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die bank 10 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

einer Haftung des

einer Haftung des Factors für nicht beglichene Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Factoring-Kunden gegenüber dem Finanzamt. Praktische Vor- und Nachteile des Reverse Factoring Die schnelle Bezahlung des Lieferanten kann zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen führen. Die Umsetzung der grundsätzlich einfachen Struktur ist jedoch komplex und die Lieferanten eines Kunden einer Reverse-Factoring-Transaktion müssen dazu bereit sein, dem Forderungsverkaufsprogramm beizutreten. Dies ist für Unternehmen, die gegenüber ihren Lieferanten eine gewisse Marktmacht mitbringen, weniger ein Thema als für Unternehmen, die eine weniger starke Position innehaben. Gleichzeitig muss der Lieferant des Kunden als Verkäufer der Forderung auch Inhaber der Forderung sein oder im Rahmen einer echten Factoring-Transaktion darüber verfügen können und der Kunde trägt das diesbezügliche Risiko seines Lieferanten über seine Garantie mit. Sollte der jeweilige Lieferant bereits an einem Factoring- oder Verbriefungsprogramm teilnehmen, muss er die Forderungen, die Gegenstand der Reverse-Factoring- Transaktion werden sollen, aus diesen Programmen ausnehmen. Dies erfordert zumindest administrativen Aufwand und geht mit einer Reduzierung des Forderungsvolumens einher, das für etwaige existierende Factoringprogramme des jeweiligen Lieferanten zur Verfügung steht. Darüber hinaus sind auch die vom Institut der Wirtschaftsprüfer jüngst ergänzten Regelungen zu IDW RS HFA 9 bei Abschluss einer Reverse-Factoring-Transaktion zu berücksichtigen. So sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Kunden als bilanzierendes Unternehmen die zuvor als Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung zu bilanzierenden Forderungen in bestimmten Konstellationen und aufgrund des abstrakten Schuldanerkenntnisses als Bank- / Finanzverbindlichkeiten einzuordnen (und treten so umqualifiziert an deren Stelle). Dies kann für den Kunden bezüglich seiner Finanzierungsverträge und vor dem Hintergrund der oftmals darin als Aufhänger für weitere Regelungen enthaltenen Finanzkennzahlen zu unwillkommenen Wechselwirkungen führen. Wenngleich sich dieses Thema strukturell und durch eine richtige Vertragsgestaltung handhaben lassen kann, empfiehlt sich doch die Einbindung des Wirtschaftsprüfers bei Abschluss der Transaktion. Nicht zuletzt sollte eine Reverse- Factoring-Transaktion auch steuerlich nicht nur seitens des Forderungsverkäufers und -käufers genau geprüft werden, sondern aufgrund der mit dem Auftrag des Kunden an den Forderungskäufer verbundenen Freistellungen auch vom Kunden selbst. Besonders schwerwiegend können sich hier in der Praxis die Regelungen zu § 13c Umsatzsteuergesetz auswirken, da im Ergebnis oftmals nicht nur der Forderungskäufer, sondern – aufgrund der Freistellungen in der Garantie – der Kunde über eine solche Struktur indirekt für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Lieferanten gegenüber dem Finanzamt mithaftet. Praktische Vor- und Nachteile des Finetrading Eine Finetrading-Transaktion zeichnet sich besonders dadurch aus, dass Nachteile von Reverse-Factoring-Transaktionen bei vergleichbarem Effekt überwunden werden können. Auch hier wird der Lieferant sofort bezahlt und kann dadurch ggf. bessere Konditionen anbieten, ohne dabei alle Nachteile einer Factoring- /Verbriefung- oder Reverse-Factoring-Transaktion in Kauf nehmen zu müssen. Verkauft werden vom Lieferanten Waren, keine Forderungen. Daher entfallen die Prüfung von Vorbehaltseigentum der Vor-Lieferanten des Lieferanten ebenso wie die in diesem Zusammenhang genannten Erfordernisse hinsichtlich der Inhaberschaft der Forderung sowie der Gestaltung der Verträge. Ebensowenig muss der Lieferant dazu bewogen werden, Forderungen, die dieser ggf. sonst im Rahmen einer eigenen bestehenden Factoring- oder Verbriefungs-Transaktion verkaufen würde, nun in die Reverse-Factoring-Transaktion seines Kunden einzubringen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die strukturell bessere Position des Finanzierers der Zwischenhandelsgesellschaft im Vergleich zur Position des Finanzierers des Forderungskäufers in einer Factoring-Transaktion / Forderungsverbriefung oder Reverse-Factoring-Transaktion. Neben einer Sicherheit über Forderungen erhält dieser Sicherheiten über Waren. Die Zwischenhandelsgesellschaft wird durch den Ankauf von Waren zum Handelsunternehmen und primären Vertragspartner der Lieferanten des Kunden. Ebenso wie im Fall einer Reverse-Factoring-Transaktion ist daher die Ansprache der in die Transaktion einzubindenden Lieferanten des Kunden erforderlich. Allerdings wird lediglich der rechtliche Käufer der Waren ausgetauscht, die Lieferbeziehungen bleiben ansonsten unverändert, und der Lieferant liefert weiterhin direkt an den Kunden. Im Rahmen des Weiterverkaufs der Waren von der Zwischenhandelsgesellschaft an den Kunden tritt die Zwischenhandelsgesellschaft ihre Gewährleistungsansprüche aus ihrem Kaufvertrag mit den jeweiligen Lieferanten an diesen ab. Im Gegenzug werden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Zwischenhandelsgesellschaft weitestgehend ausgeschlossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein vollständiger Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen zivilrechtlich selbst unter Kaufleuten nicht möglich ist. Das bedeutet, dass die Zwischenhandelsgesellschaft immer ein gewisses Restrisiko hinsichtlich der Waren trägt. Dieses Risiko kann weitestgehend reduziert, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 20 diebank 10.2016

