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die bank 10 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT lyse als

ó FINANZMARKT lyse als Instrument der Risikofrüherkennung für den Prüfungsverband deutscher Banken e. V., der im Rahmen der Einlagensicherung mit dem Risikomanagement betraut ist. Seit 1996 wurde das Klassifizierungsverfahren nach einem zunächst überwiegend quantitativ ausgerichteten Ansatz mit fünf Ratingstufen in mehreren Schritten zu einer 22-stufigen Ratingmethodik weiterentwickelt. Auf der Grundlage regelmäßiger Backtestings und Validierungen sowie Experteneinschätzungen hat sich eine Methodik zur Beurteilung der teilweise sehr unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Risikoprofile von Banken herausgebildet ” 1. Die aktuelle Ratingmethodik setzt sich aus dem Finanzprofil mit einem deutlichen Kennzahlenbezug sowie dem stärker qualitativ ausgerichteten Geschäftsprofil zusammen. Im Rahmen des Ratings werden insbesondere die geschäftsmodellbezogenen Erfolgs- und Risikofaktoren analysiert und zu einem zukunftsorientierten, nachvollziehbaren Gesamturteil verdichtet. Grundlage sind Unterlagen zur Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie zum Geschäftsmodell, zur Geschäftsstrategie, zu den relevanten Märkten, zum Risikoprofil bestehend aus Risikomanagement und Risikolage sowie zur Haftkapitalgenerierung. Zusätzlich zu fest definierten Kennzahlen der Ertragslage und den Kapitalverhältnissen fließen mehr als 35 Einzelkriterien in die Beurteilung ein. Berücksichtigung geschäftsmodellspezifischer Besonderheiten Um den Besonderheiten der einzelnen Institute Rechnung zu tragen, werden anhand von Bilanz-, GuV- und Risikostrukturen alle Banken in einem ersten Schritt einem von zwei Clustern zugeordnet. Durch diese Zuordnung werden Institute mit einem Risikoschwerpunkt im Bereich Operationeller Risiken bzw. Marktpreisrisiken von stärker kreditbezogenen Instituten mit deutlicherer Ausprägung im Bereich Adressenausfallrisiken unterschieden. Die Cluster haben sowohl unterschiedliche Kennzahlendefinitionen als auch unterschiedliche auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelte Clusterfunktionen sowie Gewichte und führen zu einer ersten grundsätzlichen geschäftsmodellspezifischen Differenzierung nach Risikotreibern. Um der Bedeutung geschäftsmodellspezifischer Besonderheiten sowie regulatorischer Anforderungen einschließlich individueller Ausprägungen in den Banken für die Risikobetrachtung angemessen Rechnung zu tragen, erfolgt jedoch auch eine entsprechende Berücksichtigung anhand qualitativer Kriterien, die über die Einordnung in die beiden Cluster hinausgeht. So fordert beispielsweise die Aufsicht für systemrelevante Banken eine höhere Kapitalausstattung. Auch Kapitalzuschläge als Ergebnis der Überwachung (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) durch die Aufsichtsbehörde beeinflussen entsprechende Kennzahlenausprägungen, ohne dass hiermit automatisch eine zur Risikoabdeckung überdurchschnittliche Kapitalausstattung unterstellt werden könnte. Dies zeigt auch die Grenzen einer rein auf Kennzahlen ausgerichteten Beurteilung und die Vorteilhaftigkeit einer differenzierten Betrachtung auf. Neben den strikt einzuhaltenden, unterschiedlich ausgeprägten aufsichtsrechtlichen Vorgaben sind bei der Analyse der Kapitalverhältnisse ebenso die geschäftsmodellspezifischen Erwartungen des Kapitalmarkts und der Kunden zu berücksichtigen. Weitere wesentliche Aspekte sind mögliche interne Kapitalanforderungen aus dem Risikoappetit des Insti- 2 Risikoindikatoren der EdB von 2012 bis 2015 Kapital Liquidität Refinanzierung Qualität der Vermögenslage Geschäftsmodell Management Ertragslage Sensitivität Marktpreisrisiko Kernkapitalquote Liquiditätsquote Risikovorsorgequote Rating Kostendeckungsquote Bestandssensitivität Wertpapiere Eigenmittelquote Refinanzierungsquote Bruttorentabilität Risikozuführungsquote Nettorentabilität Ergebnissensitivität Wertpapiere Eigenkapitalrentabilität Quelle: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, GBB-Rating. 38 diebank 10.2016

