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die bank 08 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT FACTORING UND

MARKT FACTORING UND VERBRIEFUNG VON HANDELSFORDERUNGEN Working-Capital-Finanzierung vor neuen Herausforderungen Im Dezember 2019 hat die EU-Kommission mit dem European Green Deal das Ziel ausgegeben, in der Europäischen Union (EU) die Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null zu reduzieren. Das Konzept umfasst unter anderem auch Maßnahmen im Bereich der Finanzmarktregulierung, die private Investitionen in umweltfreundliche und nachhaltige Projekte fördern sollen. Mit welchen Auswirkungen auf die Working-Capital-Finanzierung für Unternehmen durch Factoring und Verbriefung ist zu rechnen? Nachhaltige Investitionen sind in aller Munde. Unternehmen, deren Geschäft sich auf Nachhaltigkeitsthemen erstreckt – erneuerbare Energien, E-Mobilität, Wasserstoff, CO2-Reduzierung – profitieren von umfassenden Programmen der öffentlichen Hand, die global zur Bekämpfung der Klimakrise ausgerufen sind. Grüne Anleihen wurden durch die Europäische Investitionsbank bereits im Jahr 2007 emittiert. Es folgten zahlreiche weitere Grüne Anleihen, in Deutschland ist vor allem die KfW als Emittentin aktiv. Erste strukturierte Finanzierungstransaktionen und Verbriefungstransaktionen folgen diesem Trend. Einige CMBS- (Englisch: Commercial Mortgage-Backed Securities, gewerbliche hypothekenbesicherte Wertpapiere) und RMBS- (Englisch: Residential Mortgage-Backed Securities, Anleihen, die Hypotheken verbriefen) Transaktionen refinanzieren Projekte, deren Nachhaltigkeit durch unabhängige Dritte zertifiziert und teilweise laufend überprüft wird. Mitte 2020 hat der Lebensmittelkonzern Nestlé über die Working-Capital-Finanzierungs-Plattform der CRX Markets AG Rechnungen eines Lieferanten verbrieft, der an einem unabhängig zertifizierten Nachhaltigkeitsprogramm teilnimmt. Taxonomie-Verordnung – Grundlage für weitergehende Regulierung Ein einheitliches Regelwerk für die Einordnung einer Transaktion als nachhaltig existierte bis in die jüngere Vergangenheit nicht. Das hat sich mit Erlass der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) vom 18. Juni 2020 grundlegend geändert. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie 18 08 // 2021

MARKT enthält „Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können“, (Art. 1(1) der Verordnung). Die Taxonomie-Verordnung gilt unter anderem für „von den Mitgliedstaaten oder der Union verabschiedete Maßnahmen zur Festlegung von Anforderungen an Finanzmarktteilnehmer oder Emittenten im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen, die als ökologisch nachhaltig bereitgestellt werden“ sowie für „Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen“, (Art. 1(2) lit. A) und b) der Verordnung). Artikel 9 der Verordnung legt sechs Umweltziele fest: den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität der Ökosysteme. Die Artikel 10 bis 15 der Taxonomie-Verordnung regeln detailliert, was unter einem wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines der sechs Umweltziele zu verstehen ist. Gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung müssen unter anderem Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat börsennotiert sind, sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen – jeweils mit mehr als 500 MitarbeiterInnen – die Öffentlichkeit informieren, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhalti- ge Wirtschaftstätigkeiten im Sinn der Taxonomie-Verordnung einzustufen sind. Inhalt und Darstellung der erforderlichen Informationen werden durch die Delegierte Verordnung (EU) C(2021) 4987 der Kommission vom 6. Juli 2021 konkretisiert. Die Komplexität und Detailtiefe der erforderlichen Informationen ergeben sich für Unternehmen, die keine Finanzunternehmen sind, aus Anhang I und Anhang II zu der Delegierten Verordnung. Entwicklung eines Rahmens für nachhaltige Verbriefung Durch die Verordnung (EU) 2021/557 vom 31. März 2021 zur Änderung der Verbriefungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2402 vom 12. Dezember 2017) wurde Art. 45a über die Entwicklung eines Rahmens für nachhaltige Verbriefung in die Verbriefungs-Verordnung aufgenommen. Nach dem neu eingefügten Art. 45a der Verbriefungs-Verordnung veröffentlicht die EBA (European Banking Authority) in enger Zusammenarbeit mit der ESMA (European Securities and Markets Authority) sowie der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) bis zum 1. November 2021 einen Vorschlag über die Entwicklung eines spezifischen Rahmens für nachhaltige Verbriefungen, um nachhaltigkeitsbezogene Transparenzanforderungen in die Verbriefungs-Verordnung aufzunehmen. Art. 45a(1) der Verbriefungs-Verordnung vermittelt ein erstes Bild davon, mit welchen Regeln zu rechnen ist. Danach wird der Vorschlag die Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Auswirkungen der finanzierten Vermögenswerte auf Nachhaltigkeitsfaktoren beinhalten. Dazu gehören auch Methoden zur Ermittlung von Informationen über Nachhaltigkeitsfaktoren sowie deren Darstellung. Zu den relevanten Nachhaltigkeitsfaktoren gehören positive und negative Auswirkungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Ferner wird unter anderem überprüft, ob der Rahmen für nachhaltige Verbriefung bestimmte Finanzprodukte widerspiegeln oder sich auf bestimmte Finanzprodukte stützen kann, mit denen ökologische, soziale oder nachhaltige Merkmale beworben werden und wenn ja, wie er der Taxonomie-Verordnung Rechnung trägt. Zur Vorbereitung ihrer Empfehlungen führt die EBA aktuell eine Konsultation unter Marktteilnehmern durch. Im Rahmen dieser Konsultation fragt die EBA Marktteilnehmer nach deren Erfahrungen mit nachhaltigen Verbriefungen und Einschätzungen zu Unterschieden zwischen nachhaltigen und normalen Verbriefungen. Ferner erfragt die EBA detailliert, welche Anforderungen an Due Diligence und Offenlegung hinsichtlich der als nachhaltig eingeordneten, verbrieften Vermögensgegenstände gestellt werden sollten und welche Auswahlkriterien für Vermögensgegenstände infrage kommen, damit solche durch eine nachhaltige Verbriefung verbrieft werden können. Einige Eckpunkte eines Vorschlags für einen Rahmen zu nachhaltigen Verbriefungen lassen sich daraus erahnen. Anforderungen der EZB Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Erwartungen an die von ihr beaufsichtigten 08 // 2021 19

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