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die bank 10 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

Verbriefungsmarkt soll

Verbriefungsmarkt soll wiederbelebt werden QUALIFYING SECURITISATION Die Errichtung eines Markts für qualitativ hochwertige Verbriefungen ist eines der Kernanliegen, das im Rahmen der Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion kurzfristig umgesetzt werden soll. Politik und Marktakteure erhoffen sich hiervon die Revitalisierung des Verbriefungsmarkts in Europa und einen besseren Zugang für den Mittelstand zum Kapitalmarkt. Damit soll eine Erleichterung und Diversifizierung der Kapitalbeschaffung erreicht sowie mittelbar die Förderung von Wachstum und Beschäftigung gesichert und auf eine breitere Basis gestellt werden. Michael Rützel Keywords: Regulierung, Unternehmensfinanzierung, Kapitalmarkt Wurde noch vor einem Jahr vornehmlich von High Quality Securitisation (HQS) gesprochen, bevorzugen Aufsichtsbehörden mittlerweile den Begriff Qualifying Securitisation (QS), um die Einhaltung vorbestimmter Kriterien zu unterstreichen und einer Transaktion nicht vorab ein Qualitätssiegel zu verleihen und eine andere herabzustufen, obwohl sie möglicherweise qualitativ nicht schlechter ist. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 haben zahlreiche Neuregelungen für Verbriefungen zu einem Bereinigungsprozess geführt, in dessen Folge Missständen, die wesentlich zum Ausbruch der Krise beigetragen hatten, die Grundlage entzogen wurde. Risikoeinbehalt und hohe Anforderungen an die Kreditvergabe schließen das Originate-to-Distribute- Modell nahezu aus, Wiederverbriefungen gingen stark zurück und Vorgaben zur Due Diligence durch Investoren führen zu einer intensiveren Prüfung des Investments, ohne übermäßig auf externe Ratings zu vertrauen. Trotz dieses Wandels hat das Instrument der Verbriefung bis heute sein Stigma als Krisenverursacher nicht ablegen können, obwohl insbesondere europäische Verbriefungen eine sehr stabile Performance zeigten und in den Jahren 2000 bis 2013 fast keine Verluste aufwiesen, was beweist, wie nachhaltig das Vertrauen der Investoren und politischen Akteure erschüttert wurde. Dies und die nicht zufriedenstellenden regulatorischen Rahmenbedingungen geben seit 2014 zu Initiativen Anlass, die einer Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts Vorschub leisten sollen. Akteure und Status quo Vor allem die Bank of England (BoE), die Europäische Zentralbank (EZB), eine gemeinsame „Task Force on Securitisation Markets” (TFSM) des Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) und der International Organization of Securities Commissions (IOSCO), die European Banking Authority (EBA) sowie die Europäische Kommission haben sich seit Mai 2014 des Themas intensiv angenommen ” 1. Die anhaltende Diskussion um QS mit Blick auf Bestimmung, Abgrenzung und künftige Behandlung unter Basel III und darüber, wie und inwieweit eine Harmonisierung mit anderen Regelwerken erfolgen kann und sinnvoll ist, zeigt, dass es hierauf keine einfache und allgemeingültige Antwort gibt. Vielschichtig ist auch die Ausgangslage, die zu dieser Diskussion geführt und sie notwendig gemacht hat. Das Emissionsvolumen von Verbriefungen in Europa ist infolge der Krise seit 2008 dramatisch eingebrochen und hat sich anders als in den USA nicht wieder auf altem Niveau stabilisiert. Eine Regulierungswelle folgte auf die nächste, was wirtschaftlich und politisch eine abschreckende und prohibitive Wirkung auf Investitionen in Verbriefungen mit sich brachte. Ein wichtiger Refinanzierungskanal der Banken war damit weggebrochen. 2013 erhielten in der Eurozone 35 Prozent der KMU nicht die gesamte, beantragte Finanzierung von ihrer Bank. Alternative Kapitalquellen wären wünschenswert. In den USA sind nur etwa 20 Prozent der Fremdfinanzierung bankbasiert. In Europa liegt der Anteil bei über 80 Prozent. Schon dieses Verhältnis macht deutlich, wie verwundbar die europäische Realwirtschaft ist, wenn ihr Bankfinanzierungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Zunehmend drängen alternative Kapitalgeber wie Kreditfonds auf den Markt, die sich anschicken, die von Banken hinterlassene Lücke zu füllen. In Deutschland änderte die BaFin im Mai 2015 ihre Verwaltungspraxis und sieht die Vergabe 22 diebank 10.2015