FINANZMARKT ó tuts bzw. dessen Risikoprofil. Eine hohe Kapitalausstattung ist möglicherweise vor dem Hintergrund bestehender Rechtsrisiken zu relativieren. Daneben können auch die Entwicklungsphase der Bank, deren Rechtsform oder Gesellschafterhintergrund relevant sein. Einlagensicherung als Element der Bankenunion Als Reaktion auf die Banken- und Finanzmarktkrise wurden die aufsichtsrechtlichen Strukturen und Vorgaben innerhalb der EU überdacht und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dies mündete in dem Konzept der Bankenunion mit den drei Säulen einheitliche Aufsicht (Single Supervisory Mechanism), einheitliche Abwicklung (Single Resolution Mechanism) und einheitliche Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme, dem auch Nicht-Euro-Staaten beitreten können. Im Juli 2014 ist die europäische Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Scheme Directive) in Kraft getreten, die mit dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) am 3. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Durch die von der Einlagensicherungsrichtlinie gesetzten Rahmenbedingungen für die nationalen Einlagensicherungssysteme erfolgte eine Harmonisierung auf EU- Ebene. Systeme, die bislang Finanzmittel erst im Entschädigungsfall (ex post) eingefordert haben, sind gehalten, ihre Systeme grundsätzlich umzugestalten. Das EinSiG regelt die parallel zu den freiwilligen Einlagensicherungseinrichtungen bzw. institutssichernden Systemen bestehenden gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen der öffentlichen Banken und der privaten Banken ebenso wie die institutsbezogenen Sicherungssysteme der genossenschaftlichen Banken und der Sparkassengruppe. Zusätzlich zu dem im Gesetz festgelegten (ex ante) Aufbau von Entschädigungsfonds besteht die Verpflichtung, bis zum Jahr 2024 eine Zielausstattung der Fonds von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen zu erreichen sowie den Beitrag zu den Fonds unter Berücksichtigung des institutsindividuellen Risikos zu ermitteln. Gedeckte Einlagen sind grundsätzlich Einlagen pro geschütztem Einleger bis zu einen Gegenwert von 100.000 €. Ein Anspruch auf eine höhere Deckung bis zu einem Gegenwert von 500.000 € besteht bei Einlagen, die aus bestimmten Ereignissen (z. B. Auszahlung von Versicherungsleistungen, Gutschriften aus Immobilientransaktion von privat genutzter Wohnimmobilie) herrühren für einen begrenzten Zeitraum von sechs Monaten nach Gutschrift. Bereits kaum mehr als ein Jahr nach Inkraft treten der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie hat die Europäische Kommission im November 2015 mit der Vorlage eines Verordnungsentwurfs zur Schaffung einer europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance System, EDIS) den nächsten Harmonisierungsschritt mit Richtung Vergemeinschaftung der Einlagensicherung eingeleitet. Geringe Umstellung für die Entschädigungseinrichtung der privaten Banken Im Vergleich zu anderen europäischen Einlagensicherungssystemen verfügte die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bereits über wesentliche im Rahmen der Harmonisierung geforderte Komponenten. So baut die EdB seit ihrer Gründung im Jahr 1998 einen Entschädigungsfonds auf und führte mit der Beitragserhebung 2012 schon ein risikobasiertes Beitragssystem ein, das auf Basis einer mathematischstatistischen Methodik entwickelt und in der Folge einem jähr- 3 Risikoindikatoren der EdB ab 2016 auf Basis der EBA-Guidelines Kapital Liquidität Refinanzierung Qualität der Vermögenslage Geschäftsmodell Management Verlustrisiko der EdB Verschuldungsquote (Leverage Ratio) Liquiditäts- Deckungsquote (LCR) Quote notleidender Kredite (NPL-Quote) Verhältnis risikogewichteter Aktiva zu Bilanzsumme Potenzielle Verlustquote im Entschädigungsfall Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) Strukturelle Liquiditätsquote 1 (NSFR) Vermögensrendite 1 = Die strukturelle Liquiditätsquote wird erst ab dem Beitragsjahr 2019 in den Risikoindikatoren Berücksichtigung finden. 2 = Bausparkassen können die Quote Fonds zur bauspartechnischen Absicherung optional zulasten des Gewichts des Risikoindikators Rating berücksichtigen lassen. Quelle: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, GBB-Rating. Rating Quote Fonds zur bauspartechnischen Absicherung 2 10.2016 diebank 39

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