Aufrufe
vor 5 Jahren

die Bank 09 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DEREGULIERUNGSDEBATTE

DEREGULIERUNGSDEBATTE USA und Europa gehen verschiedene Wege Mit jedem Regierungswechsel stellt sich berechtigterweise die Frage, inwieweit eine Administration die gesetzgeberische Agenda der Vorgängerregierung ändern oder sogar aufheben wird. Mit dem Einzug von Donald Trump ins Weiße Haus in Washington ist eine Diskussion um die Deregulierung im Bankensektor entbrannt. Noch steht allerdings nicht fest, ob diese Debatte in eine tatsächliche Änderung der Regulierung münden wird. Donald Trump hatte sowohl als Kandidat als auch als Präsident angekündigt, den Dodd-Frank Act abzuschaffen. Der 2010 unter der Obama-Regierung verabschiedete Dodd-Frank Act war die US-amerikanische Reaktion auf die Finanzkrise von 2008. Er wurde eingeführt, um Verbraucher vor mangelhafter Investmentberatung zu schützen, aber auch um Banken beim Spekulieren auf eigene Rechnung, also ohne Kundenauftrag, zu beschränken (Volcker-Rule), sowie jährliche Bankenstresstests vorzunehmen, vergleichbar mit denen der Europäischen Zentralbank in der Eurozone. Der Dodd-Frank Act sieht zudem vor, einen Rat zur Überwachung der Stabilität des US-Finanzmarkts zu etablieren sowie systemrelevante Banken in Schieflage unter Zwangsverwaltung zu stellen und im Notfall abzuwickeln. Abseits der Geschäftsbanken wurden auch Hedgefonds, Beteiligungsfirmen und Versicherungen schärfer überwacht. Der Dodd- Frank Act besteht aus mehreren Einzelgesetzen und sollte eigentlich schrittweise bis 2019 implementiert werden. Das Gesetzesvorhaben wird seine finale Umsetzung womöglich aber nicht mehr erleben. Reformansätze Am 3. Februar 2017 wurde das US-Finanzministerium aufgrund einer Exekutivanordnung des Präsidenten (Executive Order 13772) angewiesen, den Dodd-Frank Act zu überprüfen. Dabei wurden bestimmte Grundprinzipien formuliert, die zu beachten waren. Dazu gehört beispielsweise, dass vom Steuerzahler finanzierte Bail-outs verhindert werden sollen, die Förderung US-amerikanischer Interessen bei internationalen bankaufsichtlichen Verhandlungen und Treffen und ein Überarbeiten der Finanzmarktregulierung, um diese effizienter, effektiver und auf das US-Finanzsystem zugeschnitten zu machen. Durch eine weitere Exekutivanordnung des Präsidenten vom 24. Februar 2017 wurden die Bundesbehörden angewiesen, alle geltenden Vorschriften darauf zu überprüfen und diejenigen zu identifizieren, die Arbeitsplätze entweder bereits gekostet haben oder neue Arbeitsplätze verhindern, zu einer negativen Kosten-Nutzen-Analyse führen oder die sich als schlicht veraltet, unnötig oder uneffektiv erweisen. Mit diesen beiden Exekutivanordnungen werden Wahlversprechen eingelöst, eine Reform des finanzmarktaufsichtlichen Rahmenwerks in Gang zu setzen. Legislative Ansätze Wer es in Europa nicht bereits wusste, hat es spätestens im Rahmen der Debatte um eine Gesundheitsreform in den USA erfahren: Für neue Gesetze oder eine gesetzliche Reform bzw. für die Abschaffung bestehender Gesetze muss ein entsprechender Gesetzesentwurf von beiden Häusern des Kongresses verabschiedet werden. Die aus gegebenem Anlass sehr detaillierte europäische Berichterstattung zum Scheitern von Gesetzesvorhaben trotz einer Regierungsmehrheit lässt berechtigte Zweifel zu, ob einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Reform der Finanzmarktregulierung mehr Erfolg beschieden wäre. Und tatsächlich hat im Juni 2017 ein entsprechender Gesetzesentwurf, der Financial Choice Act, zwar eine Mehrheit im US-Repräsentantenhaus erzielen können. Allerdings werden die Chancen, dass der Gesetzesentwurf auch vom Senat verabschiedet wird, als marginal angesehen, da der Senat ein eigenes Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen will. Dieser Gesetzesentwurf wurde federführend von dem Vorsitzenden des Financial Services Komitees des Repräsentantenhauses vorangetrieben und hätte kleinere Finanzinstitute von Dodd-Frank-Pflichten befreit, die „Volcker Rule“ abgeschafft und die Stresstests reduziert. Auch die von Dodd-Frank geschaffenen Vorschriften zum Risikoeinbehalt wären gestutzt worden, sodass lediglich RMBS den Nachweis von „skin in the game“ hätten führen müssen. Reform durch Verwaltungsanweisungen Die US-Berichterstattung geht mittlerweile davon aus, dass die Trump-Regierung daher statt eines großen legislativen Wurfs ihre Reformbemühungen durch Änderungen in der Verwaltungspraxis der Finanzaufsichtsbehörden vornehmen will. Die relevanten US-Aufsichtsbehörden sind zwar in der Umsetzung und in ihren Ermessensspielräumen an entsprechende Regulierung gebunden. Aber die konkrete Handhabung bei Ausübung des zugestandenen 34 09 // 2017

