3 | Einbettung des Verbriefungsregelwerks in die regulatorische Landschaft Kapitalunterlegung für Banken nach CRR Zulässigkeitskriterium für Geldmarktfonds Kapitalunterlegung für Versicherungen nach Solvency II EU-Verbriefungsregulierung Offenlegungs- und Transparenzvorschriften für CRA 3 Regelungen in UCITS und AIFMD für Asset Manager Offenlegungs- und Transparenzvorschriften für Prospekt-Richtlinie Für die in Europa vorherrschenden fully supported ABCP – von denen wie vorstehend geschildert ausgegangen wird, dass sie keinen STS-Status erreichen werden – bedeutet dies, dass Banken weiterhin hohe und Versicherungen teils prohibitive Kapitalunterlegungen aufbringen müssen (insbesondere im Vergleich zu Covered Bonds). Dagegen haben europäische Geldmarktfonds die Sonderregelung, dass fully supported ABCP – auch wenn sie nicht STS-fähig sind – erworben werden dürfen. Für Fonds- und Asset-Manager nach UCITS und AIFMD gibt es bis dato noch keine angepasste Verbriefungsregulierung. Eine weitere, leider nicht positive Entwicklung zeichnet sich bei der Definition der High Quality Liquid Assets (HQLA) im Rahmen des LCR-Regimes ab. Hier ist aktuell der Versuch gescheitert, fully supported ABCP als QHLA-fähig zu deklarieren. Lediglich STS-fähige Verbriefungen werden künftig als Deckungsmasse zur LCR-Erfüllung dienen können. Diese weitere, leider nicht positive Entwicklung ist sehr bedauerlich, denn sie führt am Ende zu einem Nachfragerückgang für ABCP- Investments und damit tendenziell zu steigenden Preisen. Damit zahlt die Realwirtschaft eine doppelte Zeche, da nicht nur die Cost-of-Funds der ABCP-Refinanzierung steigen, sondern auch die höhere Eigenkapitalunterlegung der Liquiditätslinien einen zusätzlichen Margendruck erzeugt. Hinzu kommen die Kosten der Anpassung an die gestiegenen Transparenzanforderungen – ob die Transaktion nun STS ist oder nicht. wird. Selbst mit STS auf Transaktionsebene lässt sich dies allenfalls abmildern. