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die bank 09 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

RAUS AUS DEM

RAUS AUS DEM DISPO-DAUERTIEF Mehr Beratung für Schuldner ó Auf die Privatkundenberater in Banken und Sparkassen kommt neue Arbeit zu: Sie müssen künftig die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Das Bundeskabinett hat Regelungen verabschiedet, wonach Kunden, die ihr Konto dauerhaft oder erheblich überziehen, beraten werden müssen – in der Filiale oder zumindest per Telefon. Über die Beratung muss der Mitarbeiter eine Dokumentation anlegen. Konkret bedeutet das: Schöpft ein Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg zu durchschnittlich 75 Prozent aus, muss ihm seine Bank eine Beratung über kostengünstigere Alternativen anbieten. Das gilt ebenso, wenn das Konto bei geduldeter Überziehung über drei Monate hinweg durchschnittlich um mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs überzogen wird. Wird das Konto danach erneut auf diese Weise belastet, ist ein weiteres Gespräch fällig. Strengere Regeln gelten auch durch die EU- Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Darlehen dürfen die Kreditinstitute künftig nur nach sorgfältiger Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers vergeben. Kam ein Vertrag trotz fehlender Kreditwürdigkeit zustande, kann der Kunde diesen kündigen. Vor dem Abschluss muss sich der Kreditgeber zudem umfassend über die finanzielle und persönliche Situation des Kunden, informieren, um in der Lage zu sein, eine passende Empfehlung auszusprechen. KAMPF GEGEN STEUERBETRUG Austausch von Bankdaten ó Steuerhinterzieher haben es in Zukunft erheblich schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus zu verbergen. Ab September 2017 beginnt der weltweite automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten. Dazu hatten sich bereits im Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz verpflichtet. Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Durch die sogenannte „Mehrseitige Vereinbarung“ verpflichtet sich Deutschland, von den hier ansässigen Finanzinstituten Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Übermittelt werden nicht nur Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer, sondern auch Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, dazu die Kontonummer sowie die Jahresendsalden der Konten und die gutgeschriebenen Kapitalerträge. Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten gegenüber Deutschland, Informationen zu Finanzkonten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland will jedoch nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau berücksichtigt wird. Hierzu werde eine entsprechende Erklärung bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinterlegt, teilte die Bundesregierung mit. RISIKO NEUER GESTALTUNGS- UND UMGEHUNGSMÖGLICHKEITEN Novelle des Investmentsteuergesetzes in der Kritik ó Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) zur Konsultation gestellt. Kernelemente des Diskussionsentwurfs sind u. a. die Einführung eines neuen Besteuerungssystems für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern basiert, die Fortführung des derzeitigen Besteuerungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds unter Beibehaltung des derzeitigen Anforderungskatalogs, die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie eine Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinne im Bereich des Wagniskapitals. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen würden nach Ansicht des Bundesverbands Alternative Investments (BAI) erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Fondsbranche und deutsche Fondsanleger nach sich ziehen. Es gehe um nicht weniger als die Einführung eines „intransparenten“ Besteuerungssystems für (Publikums-) Investmentfonds, so BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Im Ergebnis solle ein etabliertes System aufgegeben wer- den, in dem auch Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in weiten Bereichen bereits identifiziert und ausgeräumt wurden. Mit der Einführung einer vollständig neuen Systematik der Investmentbesteuerung würde das Risiko neuer Gestaltungs- und Umgehungsmöglichkeiten geschaffen. Ob mit dem neuen Gesetz etwaige EU-rechtliche Risiken tatsächlich eliminiert werden, bedarf noch einer weiteren Prüfung. Insbesondere mit Blick auf die Fondsbesteuerung in den europäischen Nachbarländern ist der BAI bereits in der Vergangenheit für eine Gleichbehandlung aller Investmentvermögen eingetreten. Die Unterscheidung zwischen Investmentvermögen und Spezial-Investmentvermögen sei sachlich nur schwer zu rechtfertigen, so Dornseifer. Gleiches gelte für den Anforderungskatalog an Spezialfonds, damit für diese eine transparente Besteuerung greift; die Anlagemöglichkeiten dieser Fonds seien sehr beschränkt und würden den Bedürfnissen institutioneller Investoren nicht mehr gerecht. Sehr kritisch sieht der BAI zudem die – wieder einmal – geplante Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften. 6 diebank 9.2015