fl Die schnelle Bezahlung des Lieferanten führt beim Factoring zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen. Verbriefung von Supply-Chain- Finance-Transaktionen Supply-Chain-Transaktionen laufen typischerweise über eine Bank, können aber auch über Verbriefungsstrukturen (re-) finanziert werden. Typisch ist die Verbriefung von Forderungen, die ein Factoringunternehmen ankauft, sei es über eine Reverse-Factoring-Transaktion oder eine typische Factoring-Transaktion. In den im Markt etablierten Strukturen verkauft das Factoringunternehmen, die selbst angekauften Forderungen an eine Verbriefungszweckgesellschaft, die den Ankauf der Forderungen über den Kapitalmarkt (re-)finanziert, oft über sogenannte Asset-Backed Commercial-Paper- Programme, gegebenenfalls aber auch über längerfristige Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen oder ähnliche Strukturen. Bei einer Verbriefung von Finetrading- Transaktionen kann die Zwischenhandelsgesellschaft den Ankauf der Waren über einen Verkauf der Forderung gegenüber dem Kunden aus dem Weiterverkauf der Ware über eine Verbriefungszweckgesellschaft (re-)finanzieren. Alternativ kann die Finanzierung des Warenankaufs auch durch von der Verbriefungszweckgesellschaft an die Zwischenhandelsgesellschaft bereitgestelltes Fremdkapital erfolgen, wobei die Forderungen der Zwischenhandelsgesellschaft gegenüber dem Kunden der Verbriefungszweckgesellschaft als Sicherheit verpfändet oder sicherungshalber abgetreten werden. Zusätzliche Sicherheiten bestellt die Zwischenhandelsgesellschaft durch eine Abtretung ihrer Rechte aus ihrem verlängerten Eigentumsvorbehalt an den Waren. Besonders vorteilhaft bei der Verbriefung von Finetrading-Transaktionen ist in allen Varianten, dass die Verbriefungszweckgesellschaft sicher sein kann, dass die Zwischenhandelsgesellschaft Inhaberin der Waren und Forderungen ist, die über die Verbriefungsstruktur verbrieft werden, weil durch die Zwischenschaltung der Zwischenhandelsgesellschaft jegliche Form von Eigentumsvorbehalt der Lieferanten abgelöst wird. Der strukturellen Komplexität der Transaktion steht ein erhöhtes Maß an rechtlicher Sicherheit gegenüber, insbesondere hinsichtlich der sonst starken Eigentumsvorbehalte der Vor-Lieferanten. Fazit Ob als Käufer oder Verkäufer von Waren und Dienstleistungen: Unternehmenskunden können sich heutzutage aus einem breiten Portfolio von Anbietern wählen, die den Supply-Chain-Finance-Markt bedienen. Banken spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle als Anbieter von Factoring- und Reverse-Factoring-Lösungen. Indes wird nicht jede der hier vorgestellten Lösungen von allen Dienstleistern im gleichen Umfang angeboten. Dabei hängt es auch von regionalen und sektoralen Präferenzen ab, welche Produktvarianten den Markt jeweils dominieren. Supply-Chain-Finance-Strukturen werden sich weiter im Markt etablieren. Für Banken bieten sich in diesem Kontext vielfältige Geschäftsmöglichkeiten, u. a. in der Rolle als Vermittler, Finanzier, Investor, Infrastrukturanbieter oder in einer Kombination dieser Rollen. Welche Finanzierungsstrukturen in welchem Umfang zum Tragen kommen, wird auch wesentlich von der weiteren Entwicklung im regulatorischen Umfeld abhängen. ó Autor: Dr. Arne Klüwer, Rechtsanwalt und Partner, Clifford Chance Deutschland LLP, Frankfurt am Main. 10.2016 diebank 21

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