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die Bank 09 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

Basler Ausschusses sind

Basler Ausschusses sind jedoch nicht verbindlich, sondern Empfehlungen. Der jeweilige Gesetzgeber muss die Reformen national umsetzen. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die USA etwa das Reformwerk Basel II gar nicht erst eingeführt haben. Deshalb untersucht der Ausschuss regelmäßig, ob ihm seine Mitglieder folgen. Aber nicht nur die USA weichen von vielen Mindeststandards ab. Auch die EU bekam bereits bescheinigt, dass ihre Umsetzung der Basel-III-Reform „erheblich“ vom Original abweicht, etwa weil sie Staatsanleihen als völlig risikolos betrachtet, trotz etwa der Umschuldung Griechenlands 2012. Darüber wurde viel debattiert – geschehen ist nichts. Die Diskussion um Basel IV Unabhängig von dem Regierungswechsel in Washington waren die letzten Gespräche zur Vollendung von Basel III, innerhalb der Branche auch Basel IV genannt, ins Stocken geraten. Bei Basel IV geht es in erster Linie um die Frage, wie Banken die Risiken in ihren Bilanzen kalkulieren. Von diesem Ergebnis hängt ab, wieviel Kapital ein Institut benötigt. Streitpunkt ist die Frage, inwieweit Banken ihren Kapitalbedarf weiterhin über eigene Risikomodelle berechnen dürfen. Die Berechnung auf Grundlage interner, risikosensitiver Modelle führt zu weitaus vorteilhafteren Ergebnissen als die Berechnung auf der Grundlage von Standardmodellen. Gleichzeitig sind die internen Modelle so individualisiert, dass ein und dasselbe Kreditportfolio zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Derzeit nutzen insbesondere viele deutsche Geldhäuser interne Modelle, um die Risiken in ihren Krediten und anderen Assets zu berechnen. Häufig liegen die so errechneten Risikopositionen erheblich unter dem, was die Standardrisikomodelle erwarten ließen. Die Anwendung der eigenen Risikozahlen reduziert derzeit den Eigenkapitalbedarf der Banken zum Teil deutlich. Unter Basel IV soll sich das ändern. Während die USA den Spielraum für die Berechnung des Eigenkapitalbedarfs stark einschränken wollen, sind Deutschland und Frankreich dagegen. Viele deutsche Banken hätten unter Anwendung von Standardrisikomodellen große Mühen, die zukünftigen Eigenkapitalquoten zu erreichen. Dies gilt nach Aussagen deutscher Bankenvertreter auch dann, wenn die maximal möglichen Abschläge auf die Standardrisikoergebnisse begrenzt würden. Wichtigster Stolperstein ist die Frage, wie weit Banken die Risiken in ihren Bilanzen mit eigenen Modellen berechnen dürfen, um Kapital zu sparen. Umstritten ist vor allem der Vorschlag, dass der nach internen Modellen errechnete Kapitalbedarf um maximal 25 Prozent niedriger ausfallen darf als nach dem Standardmodell. Diesen „Output Floor“ von 75 Prozent halten Deutsche und Franzosen für zu hoch, andere wiederum für zu niedrig. Europäische Banken wollen die internen Modelle daher nur reformieren, nicht abschaffen. Sollten die Regeln dagegen, wie von den Amerikanern gewünscht, umgesetzt werden, fürchten deutsche Banken Wettbewerbsnachteile gegenüber den US-Instituten. Für US-Banken würde sich durch Basel IV nicht viel ändern. Sie sind einerseits nach dem Dodd-Frank Act bereits seit 2010 zu einer höheren Risikogewichtung gezwungen. Andererseits lagern sie stets rasch einen großen Teil ihrer Finanzierungen an den Kapitalmarkt oder staatliche Institutionen wie den Immobilienfinanzierer Fannie Mae aus, während europäische Banken Kredite überwiegend auf die eigenen Bücher nehmen. Das Basel-IV-Paket hätte eigentlich Ende des vergangenen Jahres verabschiedet werden sollen. Seit Januar 2017 wird das Thema immer wieder vertagt, solange ein Kompromiss noch nicht gefunden ist. Kein Level Playing Field Um wieder auf die Frage eines Auseinanderdriftens zu kommen – ein gemeinsames Level Playing Field gab es nie. Im besten Fall gab es stellen- und zeitweise ähnlich gerichtete Interessen in der EU und in den USA. Angesichts der in den USA geführten Debatte, erscheint eine globale Regulierungsarchitektur des Bankensektors ambitioniert. Von einem Level Playing Field entfernen sich die USA und EU nun noch mehr, doch dies ist sowohl den Interessen der Europäer als auch der US- Amerikaner geschuldet. Interessanterweise ist man sich an anderer Stelle wiederum einig. Immerhin hat Präsident Trump im Juli 2017 das G20-Communiqué beim G20-Treffen in Hamburg unterzeichnet, das weitestgehend auf eine stringente globale Finanzregulierung, insbesondere hinsichtlich Schattenbanken, abzielt. Erleichtert wurde in Hamburg registriert, dass die USA an den schärferen Vorgaben für die großen und international vernetzten Geldhäuser nicht rütteln wollen. Die US-Regierung hat keine Abkehr von der bisherigen Linie bei diesem Thema signalisiert. FAZIT Die Entwicklungen in den USA und die Forderungen nach einer Deregulierung der Kreditwirtschaft werden in den EU-Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgt. Einzelne Details erfahren dabei auch hierzulande Applaus. So könnte eine kritische Überprüfung der nach der Finanzkrise erfolgten und nicht immer aufeinander abgestimmten Regulierungsmaßnahmen auch in Europa sinnvoll sein. Auf der anderen Seite sind die meisten Marktteilnehmer darum bemüht, die Schutzmechanismen, die nach der Finanzkrise in ein international vereinheitlichtes Rahmenwerk eingezogen worden sind, nicht einfach über den Haufen zu werfen. Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Regulierungen vor allem zu Lasten Europas können nicht ausgeschlossen werden. Autorin: Sandra Wittinghofer ist Partnerin bei Baker & McKenzie. 36 09 // 2017

MARKT PSD2-Services Ab dem 13. Januar 2018 gilt die Payment Service Directive 2 (PSD2). Die Anforderungen, die sich aus der Richtlinie für Banken ergeben, sind umfangreich und reichen von der starken Kundenauthentifizierung über Schnittstellen für Drittdiensteanbieter (inklusive Zertifikatsprüfung) und Betrugsprävention bis zum spezifischem PSD2-Meldewesen. Basierend auf unseren Erfahrungen mit unseren Online-Banking-Services, den dazugehörigen Sicherheitsthemen und den Anforderungen der MaSI sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um Lösungen rund um das Thema PSD2 geht. Ihre Vorteile bei der Nutzung unserer PSD2-Services: • Bereits bewährte Lösungen für das eBanking (Privat- und Firmenkunden), die starke Kundenauthentifizierung über unsere Sicherheitsplattform BV Secure und Betrugspräventation mit unserer Lösung BV Detect • Synergieeffekte durch Nutzung einer Gemeinschaftslösung • Ganzheitlicher Lösungsansatz für alle Anforderungen der Banken und Firmenkunden • Hohe Zukunftssicherheit in Anwendung, Technologie und Betrieb • Hervorragende Expertise in der gesamten Wertschöpfungskette • Sicherer, §25a KWG-konformer IT-Betrieb in den hochverfügbaren, mehrfach zertifizierten Rechenzentren des Bank-Verlags Kontakt: E-Mail: PSD2@bank-verlag.de 09 // 2017 37

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