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die bank 08 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT Um

MANAGEMENT Um diese Anzeichen frühzeitig zu erkennen, müssen Unternehmer und die sie finanzierenden Banken entsprechende Frühwarnsysteme installiert haben. Nach eigenen Prioritäten handeln Mehren sich die Anzeichen einer Krise bei KundInnen, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen daraus für das eigene Kreditinstitut zu ziehen sind. Hier gibt es keine allgemeinverbindlichen Regeln, sondern nur individuelle Abwägungen. Welche Schritte eingeleitet werden, hängt immer von den eigenen Prioritäten ab. Liegt das Hauptaugenmerk eher darauf, Rückstände zeitnah zu begrenzen, wird die Realisierung von rückständigen Forderungen im Zweifel Vorrang vor dem dauerhaften Erhalt der Geschäftsbeziehung haben. Steht jedoch die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Fokus, wird ein Unternehmen in der Regel auch zu Einschnitten bereit sein, und es gilt dabei (neben dem Vorhandensein eines Sanierungskonzepts), die Sicherstellung von eigenen Rechten – etwa durch die Vereinbarung von (werthaltigen) Drittsicherheiten – zu vereinbaren. Grundsätzlich gilt es, sich bereits im Vorfeld einer Geschäftsanbahnung abzusichern, um das eigene Risiko minimieren. Hier ist es von zentraler Bedeutung, Verträge von Beginn an immer mit dem Hintergrund einer möglichen Krise oder gar einer Insolvenz zu gestalten. Dabei ist in erster Linie an die anfechtungsfeste Vereinbarung von Sicherheiten zu denken sowie daran, evtl. Lösungsklauseln zu vereinbaren. Allerdings ist zu beachten, dass nicht ohne Weiteres grundsätzliche Lösungsklauseln für den Fall einer Insolvenz formuliert werden können. FAZIT Liegt bereits ein Insolvenzantrag vor, zählen vor allem Schnelligkeit und die richtige Kommunikation. Wurde durch das Gericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt, sollten GläubigerInnen umgehend auf diesen oder – in der Eigenverwaltung – auf die unternehmerisch tätige Person selbst oder auf einen möglichen Sanierungsgeschäftsführer zugehen. Auch die vereinbarten Sicherungsrechte sind schnellstmöglich anzuzeigen. Je früher gemeinsame Lösungsmöglichkeiten besprochen werden, desto mehr Handlungsoptionen bestehen. Im Zweifel Sonderrechte vereinbaren Vor allem bei Großgeschäften können und sollten auch in der Insolvenz wirksame Sicherungs- oder Absonderungsrechte rechtzeitig vereinbart werden, damit man nicht einzig auf eine Insolvenzforderung verwiesen wird. Zu beachten sind hier jedoch die möglichen Gefahren, die durch die Anfechtung eines Insolvenzverwalters drohen können. Insofern gilt es, eigene Sicherungsrechte so früh wie möglich – und nicht erst in einem späteren Krisenstadium – zu vereinbaren. Deuten sich Schwierigkeiten an, muss man aktiv auf die KundInnen zugehen und über Lösungen sprechen. Oft ist es dabei als beteiligte Bank hilfreich, die Kundschaft auf Sanierungsmöglichkeiten hinzuweisen. Gemeinsam mit externer Fachexpertise können KundInnen unterschiedliche Sanierungsmöglichkeiten prüfen. So stehen seit Anfang des Jahres das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren (StaRUG) und – wie bisher – das Eigenverwaltungsverfahren, aber auch ein Regelinsolvenzverfahren zur Verfügung. Gerade eine gerichtliche Sanierung stellt Instrumente bereit, die bei der zeitnahen Neuaufstellung helfen können. Autor Dr. iur. Norman Häring ist Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Partner bei Tiefenbacher Rechtsanwälte. 60 08 // 2021

MANAGEMENT Online-Zertifikatslehrgang vom 6. bis 9. Dezember 2021 Geldwäschebeauftragte/r (GWB) für Kreditinstitute Für mehr Infos: Einfach scannen! Die Anforderungen, die Kreditinstitute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu leisten haben, verschärfen sich mit jeder GwG-Novelle. Damit steigen auch die Herausforderungen an die Funktion des/der Geldwäschebeauftragten. Insbesondere die persönlichen Haftungsrisiken erfordern neben umsichtigem Handeln eine fundierte Grundausbildung. Als Teilnehmer/in des Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, das Zertifikat „Geldwäschebeauftragte/r (GWB) für Kreditinstitute“ zu erwerben. Voraussetzung ist die aktive Teilnahme an allen Online-Modulen sowie das Bestehen der webbasierten Abschlussprüfung (Multiple Choice) am Donnerstag, den 9. Dezember 2021. Der Lehrgang findet online unter Verwendung der Software „GoToWebinar“ statt. Anmeldung und Information: per Fax: 0221-5490-315 | Tel.: 0221-5490-133 (Stefan Lödorf) | events@bank-verlag.de JETZT ANMELDEN! Web Based Trainings Abwehr von Geldwäsche Basis- und Aufbauschulung, deutsch + englisch • Basisschulung für alle BankmitarbeiterInnen • Aufbauschulung für vertiefende Kenntnisse • Laufende Anpassung an geltende Rechtsprechung • Zahlreiche Praxisfälle • Abschlusstest mit Monitoring-Funktion Sichern Sie sich jetzt einen kostenfreien Testzugang: michael.stoll@bank-verlag.de oder telefonisch unter +49 (0)221/5490-124. Für mehr Infos: Einfach scannen! Bank-Verlag GmbH | www.bv-events.de | @events_bv 08 // 2021 61

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