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die Bank 09 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT

MANAGEMENT Investitionsbank Schleswig-Holstein Investitionsbank Brandenburg Investitionsbank Berlin Investitionsbank Berlin: Digitalwirtschaft fördern Die Fußball-App Onefootball GmbH, die zeitnah darüber informiert, wenn der Lieblingsclub verloren hat oder gar abgestiegen ist, gehört zu den Berliner Erfolgsgeschichten aus der Digitalwirtschaft, die inzwischen zu einem sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor in der Hauptstadt geworden ist. Der Erfolg kam mit der Umbenennung und Internationalisierung der App und ihrer Ausrichtung als globale Plattform für Fußball-Fans in aller Welt. 2008 gegründet, hat das Unternehmen heute 80 Mitarbeiter, die für weltweit 20 Millionen Nutzer in 14 Sprachen und 200 Fußball-Ligen arbeiten. Namhafte Investoren konnten gewonnen werden. Die App ist kostenlos - Geld verdient wird über Werbung. Die Investitionsbank Berlin hat das Unternehmen in der Gründungs- und Aufbauphase über das GRW-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) unterstützt und will auch die weitere Expansion begleiten, die in den nächsten Jahren die Erweiterung der Belegschaft um zusätzliche 150 bis 200 Arbeitsplätze vorsieht. Investitionsbank Schleswig-Holstein: Umweltschutz im Fokus Viele Menschen in den Gemeinden Süderende und Oldsum auf der Insel Föhr werden die Wärme für ihre Wohnungen künftig von Blockheizkraftwerken beziehen. Die Rohrleitungen für das Nahwärmenetz werden derzeit verlegt. Der Vorteil: Moderne zentrale Heizkraftwerke sind effizienter und damit umweltschonender und wirtschaftlicher als viele kleine und zum Teil alte Heizungen. Eine Genossenschaft setzt das Projekt um. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert das Vorhaben – mit Beratung und Finanzierung. Die Energieagentur der IB.SH hat die Projektplanung begleitet und die Wirtschaftlichkeit dieser langfristigen Infrastrukturmaßnahme geprüft. Die Genossenschaft investiert rund 4 Mio. €. 60 Prozent davon finanzieren die Föhr-Amrumer Bank und die IB.SH zu gleichen Teilen. Die Mitglieder der Genossenschaft werden künftig nicht nur effizienter und sauberer mit Wärme versorgt – sie können auch den Raum für Heizung und Tank einsparen und müssen sich nicht mehr um Wartung und Betankung kümmern. Investitionsbank Brandenburg: Sensor in der Kuh Obwohl Brandenburgs IKT-Branche boomt, vor allem in den Regionen um Berlin, spielt auch die Landwirtschaft weiterhin eine wesentliche Rolle für das Flächenland. Mit jungen Unternehmen wie der Potsdamer dropnostix GmbH ist die digitale Revolution nun auch in diesem klassischen Wirtschaftszweig angekommen. Das Unternehmen hat ein Sensorsystem entwickelt, das in den Pansen von Kühen eingeführt wird und dort verbleibt. Der Sensor ermittelt alle zur Beurteilung der Gesundheit der Tiere notwendigen Daten, speichert diese und übermittelt sie an den jeweiligen Milcherzeugungsbetrieb, wodurch die Vorbeugung und Behebung von Krankheitsfällen deutlich verbessert werden. Das Kuh- Monitoring steigert sowohl das Wohlbefinden der Tiere als auch die Wirtschaftlichkeit der Milchproduktion. Fast 330.000 € investierte dropnostix in die Entwicklung des Systems und eine Studie zur Markteinführung. Die ILB unterstützt die Innovation mit rund 160.000 € und ist zusätzlich über ihre Tochter BFB Brandenburg Kapital GmbH an dem Unternehmen beteiligt. 44 09 // 2017