Finanzmarkt Trends VERMÖGENSVERWALTER UNTER DRUCK Neue Player und mehr Wettbewerb ó Jeder vierte Fondsmanager geht davon aus, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre der Wettbewerb durch Technologiefirmen oder Unternehmen von außerhalb des Finanzsektors ansteigen wird, weitere 54 Prozent halten diese Entwicklung für möglich. Die Ergebnisse stammen aus einer von FT Remark im Auftrag von State Street durchgeführten weltweiten Umfrage unter 400 Führungskräften aus der Asset-Management-Branche. Trotz des Auftretens neuer Marktteilnehmer sind die Vermögensverwalter positiv gestimmt. Sie setzen darauf, dass künftig die Menge des verwalteten Vermögens noch deutlich ansteigt und bereiten sich darauf vor, bei der nächsten Wachstumswelle dabei zu sein. So planen viele Befragte in den nächsten drei Jahren den Neueinstieg in eine noch nicht vertretene Produktkategorie, ungefähr jeder Zweite will seine Vertriebsnetze ausbauen und neue Vertriebskanäle erschließen. Darüber hinaus zeigt die Analyse auch, dass sich die Branche der Vermögensverwalter durch Akquisitionen verändern könnte. Beinahe die Hälfte der Studienteilnehmer gab an, bereits Übernahmemöglichkeiten zu prüfen. Die Fondsmanager erwarten außerdem, dass sie sich auf neue Kundenbedürfnisse einstellen müssen. Sie wollen sich deshalb mehr auf Multi-Asset-Strategien konzentrieren und ihre Angebote stärker personalisiert zuschneiden. Generell sehen sie sich unter dem Druck, Kosten zu senken. NACHHALTIGE INVESTITIONEN Gütesiegel hilft bei Erkennung ó Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) hat vor kurzem ein Qualitätssiegel vorgestellt, das es Anlegern leichter machen soll, nachhaltige Publikumsfonds eindeutig zu identifizieren. „Nachhaltig“ sind Fondsprodukte, die ihre Eigenund Fremdkapitalinvestitionen unter spezifischen Nachhaltigkeitskriterien vornehmen. Auch die privaten Banken bekennen sich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung, sie haben ein Interesse daran, dass die Beratung zu nachhaltigen Publikumsfonds durch die Einführung eines Qualitätssiegels unterstützt wird. Bisher sind nachhaltige Geldanlagen eher ein Nischenprodukt. Insbesondere institutionelle Anleger beziehen jedoch zunehmend Nachhaltigkeitskriterien in ihre langfristigen Renditebetrachtungen ein. „Mit einem Siegel für nachhaltige Publikumsfonds besteht die Möglichkeit, dass sich institutionelle Anleger genauso wie Privatkunden leichter über die nachhaltigen Anlagekriterien von Fonds informieren können und so die Akzeptanz von nachhaltigen Geldanlagen zunimmt“, sagte Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbands. VOLLENDUNG DER BANKENUNION Für eine echte Einheit ó Während die Eurozone mit der Griechenland-Problematik mit ihrer bislang größten Belastung kämpft, beraten die Politiker an anderer Stelle bereits über den Weg in eine echte Union. Grundlage war der „Bericht der fünf Präsidenten“: Jean-Claude Juncker (Europäische Kommission), Donald Tusk (Europäischer Rat). Jeroen Dijsselbloem (Eurogruppe), Mario Draghi (EZB) und Martin Schulz (Europäisches Parlament) wollen in drei Stufen die „echte“ Wirtschafts- und Währungsunion erreichen. Sie präsentierten der Kommission einen Fahrplan, der in der ersten Stufe auf Grundlage der bestehenden Verträge auf die gegenwärtigen Herausforderungen für die WWU reagiert. Vor allem soll die Vollendung der Bankenunion beschleunigt werden. Auf der Basis des Präsidentenberichts will die Kommission Vorschläge vorlegen, die eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung und eine engere Zusammenarbeit mit dem Europäischen und den nationalen Parlamenten beinhalten. Die WWU wird demnach in drei Stufen vertieft und spätestens 2025 vollendet sein. In der ersten Stufe, genannt „Vertiefung durch Handeln“, wird seit Juli die Wettbewerbsfähigkeit und strukturelle Konvergenz gefördert. Auf der Agenda steht auch, dass die Mitgliedstaaten verantwortungsvolle Haushaltspolitik betreiben sollen. 9.2015 diebank 7

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