Aufrufe
vor 4 Jahren

die bank 09 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT One size

ó FINANZMARKT One size fits all? LEVERAGE RATIO UND GESCHÄFTSMODELLE Die Leverage Ratio als die aufsichtsrechtlich zulässige Höchstverschuldungsquote eines Kreditinstituts ist eine der neuen Schlüsselkennzahlen der Capital Requirements Regulation (CRR). Obwohl die CRR im Nachgang der Finanzmarktkrise primär für international operierende Geschäftsbanken konzipiert wurde, fallen auch die Förderbanken der Bundesländer in ihren Regulierungsbereich. Im Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Auftrag (mit der damit verbundenen Gewährträgerhaftung) und einer sich abzeichnenden aufsichtsrechtlich einheitlichen Mindestquote der Leverage Ratio stellt sich die Frage, inwiefern eine undifferenzierte Behandlung von Geschäftsmodellen verhältnismäßig und unschädlich für den vom Gesetzgeber intendierten Förderzweck ist? 1 Lars Walter | Thomas Rohrbach Keywords: Regulierung, Risikomanagement, Fördergeschäft Die Leverage Ratio ist definiert als der Quotient aus aufsichtsrechtlichem Kernkapital und der Gesamtrisikopositionsmessgröße, bestehend aus den ungewichteten Aktiva sowie den außerbilanziellen Positionen einschließlich der derivativen Finanzinstrumente. Ihre Zielsetzung ist die Begrenzung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung von Kreditinstituten, um insbesondere zwei – vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht als kritisch eingestuften – Sachverhalten entgegenzuwirken: Vor allem hoch verschuldete Banken seien in Krisensituationen dafür anfällig, durch eine Einschränkung der Kreditvergabe und einen kurzfristigen, destabilisierenden Abbau von Risikopositionen (Deleveraging), besonders von Wertpapieren, ihre Kapitalquoten zu stabilisieren und dadurch eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale an den Finanzmärkten in Gang zu setzen. Zusätzlich soll die Leverage Ratio als Korrektiv für Modellrisiken bei der Bestimmung von risikobasierten Eigenkapitalanforderungen auf Basis interner Risikomodelle fungieren, die Risiken unterzeichnen können. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich weitere Argumente. So soll die Leverage Ratio die durch die Struktur des Bankgeschäfts besonders ausgeprägten Moral-Hazard-Risiken reduzieren. Das Theorem des Moral Hazard postuliert, dass bei steigendem Verschuldungsgrad die Eigenkapitalgeber ihre Gewinnchancen hebeln, während die zusätzlichen Risiken auf die Gläubiger bzw. Einlagensicherungssysteme verlagert werden. Weiterhin kann die Leverage Ratio in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsmodell vor dem Hintergrund der kontrovers geführten Diskussion um die Einführung von Risikogewichten für staatliche Schuldner auch als Substitut für eine entsprechende risikobasierte Eigenkapitalunterlegung interpretiert werden. Die Kritik an der Leverage Ratio hingegen bemängelt ihren risikonivellierenden Charakter, der alle Forderungen unabhängig von ihrem Risikogehalt gleich gewichtet. Dadurch wird faktisch eine Eigenkapitalunterlegung für Kredite eingeführt, die bisher nicht oder nur mit wenig Eigenkapital zu unterlegen waren. Dies kann eine kreditverteuernde und / oder kreditbegrenzende Wirkung auf die entsprechenden Geschäftsfelder entfalten. Mit der Verschuldung als einziger Determinante ist die Leverage Ratio außerdem eindimensional konzipiert. Sie berücksichtigt methodisch keine operationellen oder Marktpreisrisiken und differenziert nicht bzw. unzureichend zwischen unterschiedlichen Geschäftsmodellen. Geschäftsmodelle deutscher Landesförderbanken Der deutsche Landesförderbankensektor besteht aus 17 Instituten, drei davon sind als wirtschaftlich selbstständige Einheiten (Anstalt in der Anstalt) in einer Landesbank integriert. Die aggregierte Bilanzsumme der Landesförderbanken beläuft sich im Jahr 2015 auf 368,0 Mrd. € und damit auf einen Anteil von ca. 5 Prozent am deutschen Bankensektor. Im Hinblick auf die Höhe der Bilanzsumme und die Eigenkapitalausstattung unterscheiden sich die einzelnen Landesförderbanken deutlich, auch sind die Förderschwerpunkte in Abhängigkeit von der Struktur des jeweiligen Bundeslands unterschiedlich akzentuiert. Insgesamt überwiegen aber die Gemeinsamkeiten: Die Landesförderbanken fungieren als ein Instrument zur Umsetzung nationaler und europäischer Fördermaßnahmen. Der Leitgedanke der Sonderstellung von Förderbanken wurde auch in der Verständigung II zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung über den Fortbestand der staatlichen Haftungsinstrumente im Jahr 2002 bestätigt. Ihr Geschäftsmodell ist durch ein entsprechendes Landesgesetz vorgegeben und umfasst Fördermaß- 16 diebank 09.2016

