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die bank 08 // 2022

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REGULIERUNG EU-TAXONOMIE

REGULIERUNG EU-TAXONOMIE STARTSCHWIERIGKEITEN FÜR DIE GRÜNE ZEITENWENDE Klare Anreize für nachhaltiges Agieren am Markt und mehr Transparenz für Investoren – das sind die großen Versprechen der EU-Taxonomie. Die jüngst erfolgte Veröffentlichung der ersten Taxonomie-Fähigkeitsquoten zeigt aber, dass das System noch Schwächen hat. Viel Interpretationsspielraum, fehlende Daten und abweichende Erhebungsmethoden erschweren die Vergleichbarkeit und die Qualität der Ergebnisse. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit gewinnt als Marktparadigma immer mehr an Bedeutung. Politik und Gesellschaft fordern von der Wirtschaft nicht nur mehr Verantwortungsbewusstsein ein, sondern erwarten auch ein zunehmendes Maß an Transparenz. Immer mehr Verbraucher möchten wissen, wie sich ihr Konsum auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. Die Finanzbranche bildet dabei keine Ausnahme. Im Gegenteil: Einer Umfrage des Vermögensverwalters American Century Investments zufolge ist das Interesse an nachhaltigen Anlagemöglichkeiten so hoch wie nie. Demnach stufen 44 Prozent der deutschen Umfrageteilnehmer das sogenannte Impact Investing als attraktive Option ein. Weil auch die Politik ein Interesse daran hat, dass mehr Geld in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fließt, hat die Europäische Kommission 2020 im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum die EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Diese sieht vor, dass Unternehmen zukünftig über den Anteil ihrer nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten berichten müssen. Damit sind Geschäfte gemeint, die einen Beitrag 52 08 | 2022

REGULIERUNG zu mindestens einem der Klimaund Umweltziele der EU leisten. Banken müssen dadurch seit Anfang des Jahres die Taxonomie- Fähigkeit ihrer Portfolios offenlegen. Anleger sollen so leichter gezielt in nachhaltige Projekte investieren können. Die Reporting-Pflicht der Banken zur Taxonomie-Konformität folgt per 31. Dezember 2023. Um im ersten Schritt zu prüfen, zu welchem Anteil die Banken von der Verordnung erfasste Aktivitäten unterstützen, greift die EU als Hilfestellung auf das NACE 1 -System zurück, um wirtschaftliche Aktivitäten in der Taxonomie zu identifizieren. Dabei handelt es sich um ein Klassifizierungsprinzip für die statistische Einordnung von Wirtschaftsaktivitäten, das von der europäischen Union entworfen wurde. nomie-Verordnung angewiesen. Denn Anleihen- und Kreditnehmer müssen hierfür selbst ein „grünes“ Geschäftsmodell gemäß der Taxonomie-Verordnung nachweisen. Da die Bankkunden im ersten Berichtsjahr der neuen Verordnung zeitgleich berichtspflichtig geworden sind, ist dies vielerorts noch nicht erfolgt. Neben der Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Geschäftsmodelle sieht die EU eine Berichtspflicht zur Erfüllung sozialer Mindeststandards vor, den Minimum Social Safeguards. Aufgrund von ungenauen regulatorischen Vorgaben wenden Banken unterschiedliche Erhebungsmethoden an, was einen gewissen Unsicherheitsfaktor bei der Bewertung der Assets gemäß der Taxonomie- Verordnung mit sich bringt. Unternehmen mangelt es an Bewusstsein für die Komplexität Weil Banken für die Einstufung ihres Portfolios auch auf die Angaben ihrer Unternehmenskunden angewiesen sind, wirken sich deren Umsetzungsschwierigkeiten auch unmittelbar auf die Berichtsqualität der Finanzinstitute aus. Eine aktuelle PwC-Studie zeigt, dass die allgemeine Auseinandersetzung mit der Taxonomie vielerorts noch ausbaufähig ist. So haben sich 39 Prozent der Befragten bisher noch nicht inhaltlich mit den neuen Bestimmungen beschäftigt. Darüber hinaus zeigt die Untersuchung, dass die Berichterstattung für nichtfinanzielle Zahlen aktuell sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Zwar ist in einem Drittel der Unternehmen die Abteilung „Sustainability“ bzw. „Corporate Responsibility“ für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig, bei den übrigen Umfrageteilnehmern wird diese Aufga- Unspezifische Vorgaben und fehlende Daten schüren Unsicherheit Im Gegensatz zu den Kennzahlen der realwirtschaftlichen Unternehmen liegt der Nachhaltigkeits-Berichterstattung der Banken die sogenannte Green Asset Ratio zugrunde. Die Messgröße gibt bspw. Auskunft über das Verhältnis von nachhaltigen und herkömmlichen Krediten auf der Aktivseite der Banken. Die Herausforderung: Damit Aktivposten der Banken als Taxonomie-konform erklärt werden können, muss eine ausführliche Prüfung stattfinden. Für die Ermittlung dieses Werts sind die Kreditinstitute auf die Informationen ihrer Kundschaft gemäß der Taxobe dagegen in unterschiedlichen Fachbereichen umgesetzt – vom Rechnungswesen und Controlling über Investor Relations oder Kommunikation bis zu Strategie und Entwicklung. Nur ein gutes Drittel der Unternehmen verfügt dabei über einen standardisierten Prozess für die Erhebung der Zahlen. Ein eigenes Budget für die Umsetzung der Taxonomie gibt es nur in den seltensten Fällen. Taxonomiefähigkeits-Quoten weichen stark ab In den bisher veröffentlichten Taxonomie- Quoten deutscher Banken spiegelt sich die fehlende Einheitlichkeit bei den Erhebungsmethoden in der dabei vorhandenen Spannweite der Ergebnisse von 0 bis 35 Prozent deutlich wider. Der Hintergrund: Während einige Banken ihre gesamten Aktiva in die Berichterstattung mit einbezogen, haben andere nur einen Teil ihres Portfolios in das Reporting einfließen lassen. Ausschlaggebend für die Abweichungen bei den veröffentlichten Taxonomie-Fähigkeitsquoten sind neben Aspekten wie nicht bereinigte Dopplungen vor allem fehlende Daten. So konnten die Banken noch nicht auf die Taxonomie-Berichte der Unternehmen zurückgreifen, da diese, wie gesagt, selbst zum ersten Mal ihre Quoten offenlegen. Weil die EU-Kommission die Nutzung von Schätzwerten nur in einer separaten Berichterstattung duldet, konnten die Banken auch keine Prognosen für die Einstufung ihrer Portfolios heranziehen. Ein großer Interpretationsspielraum in Teilen der Verordnung kommt erschwerend dazu. So führt beispielsweise auch die schwierige Abgrenzung von Unternehmen, die der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) 08 | 2022 53

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