Aufrufe
vor 5 Jahren

die Bank 09 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

2 | Risikogewichte nach

2 | Risikogewichte nach IAA-Verfahren 140 % 130 % 120 % 110 % 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % AAA AA+ AA AA- A+ A A- BBB+ BBB BBB- Current granular STS non STS im Durchschnitt Verlusteinschätzungen im BB-Bereich haben (internes Rating der Sponsorbanken), sind die korrespondierenden ABCP- Transaktionen allesamt stabil im Investment-Grade-Bereich. Dabei weisen Handelsforderungstransaktionen Durchschnittsratings (nach IAA) von A- aus, während Leasingtransaktionen leicht höher geratet sind. Für ABCP-Transaktionen, die keinen STS-Status erreichen können, bedeutet dies einen Anstieg des Risikogewichts von durchschnittlich ca. 20/35 Prozent (granular/nicht granular) auf 60 bis 70 Prozent – je nach Tranchenlaufzeit. Eine solche Erhöhung der Risikogewichte ist angesichts der dauerhaft konstant niedrigen Verlusterwartungen – welche zudem noch deutlich unter dem Niveau der verkaufenden Unternehmen liegen – ökonomisch nicht begründbar. Von den aktuellen, in der TSI-Studie erfassten ABCP-Transaktionen ist aufgrund der Ratingeinstufung in mehr als einem Viertel der Fälle davon auszugehen, dass die künftigen Risikogewichte der ABCP- Transaktion gleich oder mehr Eigenkapitalunterlegung erfordern dürften als bei einem Blankokredit an das verkaufende Unternehmen – und dies, obwohl die ABCP-Transaktionen aufgrund besserer (interner) Ratings geringere Verlustwahrscheinlichkeiten ausweisen als die korrespondierenden Unternehmen. Ein widersprüchliches Ergebnis, dass leider nicht die erhoffte Anreizwirkung für eine Belebung des Verbriefungsmarkts setzt. Risikoprämien gegenüber bei anderen Kredit- und Kapitalmarkttransaktionen ein erheblicher Margendruck. Die ABCP-Finanzierung verliert für Sponsoren weiter an Attraktivität, und es ist zu befürchten, dass sich manche ABCP-Transaktion in Zukunft nicht mehr rechnen wird – weder für die Sponsorbank noch für das verkaufende Unternehmen. STS-Status für ABCP-Programme nur schwer erreichbar In zähen Verhandlungen wurde zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission ein STS-Kompromiss gefunden, der als kleinster gemeinsamer Nenner bezeichnet werden kann. Die Kommission und der Rat haben ihre Vorstellungen zum Selbstbehalt durchgesetzt, während das Parlament die Forderungen nach einem Informationsregister (Repository) und einer geänderten Hierarchie durchsetzen konnte. Besonderes Augenmerk ist auf die Details der neuen Regulierung zu richten. Die STS-Bedingungen sind umfangreich und komplex. Es besteht ein großer Interpretations- und Auslegungsspielraum, der durch technische Standards (RTS) und Guidelines der EBA und ESMA zu schließen ist. Anschließend, vermutlich Ende des Jahres 2018, wird beurteilbar sein, inwieweit bestehende und künftige ABCP-Transaktionen alle der insgesamt 20 STS-Kriterien erfüllen können oder nicht. Als kritisch für ABCP-Transaktionen – insbesondere von Handelsforderungsverbriefungen – dürften folgende Punkte sein: Die neue Regulierung drückt auf die Profitabilität von ABCP-Finanzierungen Infolge der neuen Kapitalunterlegungen nach dem External Rating Based Approach (SEC-ERBA) wird die Stellung der Liquiditätslinie unter Renditegesichtspunkten für den Sponsor unattraktiver. Inwieweit diese Belastungen an die Forderungsverkäufer in Form höherer Konditionen weitergereicht werden können, ist fraglich. Schon jetzt herrscht bei ABCP-Transaktionen vor dem Hintergrund deutlich reduzierter ZZ ZZ Originator in EU ansässig Originator, Sponsor und SPV müssen in der EU ansässig sein. Dies trifft insbesondere realwirtschaftliche Unternehmen, die ihre außerhalb der EU angesiedelten Tochtergesellschaften mit in eine ABCP- Transaktion integrieren wollen oder dies bereits getan haben. Impairmentprüfung Das verkaufende Unternehmen muss sicherstellen, dass während drei Jahren vor Forderungsverkauf keine Insolvenz, gerichtlich fest- 8 09 // 2017