MANAGEMENT MANAGEMENT VON KREDITRISIKEN Der EZB-Leitfaden für notleidende Kredite Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gerade ihren Leitfaden „Guidance to banks on non-performing loans“ zum Umgang mit notleidenden Krediten herausgegeben. Hintergrund bei dessen Erstellung und (recht kurzer) Konsultation waren das sich bei europäischen Banken nicht signifikant verbessern wollende Verhältnis zwischen Non-Performing Loans (NPL) und Eigenkapital (Texas Ratio) sowie der steigende Anteil ausfallgefährdeter Kredite (Impaired Loan Ratio) in den Bilanzen der Banken. Der von der EZB herausgegebene Leitfaden gilt grundsätzlich zunächst nur für die Kreditinstitute, die von der EZB beaufsichtigt werden, letztlich also im Wesentlichen die systemrelevanten Institute. Vor dem Hintergrund des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes werden die maßgeblichen Inhalte – wenn mitunter auch in abgeschwächter Form – auch für die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) beaufsichtigten kleineren Institute entsprechend anzuwenden sein. Dieser Grundgedanke der Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit ist aber ohnehin schon im Leitfaden selbst implementiert, sozusagen in dessen DNA enthalten. Entsprechend geht der Leitfaden an verschiedenen Stellen auch davon aus, dass seine Anwendbarkeit nicht auf von der EZB beaufsichtigte Institute beschränkt ist. So soll die Frage, ob ein Institut den Regelungen des Leitfadens entspricht oder nicht, „auf Verlangen der Aufsichtsbehörden“ und nicht nur der EZB gegeben werden. Entsprechend stellt der Leitfaden ein Regelungsgerüst für Kreditinstitute einerseits sowie für Aufsichtsbehörden andererseits dar. Bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen bei Nicht-Berücksichtigung Von seiner Grundausrichtung wurde der Leitfaden hierbei nach dem von der EZB häufig verwendeten Regelungskonzept Comply or Explain gestaltet. Die im Leitfaden enthaltenen Regelungen sind also nicht zwingend umzusetzen, sondern dienen den betroffenen Instituten – wie die Bezeichnung des Dokuments als Leitfaden es auch nahelegt – als Orientierungspunkte, wie aus Sicht der Aufsicht mit NPL umgegangen werden soll und wie der Anteil ausfallgefährdeter Kredite reduziert werden kann. Die Nicht-Umsetzung kann im Fall nicht hinreichender Erklärungen allerdings, so der Entwurf recht deutlich, zu bankaufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen. Der Leitfaden führt – anders als vereinzelt befürchtet – keine eigenständige Definition von NPL ein, sondern knüpft an die von der European Banking Authority (EBA) im Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-Performing Exposures) verwendeten Definition von non-performing exposure an. Demnach sind für Zwecke des Leitfadens NPL solche Kredite, bei denen wesentliche Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig sind oder bei denen der Schuldner wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen ohne die Verwertung von Sicherheiten nachzukommen. Entsprechend der EBA-Definition knüpft der Leitfaden zur Beurteilung also einer- seits an ein binäres Kriterium (überfällig vs. nicht-überfällig) an. Alternativer (oder auch kumulativer) Anknüpfungspunkt andererseits ist das sog. Unlikelyto-pay-Kriterium, also ein Prognoseergebnis, wonach die Begleichung von Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich ist. Hinsichtlich der Unlikely-to-pay-Prognoseentscheidung gibt der Leitfaden recht detaillierte Indikatoren (UTP-Indikatoren) vor, die in zwei Klassen aufgeteilt sind. Zum einen solche Indikatoren, bei denen vonseiten der EZB erwartet wird, dass diese zur unmittelbaren Bejahung des Unlikely-to-pay-Kriteriums und damit zur Einstufung als NPL führen. Zum anderen gibt der Leitfaden UTP-Indikatoren vor, die eine eingehendere Bewertung erfordern (Soft Trigger). Informations- und Auskunftsbedarf Neben den UTP-Indikatoren sollen die Kreditinstitute Frühwarnindikatoren erfassen und auswerten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kreditforderungen erst gar nicht zu NPL werden, Forderungen also weder überfällig werden noch das Unlikely-to-pay- Kriterium erfüllen. In seinem Anhang 4 hält der Leitfaden eine Beispielsammlung von aus Sicht der EZB geeigneten Frühwarnindikatoren bereit. 09 // 2017 45

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