Ermessens wird durch die Leitung der Aufsichtsbehörden vorgegeben – und letztere sind politisch besetzte Stellen. Allein vier dieser Stellen sind von der Trump-Regierung neu zu besetzen. Am 12. Juni 2017 hat das US-Finanzministerium einen Report veröffentlicht, der zahlreiche Empfehlungen zur Reform von Gesetzen und Abkommen abgibt, die im Sinne der Exekutivanordnung vom 3. Februar 2017 den dort formulierten Kernprinzipien entsprechen. Auch dieser Report scheint davon auszugehen, dass administrative Reformen realistischer als gesetzliche Reformen sind und schlägt daher Maßnahmen und Handlungsanweisungen an die Bundesbehörden vor, die Dodd-Frank-Regelungen nicht gänzlich abschaffen, aber auf eine wesentliche Lockerung der von der Regierung als zu restriktiv wahrgenommenen Bankenregulierung abzuzielen. Eigenkapitalquoten und Liquiditätskennziffern sollen überprüft werden, insbesondere werden die vom Baseler Ausschuss (BCBS) vorgegebenen Kapitalanforderungen in Frage gestellt. Eine spätere Umsetzung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) und der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB)- Vorschriften werden befürwortet. Der Report empfiehlt insbesondere, fragmentarische sowie überlappende Vorschriften zu reduzieren. Statt die Volcker Rule gänzlich abzuschaffen, empfiehlt der Report, diese lediglich in Abhängigkeit zu bestimmten Schwellenwerten bei der Bilanzsumme anzuwenden. Neben einer Vielzahl von weiteren Empfehlungen ist erwähnenswert, dass der Leiter der Consumer Financial Protection Bureaus, einer mit dem Dodd-Frank Act geschaffenen Behörde, jederzeit vom Präsidenten des Amtes enthoben werden darf. Wunsch nach global einheitlicher Bankenregulierung Die geschilderten Vorschläge sind zum jetzigen Zeitpunkt noch Empfehlungen. Aber neben den Einzelheiten hat diese Debatte um aufsichtsrechtliche Reformen eine andere Qualität bekommen. Plötzlich geht es nicht mehr um Details, sondern um die Frage, ob es in den USA zu einer Deregulierungsphase kommt. Denn neben vielen Vorschlägen zur Abschaffung von Redundanzen und zur Vereinfachung der Aufsichtspraxis ist eine Tendenz zur Deregulierung zu erkennen. Driften US-Regulierung und EU-Regulierung tendenziell auseinander? Ein Auseinanderdriften setzt – um bei diesem Bild zu bleiben – voraus, dass es zu einem gegebenen Zeitpunkt einen Zustand der Einheit und Gleichheit, zumindest aber einer Nähe und Vergleichbarkeit gegeben hat. Dieser Zustand ist jedoch lediglich Theorie. Im Basler Ausschuss treffen sich Notenbanker und Bankenaufseher aus 27 Nationen, um global verbindliche Mindeststandards für Banken zu vereinbaren. Die Beschlüsse des 09 // 2017 35

die bank