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die bank 10 // 2016

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ó FINANZMARKT lichen Backtesting und bei Bedarf einer Validierung unterzogen wurde ” 2. In der Regel gehören private Banken sowohl der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung als auch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an. Für diese Institute entschädigt der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken im Rahmen seines Sicherungsumfangs den Teil, der über die Leistung der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung hinausgeht. Vorgaben der EBA zu risikobasierten Beitragssystemen Auf der Grundlage der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) im Mai 2015 Leitlinien (Guidelines on Methods for Calculating Contribution to Deposit Guarantee Schemes) zur Konkretisierung der Ermittlung risikobasierter Beiträge. Der deutsche Verordnungsgeber hat die EBA-Vorgaben übernommen und mit der Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV) im Januar 2016 für die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen in deutsches Recht übertragen. Mit Inkrafttreten der EntschFinV stellte die EdB ihr bisheriges Verfahren auf das Expertensystem der EBA um. In ihren Guidelines hat die EBA folgende Beitragsformel eingeführt: Ci = CR x ARWi x CDi x μ. Die von der EBA eingeführte und in die EntschFinV übernommene Formel für den risikoorientierten Beitrag (Ci) verbindet eine für alle Institute einheitliche Beitragsrate zur Erreichung der Zielausstattung (CR) mit den gedeckten Einlagen des einzelnen Instituts (CDi) und dem aggregierten Risikogewicht (ARWi). Das aggregierte Risikogewicht ist ein Prozentwert zwischen 50 und 200 Prozent, der über zehn Bonitätsnoten anhand von Risikoindikatoren ermittelt wird ” 3. Zusätzlich wurde den Entschädigungseinrichtungen über den Korrekturfaktor (μ) ein Instrument sowohl zur Feinjustierung der Zielausstattung als auch zum Ausgleich prozyklischer Effekte innerhalb eines Konjunkturzyklus an die Hand gegeben. Ein erster Vergleich Vergleicht man die drei risikobasierten Systeme der Einlagensicherung privater Banken, ist festzuhalten, dass sowohl das Modell des freiwilligen Einlagensicherungsfonds als auch das von 2012 bis einschließlich 2015 angewandte Modell der EdB im Wesentlichen auf mathematisch-statistischen Ansätzen beruhen. Das Risikomodell der EBA mit den vorgegebenen Gewichten und Kennzahlendefinitionen basiert hingegen auf einer reinen Experteneinschätzung. Eine Berücksichtigung der insbesondere bei den privaten Banken sehr heterogenen Geschäftsmodelle wird im risikobasierten Beitragssystem des freiwilligen Einlagensicherungs- fonds zum einen durch eine Clusterzuordnung und zum anderen durch eine Vielzahl qualitativer Risiko- und Erfolgsindikatoren unterstützt. Im bisherigen EdB-Verfahren wurde den Besonderheiten von Geschäftsmodellen im Wesentlichen durch die Berücksichtigung von Ratings mit einem Gewicht von 50 Prozent Rechnung getragen. Dies hat der deutsche Verordnungsgeber für das neue risikobasierte Beitragssystem der EdB übernommen, wenn auch mit einem auf 25 Prozent deutlich reduzierten Gewicht. Das aufsichtsrechtliche Meldewesen der Banken hat in den vergangenen Jahren mit COREP und FINREP sowie neuen Meldekennzahlen wie beispielsweise der Leverage Ratio eine deutliche Veränderung erfahren. Damit einhergegangen ist eine verstärkte Orientierung auf die IFRS-Rechnungslegung. Von diesen Veränderungen wird auch der Ansatz der EBA tangiert, der sich stark auf das Meldewesen ausrichtet. Eine besondere Herausforderung in diesem Sinn stellt daher die Validierung des EBA-Modells dar, da sich deren Vorgaben teilweise auf Daten des Meldewesens beziehen, die zumindest bei einzelnen Risikoindikatoren noch über keine längere Meldehistorie verfügen oder – wie bei der strukturellen Liquiditätsdeckungsquote (NSFR) – erst zu einem späteren Zeitpunkt meldepflichtig werden. Fazit Das Nebeneinander von mehreren Sicherungssystemen hat sich historisch aus den für Deutschland charakteristischen drei Säulen private Banken, genossenschaftliche Banken und öffentliche Banken entwickelt, wobei jedes System für sich eine Einheit von Risiko und Haftung bildet. Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken des Bundesverbands deutscher Banken verfügt neben dem von Anfang an ex ante aufgebauten Sicherungsfonds über eine 20-jährige Erfahrung mit risikobasierten Beitragssystemen und ist auf diesem Gebiet führend in Europa. Auch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hat bereits deutlich vor der EU-Einlagensicherungsrichtlinie sowohl ein risikobasiertes Beitragssystem, als auch einen ex ante zu füllenden Sicherungsfonds eingeführt. Die mit der Einlagensicherungsrichtlinie erreichte Harmonisierung der nationalen Sicherungssysteme innerhalb der EU ist grundsätzlich positiv, jedoch in der Konkretisierung bezüglich Risikomodellierung und Würdigung geschäftsmodellspezifischer Besonderheiten differenziert zu beurteilen. Die Entwicklungen in Richtung europäische Einlagensicherung bleiben auch mit Blick auf die Vergemeinschaftung von Risiko und Haftung abzuwarten. ó Autoren: Bernd Bretschneider ist Geschäftsführer, Christina Weymann, CFA ist Prokuristin und Teamleiterin in der GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung mbH, Köln. 40 diebank 10.2016

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