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die bank 09 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT

MARKT NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN DER VERGÜTUNGSSTRATEGIE ESG-Ziele als Bestandteile der Vorstandsvergütung Die Vergütung der Geschäftsleiter 1 von Finanzinstituten unterliegt im Rahmen der Institutsvergütungsverordnung umfangreichen regulatorischen Anforderungen. Die Erwartungshaltung von Investoren, Aufsicht und Öffentlichkeit ist klar: Auch ESG-Ziele sollen hier berücksichtigt werden. Wie können sinnvolle Ziele für die Geschäftsleitervergütung festgesetzt werden? Was ist zu beachten, um die angestrebte Risikosteuerungswirkung der Vergütung sinnvoll zu unterstützen? 14 09 | 2022

MARKT Nachhaltige Vergütungsziele bei Instituten sind nicht neu. Schon die erste Fassung der Institutsvergütungsverordnung aus dem Jahr 2010 forderte, dass variable Vergütungen für Geschäftsleiter eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen. 2 Diese Regelung ist auch in § 10 Abs. 2 der aktuellen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) noch enthalten. Die „Nachhaltigkeit“ beschränkte sich aber zunächst auf diesen zeitlichen Aspekt. Erst der aktuelle Entwurf zur Überarbeitung der Auslegungshilfe der BaFin zur Institutsvergütungsverordnung erwähnt ein „der Norm [des § 10 Abs. 2] innewohnendes Gebot der Nachhaltigkeit“. Definition von Nachhaltigkeit Wie Nachhaltigkeit zu verstehen ist, führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Anfang 2020 erschienenen Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aus. Darin gibt sie den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine detaillierte Orientierungshilfe an die Hand und zeigt über Good-Practice-Ansätze, wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie, der Unternehmensführung, Geschäftsorganisation und im Risikomanagement berücksichtigt werden können. Nachhaltigkeitsrisiken definiert die BaFin als „Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen E (Environmental/Umwelt), S (Social/ Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können“. Beispiele für ESG, die die BaFin ausdrücklich aufführt, sind: Environmental: Z Klimaschutz Z Anpassung an den Klimawandel Z Schutz der biologischen Vielfalt Z Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen Z Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling Z Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Z Schutz gesunder Ökosysteme Z Nachhaltige Landnutzung Social: Z Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung) Z Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Z Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen Z Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit Z Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz Z Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette Z Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten Governance: Z Steuerehrlichkeit Z Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption Z Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand Z Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit Z Ermöglichung von Whistle Blowing Z Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten Z Gewährleistung des Datenschutzes Z Offenlegung von Informationen Übersetzung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Eine separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird von der BaFin ausdrücklich abgelehnt. Vielmehr werden Nachhaltigkeitsrisiken in bekannte Risikoarten übersetzt. Vergibt ein Kreditinstitut zum Beispiel einen Kredit an ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell aufgrund der CO2-Bepreisung wesentlich beeinträchtigt sein kann, spiegelt sich dies im Kreditrisiko/ Adressenausfallrisiko wider. Die Investition eines Pensionsfonds in Unternehmen, die selbst nicht nachhaltig sind, kann wegen möglicher abrupter Änderung der Marktstimmung und entsprechenden Abwertungen ein Markt(preis)risiko darstellen. Besteht die Gefahr, dass zehntausende Kunden bei einer katastrophalen Überflutung Geld von den Konten eines regional tätigen Kreditinstituts abziehen, liegt ein Liquiditätsrisiko vor, und sind zugleich die Filialen dieses Instituts geschädigt, auch ein operationelles Risiko. 09 | 2022 15

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