FINANZMARKT ó nahmen im öffentlichen Auftrag, insbesondere die Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, den sozialen Wohnungsbau sowie die Förderung von Infrastrukturprojekten, etwa für den Breitbandausbau. Dabei ist die Gewährträgerhaftung des jeweiligen Bundeslands ein wesentliches Unterscheidungskriterium im Vergleich zu anderen Kreditinstituten. Entsprechend wird das Rating der Landesförderbanken von den Ratingagenturen weniger durch eine institutsspezifische Analyse, sondern auf Basis des Ratings des jeweiligen Bundeslands bestimmt. Charakteristisch ist auch die antizyklische Geschäftspolitik der Förderbanken, also gerade in rezessiven Wirtschaftsphasen die Kreditvergabe auszuweiten, um die Realwirtschaft zu stabilisieren. So war ein Deleveraging während der Finanzmarktkrise nicht zu verzeichnen, vielmehr stieg die Bilanzsumme der Landesförderbanken zwischen 2007 und 2011 von 325,7 Mrd. € auf 367,8 Mrd. € an. Die deutschen Landesförderbanken sind Anwender des Kreditrisikostandardansatzes, bei dem normierte, von der Aufsicht vorgegebene Risikogewichte verwendet werden. Dabei verfügen die Landesförderbanken zurzeit ausschließlich über hartes Kernkapital als Kernkapitalkomponente, sodass die entsprechende Unterlegung nur mit der qualitativ hochwertigsten Komponente erfolgt. Das konservative Geschäftsmodell der Landesförderbanken kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass von lediglich einem Institut ein Handelsbuch geführt wird und somit die daraus resultierenden Marktpreisrisiken von untergeordneter Bedeutung sind. Auch die Moral-Hazard-Problematik ist anders zu bewerten als bei Geschäftsbanken. Denn durch die Absicherung der Gläubiger mittels Gewährträgerhaftung besteht die Interessendivergenz zwischen Fremd- und Eigenkapitalgebern, die die Moral- Hazard-Risiken begründen, nicht. Kernkapitalanforderungen: Kreditrisikostandardansatz und Leverage Ratio Wie unterscheiden sich vor dem Hintergrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells von Landesförderbanken die Kernkapitalanforderungen der Leverage Ratio von denen des risikobasierten Kreditrisikostandardansatzes? Bei Vollumsetzung der Anforderungen nach Basel III müssen Banken für die risikogewichteten Ansätze unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers mindestens 8,5 Prozent Kernkapital und 2 Prozent Ergänzungskapital vorhalten. Da die Leverage Ratio unter Ausschluss des Ergänzungskapitals nur mit Kernkapital unterlegt werden darf, ist die Kernkapitalquote maßgeblich für einen Vergleich der Wirkung beider Kennzahlen. Die Eigenkapitalanforderungen der Landesförderbanken für das risikogewichtete Adressausfallrisiko belaufen sich zum Jahresende 2015 auf 7,3 Mrd. €. Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalunterlegung für die anderen Risikopositionen, d. h. Credit Value Adjustments, operationelle Risiken sowie Marktpreisrisiken, die konzeptionell nicht von der Leverage Ratio abgedeckt werden, betragen die risikogewichteten Eigenkapitalanforderungen 7,8 Mrd. €. Selbst bei einer verbindlichen Kernkapitalanforderung von 8,5 Prozent nach Vollumsetzung von Basel III belaufen sich die risikogewichteten Kernkapitalanforderungen für Adressausfallrisiken auf lediglich 7,8 Mrd. €, unter Einschluss aller Risikopositionen auf 8,3 Mrd. €. Hingegen summieren sich die Kernkapitalanforderungen für die Erfüllung einer Leverage Ratio in Höhe von 3 Prozent auf 11,1 Mrd. €. Worauf ist der deutliche Anstieg der Eigenkapitalanforderungen durch die Leverage Ratio zurückzuführen? Zum einen vergeben die meisten Landesförderbanken Kredite auch an staatliche Kreditnehmer, z. B. Kommunen. Vor allem aber kommt eine Besonderheit des Fördergeschäfts zum Tragen: Unabhängig von der Gewährträgerhaftung stellen die Bundesländer (in geringerem Umfang auch europäische Organisationen) für bestimmte Förderprogramme gesonderte Garantien. Insbesondere in der Wirtschaftsförderung, im sozialen Wohnungsbau und in der energetischen Sanierung werden in bedeutendem Umfang Kreditengagements durch die Bundesländer direkt besichert. Somit verfügt die Förderbank neben den Sicherheiten des Kreditnehmers zusätzlich noch über eine kreditspezifische staatliche Absicherung. Durch diese Garantien werden die Landesförderbanken nicht nur von Ausfällen auf die besicherten Kredite freigestellt, sondern sie können für die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegung das Risikogewicht des Kreditnehmers (in der Wirtschaftsförderung i. d. R. 100 Prozent, bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten im sozialen Wohnungsbau sowie der energetischen Sanierung i. d. R. 35 Prozent) durch das Risikogewicht des staatlichen Garantiegebers (0 Prozent) substituieren. Aufgrund dieser Besicherung können Förderbanken auch darauf verzichten, Eigenkapitalkosten in die Kreditkonditionen des Kreditnehmers einzupreisen und halten dadurch den Kreditzins für den Förderempfänger unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben besonders niedrig. Zusätzlich verbessert sich die Risikotragfähigkeit der Förderbanken, denn es handelt sich bei Kreditnehmer und Garantiegeber in der Regel um zwei nicht korrelierte Bonitäten. Der Umfang dieses Besicherungsmechanismus, der von allen Förderbanken genutzt wird, beläuft sich für den Landesförderbankensektor auf 34,5 Mrd. € und kann aus der Veränderung der mit einem Risikogewicht von 0 Prozent gewichteten Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderungstechniken geschätzt werden. Dieser Mechanismus immunisiert die entsprechenden Förderprogramme auch gegen Eigenkapitalbelastungen durch mögliche Verschärfungen des Kreditrisikostandardansatzes („Basel IV“). 09.2016 diebank 17

die bank