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die bank 10 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT fi

ó FINANZMARKT fi RATINGINDIKATOREN FÜR DEN EINLAGENSICHERUNGSFONDS ” 1 Finanzprofil Geschäftsprofil Ertragslage Haftkapitalgenerierung Kapitalverhältnisse Strategie & Markt Risikoprofil ratingerweiternde Merkmale Kennzahlen Cluster OR/MPR 1 Kennzahlen Cluster ADR 2 regulatorische Kennzahlen Konzept Umsetzung Rahmenbedingungen Markt- und Wettbewerbsstruktur Adressenausfallrisiken Marktpreisrisiken Gesellschafter Kapitalbildung/ -beschaffung Länder-Cap gegenwärtige Entwicklungen zukünftige Entwicklungen gegenwärtige Entwicklungen zukünftige Entwicklungen Steuerung Operationelle Risiken Liquiditätsrisiken/Refinanzierung besondere Geschäftsmodelle weitere Aspekte wirtschaftliche Risikotragfähigkeit Risikotragfähigkeitskonzept Interne Revision 1 = Cluster OR/MPR: Risikoschwerpunkt operationelle Risiken/Marktpreisrisiken 2 = Cluster ADR: Risikoschwerpunkt Adressenausfallrisiken weitere Aspekte 36 diebank 10.2016

FINANZMARKT ó Im Spannungsfeld von Risiko und Haftung EINLAGENSICHERUNG Die deutschen Einlagensicherungssysteme verfügen über eine langjährige Erfahrung im Spannungsfeld von Risiko und Haftung. So beurteilt der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken seine Mitgliedsinstitute seit 20 Jahren regelmäßig mittels eines risikobasierten Klassifizierungsverfahrens und ist damit führend in Europa. Im Rahmen der europäischen Harmonisierungsbestrebungen ist mit Inkraft treten der EU-Einlagensicherungsrichtlinie nunmehr für alle europäischen Einlagensicherungssysteme die Beitragserhebung auf der Grundlage risikobasierter Systeme verpflichtend geworden. Bernd Bretschneider | Christina Weymann Keywords: Risikobasierte Beitragssysteme, Rating, europäische Harmonisierung Die Strukturen zum Einlegerschutz haben in Deutschland eine lange Historie und sind im Unterschied zu den meisten europäischen Ländern auf die Besonderheiten der verschiedenen Bankengruppen ausgerichtet. Den deutschen Systemen ist dabei die Verbindung von Risiko aus Schieflage bzw. Insolvenz einer Bank und Haftung aus eigenen Finanzmitteln für Sanierung oder Entschädigung gemeinsam. Während die dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) oder der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angehörenden Banken über einen Institutsschutz verfügen, werden im Rahmen des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ausschließlich Kundeneinlagen geschützt. Einlagensicherung der privaten Banken Grundlage für die Einlagensicherung der privaten Banken sind die beiden Säulen freiwilliger Einlagensicherungsfonds und gesetzliche Entschädigungseinrichtung. Der seit 1976 bestehende freiwillige Einlagensicherungsfonds entschädigt Einlagen je Gläubiger bis zu einer Höhe, die 20 Prozent (aktuelle Sicherungsgrenze) der wie folgt zusammengesetzten Eigenmittel der Bank entspricht: ó hartes Kernkapital gemäß Artikel 50 CRR, ó zusätzliches Kernkapital gemäß Artikel 61 CRR, ó Ergänzungskapital gemäß Artikel 71 CRR bis zur Höhe von 25 Prozent des Kernkapitals. Bei einer kleinen Bank mit beispielsweise Eigenmitteln bestehend aus Kernkapital in Höhe von 10 Mio. € würden in der Regel im Entschädigungsfall je Gläubiger bis zu 2 Mio. € erstattet. Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken wird über eine jährliche Beitragszahlung seiner Mitglieder gefüllt und sammelt damit finanzielle Mittel für mögliche eintretende Entschädigungsfälle ex ante ein. Diese Beiträge hängen sowohl von der Höhe der abzusichernden Einlagen als auch seit 1996 von dem institutsindividuellen Risiko der mitwirkenden Banken ab. Rating als Grundlage für risikobasierte Beiträge Seit nunmehr 20 Jahren erfolgt die Ermittlung des institutsindividuellen Risikos durch die eigens für diesen Zweck gegründete GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung mbH (GBB-Rating) mittelbar im Auftrag des Einlagensicherungsfonds. Die GBB-Rating ist eine von der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA beaufsichtigte europäische Ratingagentur mit den Schwerpunkten Bonitätsbeurteilung von Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors sowie methodische Unterstützung bei Konzeption und Umsetzung interner Risikomodelle. Zur Bestimmung des institutsindividuellen Risikos werden alle an dem Fonds mitwirkenden Banken mindestens einmal pro Jahr einem umfangreichen und tief gehenden Klassifizierungsverfahren unterzogen, dessen Ergebnis in einem Ratingbericht und einer Ratingklasse auf einer Skala von AAA bis D seine Aggregation findet. Ausgehend von der 22-stufigen Ratingskala erfolgt ein Mapping auf 14 Beitragsklassen. Der daraus abgeleitete Risikozuschlag kann bis zu dem 3,5-Fachen der Jahresumlage auf der Grundlage der geschützten Einlagen betragen. Zusätzlich zur Ermittlung der risikobasierten Beiträge fungiert die Ratingana- 10.2016 diebank 37

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