichtlich des Kommissionsvorschlags Verbesserungspotenziale aufgezeigt haben und die – zumindest teilweise – auch Anklang fanden. Vor allem im EU-Parlament bestehen jedoch kontroverse Positionen, die eine Klärung der regulatorischen Anforderungen an Verbriefungen entgegenstehen. Für viele Marktakteure bedeutet dies eine permanente Unsicherheit. Kapitalmärkte hassen Unsicherheit. Wird die Regulierung zum unkalkulierbaren Risiko? Bechtold: Ja, ich glaube dieses Stadium ist längst erreicht. Teile der Regulierung gefährden eher die Finanzmarktstabilität als sie zu fördern. Investoren entscheiden nicht mehr aufgrund von Risikoerwägungen oder Portfoliogesichtspunkten, sondern schauen auf die Regulierung. Indem die Regulierung aber das Level Playing Field zwischen verschiedenen Finanzmarktinstrumenten und Anlageformen vernachlässigt und über vielfältige Stellschrauben wie z. B. Eigenkapitalunterlegung, Anrechnung auf Liquiditätsratios usw. Emittenten und Investoren in bestimmte Anlageformen drängt, begünstigt sie Herdenverhalten, wirkt der Diversifikation entgegen und schafft Risikokonzentrationen. Man schaue nur auf die Märkte von Staatsanleihen und Covered Bonds. Es ist dringend geboten, im Interesse der Finanzmarktstabilität ein Level Playing Field wieder herzustellen. Und der richtige Ansatz dafür wäre eine STS-Verbriefungsregulierung, die Verbriefungen auch bei den Eigenkapitalunterlegungen sowie LCR-Anforderungen den anderen Verbriefungen mit vergleichbaren Investments gleichstellt. diebank: Herr Dr. Bechtold, haben Sie vielen Dank für dieses Interview. Dr. Hartmut Bechtold und Monika Beye von der TSI im Gespräch mit Stefan Hirschmann (v. r. n. l.). Fotos: Bernd Schaller. 8 diebank 10.2016

Kapitalmarktunion auf der Kippe? REGULIERUNG Während der Schwerpunkt der europäischen Finanzmarktregulierung in den letzten Jahren auf dem Bankensektor lag, wendete sich die EU-Kommission nun auch dem Kapitalmarkt zu. Durch eine stärkere Integration der europäischen Kapitalmärkte will sie die Finanzierungsbedingungen im Binnenmarkt verbessern, um Wachstum und Beschäftigung in Europa zu fördern. Aber könnte die Kapitalmarktunion letztlich doch am Brexit und dem Abtritt des renommierten britischen Finanzmarktkommissars Jonathan Hill scheitern? Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den bisherigen Stand zur Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion und einen Ausblick auf die möglichen Auswirkungen des Brexit auf das europäische Großprojekt. Dennis Heuer Keywords: Europa, Verbriefung, Kapitalmarkt Die Kapitalmarktunion (Capital Markets Union – CMU) ist eine Initiative der EU- Kommission zur Schaffung eines echten Kapitalbinnenmarkts für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel, eine europäische Kapitalmarktunion zu schaffen, wurde am 16. Juli 2014 von Jean-Claude Juncker in seinen politischen Leitlinien ausgegeben. Mit der Umsetzung wurde der Kommissar Jonathan Hill betraut. Dieser war zuvor nicht im Bereich Finanzaufsicht, sondern als Unternehmer und Lobbyist für den Bankensektor tätig. Zudem war er Berater von Sir John Major in dessen Zeit als Prime Minister. Vor seiner Ernennung zum EU-Kommissar galt er als EUund Regulierungskritiker sowie als einflussreicher Akteur in der Conservative Party. Unter Hills Federführung hat die Kommission am 28. Februar 2015 ein Grünbuch vorgelegt, das von gesonderten Konsultationen zu hochwertigen Verbriefungen und zur Überarbeitung der Prospekt-Richtlinie begleitet wurde. Die anschließende Konsultationsphase wurde am 13. Mai 2015 abgeschlossen. Seitdem hat die Kommission über 700 Stellungnahmen ausgewertet und bei der Ausarbeitung eines Aktionsplans berücksichtigt. Dieser Aktionsplan wurde schließlich am 30. September 2015 vorgelegt, begleitet von einem Legislativvorschlag zu Kreditverbriefungen, einer Novelle der Delegierten Rechtsakte zu Solvency II, einer öffentlichen Anhörung zu Risikokapital und Fonds für soziales Unternehmertum, einer öffentlichen Anhörung zu gedeckten Schuldverschreibungen sowie einer Sondierung zum EU- Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen. Die Kommission wird 2017 das Erreichte bewerten und die Prioritäten überprüfen. Bis 2019 soll die Kapitalmarktunion verwirklicht sein. Erfordernis einer europäischen Kapitalmarktunion Das Erfordernis einer Kapitalmarktunion wird mit Blick auf die gegenwärtigen Herausforderungen der europäischen Kapitalmärkte deutlich. Zunächst hängt die europäische Wirtschaftsfinanzierung nach wie vor stark vom Bankensektor ab, während die europäischen Kapitalmärkte nur eine untergeordnete Rolle spielen. In Europa sind 76 Prozent der Wirtschaftsfinanzierung bankbasiert, in den USA nur 27 Prozent. Die europäischen Aktienmärkte sind nicht einmal halb so groß wie die der USA, und die europäischen Anleihemärkte machen sogar weniger als ein Drittel des US-Pendants aus. Die dominierende Rolle des europäischen Bankensektors spiegelt sich auch in den rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wider. Dies zeigt sich beispielsweise an der steuerlichen Diskrimi- 10.2016 diebank 9

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