3 | Erwartete Verlusteinschätzung ABCP-Transaktion vs. Verkäufer 100,0000 % 10,0000 % 1,0000 % 0,1000 % 0,0100 % 0,0010 % Juni 10 Oktober 10 Februar 11 Juni 11 Oktober 11 Februar 12 Juni 12 Oktober 12 Februar 13 Juni 13 Oktober 13 Februar 14 Juni 14 Oktober 14 Februar 15 Juni 15 Oktober 15 Februar 16 Juni 16 Oktober 16 Februar 17 Juni 17 Non investment grade EL ABCP Leases EL ABCP Trade Receivable EL Corporate Sellers ZZ gestellte Zahlungsunfähigkeit oder Restrukturierung beim Schuldner vorlag und eine Kreditprüfung keine Hinweise auf ein signifikant höheres Risiko als vergleichbare Forderungen ergibt. Veröffentlichung historischer Daten Das verkaufende Unternehmen muss historische Daten über Volumina, Ausfälle und Zahlungsverzüge über einen Zeitraum von drei (Handelsforderungen) bzw. fünf Jahren (länger laufende Forderungen) potenziellen Investoren gegenüber offenlegen. Z Z Homogenität Forderungen müssen homogen in Bezug auf ihren Asset-Typ sein, d. h. ein verbrieftes Portfolio darf nur einen Asset-Typ beinhalten. Die genaue Definition des Homogenitätskriteriums ist unklar. Zudem darf die Laufzeit der Einzelforderungen drei Jahre nicht überschreiten (Ausnahmen für Autokredit- und -leasingfinanzierungen sowie Betriebsmittelleasing: sechs Jahre). Die Durchschnittslaufzeit der verbrieften Portfolien darf nicht über ein Jahr bzw. 3,5 Jahren liegen. Z Z STS-Notifikation Zur Anerkennung der STS-Fähigkeit ist eine Notifikation bei der ESMA nebst genauer Beschreibung der Erfüllung der einzelnen STS Kriterien erforderlich. Es besteht die Gefahr, dass damit Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der verkaufenden Unternehmen publik gemacht werden müssen. Positiv ist, dass vertrauenswürdige Sachverhalte (z. B. Kundennamen, Zahlungsbedingungen) geschützt werden und nur anonymisiert oder aggregiert zu veröffentlichen sind. Geschlossene Leasingrestwerte sind ebenfalls verbriefbar und bei geforderten Konzentrationslimiten entsprechend herauszurechnen. Auch der Sponsor bzw. das ABCP-Programm selbst muss entsprechende STS-Kriterien erfüllen. Hierzu zählen Vorschriften an die Solvenz und Liquidität der Sponsorbank unter Stressbedingungen, bestimmte Überwachungs- und Veröffentlichungsvorschriften sowie das Erfordernis der Stellung von sogenannten fully supported Liquiditätslinien für alle ABCP-Transaktionen im Programm. Besonders kritisch auf Programmebene ist die Anforderung, dass – abgesehen von einer kaum praxisrelevanten 5-Prozent-Öffnungsklausel – alle einzelnen Transaktionen den STS-Status erfüllen müssen und die durchschnittliche Gesamtlaufzeit aller Forderungen im Programm zwei Jahre nicht übersteigen darf. Dies ist umso problematischer, je mehr Leasing- und Kredittransaktionen im Programm sind. Unter Umständen müsste ein Sponsor eine zusätzliche Leasingtransaktion – selbst wenn sie STS-geeignet wäre – ablehnen, weil auf Programmebene der STS-Status verloren ginge. Es wird derzeit angenommen, dass anfänglich europaweit kein ABCP-Programm die STS-Normen auf Programmebene erfüllen kann. Realwirtschaft und europäische Leasingindustrie sind besorgt über STS Business Europe, der Dachverband der europäischen Industrie, hat sich besorgt über die neuen Kapitalunterlegungen geäußert. 6 Auch Lease- Europe, der Verband der europäischen Leasingindustrie, hatte zusammen mit dem Europäischen Bankenverband und weiteren Verbänden aus Bank- und Wirtschaftswelt im April 2017 in einem Brandbrief 7 an 09 // 2017 9

die bank