von Krediten sowie die Kreditrestrukturierung und Kreditprolongation durch AIF als Teil der kollektiven Vermögensverwaltung und damit als zulässig an. Die Association for Financial Markets in Europe (AFME) warnt deshalb davor, dass zunehmend mehr Marktteilnehmer ihren möglichen Ausstieg aus dem Verbriefungsmarkt andeuten, da angesichts der niedrigen Volumina ein Vorhalten von Personal, Kapital und Technologie nicht mehr zu rechtfertigen sei. Welchen Beitrag könnten QS leisten? Komplexe Strukturen können es Investoren unmöglich machen, die den Cashflows zugrunde liegenden Mechanismen und möglichen Beeinträchtigungen zu verstehen. Auch einfache und transparente Verbriefungen können bei schlechter Asset-Qualität und mangelhafter Auswahl eine unterdurchschnittliche Performance vorweisen. Es ist also wichtig, dass Investoren eine eigene Risikoanalyse durchführen können, die auch eine Bewertung der Kreditqualität der verbrieften Assets beinhaltet , und dies auch tun. Kriterien der Einfachheit, Transparenz, Vergleichbarkeit und Standardisierung sollen den Beteiligten helfen, die Risiken einer Verbriefung bewerten zu können. Investoren sollen bei ihrer Due Diligence unterstützt werden, wobei die Einhaltung entsprechender QS-Kriterien kein Ersatz für diese Due Diligence sein kann und soll. Eine Vereinfachung mit Blick auf Assets und Struktur könnte zu einer genaueren Prüfung der Risiken von Verbriefungspositionen beitragen. Eine erhöhte Transparenz soll helfen, Investoren den Zugang zu notwendigen Informationen über Struktur und Charakteristika der zugrunde liegenden Assets sowie ihrer Performance über die Laufzeit der Transaktion zur Verfügung zu stellen. Eine verbesserte Vergleichbarkeit bestimmter Elemente von Verbriefungen soll Investoren helfen, eine genauere Analyse des Risiko-Rendite-Profils durchführen zu können. QS sollen den Minimalstandard für Verbriefungen anheben und zu standardisierten Produkten und harmonisierten Praktiken im Verbriefungsmarkt führen und damit zur Neubegründung des Investorenvertrauens in dieses Instrument und zur möglichen Ausweitung der Investorenbasis beitragen. Ein regulatorisches Rahmenwerk sollte zwischen verschiedenen Verbriefungsprodukten mit verschiedenen Risiken und historischer Performance unterscheiden. Aus praktischer Sicht würden über die strukturelle Standardisierung hinaus auch die Ausarbeitung standardisierter Prospektmuster für QS, einschließlich einheitlicher Schaubilder, sowie standardisierter Anlegerberichte beitragen, nicht spezialisierten Anlegern den Produktvergleich zu erleichtern. Was qualifiziert eine Verbriefung als QS? Wenngleich die Detailtiefe der Konsultationpapiere unterschiedlich ausfällt und Begriffe voneinander abweichen (SST, STC bzw. STS ” 1), sind die Kriterien doch sehr ähnlich und basieren auf einem modularen bzw. zweistufigen Ansatz, der zunächst die Kriterien für QS und anschließend die Risiken des verbrieften Assetpools in den Blick nimmt. Die vorgeschlagenen Merkmale finden sich in großen Teilen schon in den Kriterien für privilegierte Verbriefungspositionen unter den delegierten Verordnungen (DV) zu Solvency II bzw. der Liquidity Coverage Ratio (LCR). Im Wesentlichen (nicht abschließend) ist vorgesehen, dass Verbriefungen nur dann als QS gewertet werden können, wenn ó ein True Sale vorliegt (synthetische Verbriefungen sind damit vorerst ausgenommen), ó klar definierte Eignungskriterien für die Forderungsübertragung existieren, von denen nach Übertragung nicht durch ein aktives Portfoliomanagement abgewichen wird, ó der verbriefte Pool homogen ist (keine Mischung verschiedener Assets), ó keine Wiederverbriefung vorliegt, ó die Forderungen im normalen Geschäftsgang entstanden und keine zahlungsgestörten Forderungen enthalten sind, ó die Rückzahlung der Anleihen nicht wesentlich vom Verkauf der Assets abhängt, ó der Originator oder Sponsor fortlaufend einen Risikoeinbehalt von mind. fünf Prozent nachweist, ó Zins- und Währungsrisiken angemessen abgesichert sind (darüber hinaus aber keine Derivate genutzt werden), ó die Transaktionsdokumentation klare Definitionen und Regelungen u. a. zu Zahlungsreihenfolge und -störung, Restrukturierung, Vollstreckung, Heilung usw. vorsieht, ó der Investor vor der Investition Zugang zu relevanten Daten erhält. Im TFSM-Papier wurden von zahlreichen Stellungnahmen nur wenige berücksichtigt, und die überarbeiteten Kriterien weichen nur unwesentlich von der Ursprungsfassung ab, was bei Marktteilnehmern zu einer gewissen Ernüchterung geführt hat. Eine weitere Konsultationsrunde ist nicht ausgeschlossen. Auch lässt der Einleitungssatz („These criteria apply only to term securitisations and are nonexhaustive and non-binding”) nicht auf eine kurzfristige Umsetzung auf internationaler Ebene hoffen. Die EBA betont, dass die QS-Kriterien sicherstellen sollen, dass der Verbriefungsprozess selbst den verbrieften Assets keine weiteren Risiken und Komplexität hinzufügt. Er soll Investoren umfassende Transparenz bieten, keine exzessive Hebelwirkung oder Fristentransformation vorsehen und allen Beteiligten die richtigen Anreize bieten, eine Wiederholung des Originate-to-Distribute-Modells zu vermeiden. Kriterien für das Kreditrisiko der zugrunde liegenden Assets sind demnach erforderlich, 10.2015 diebank 23

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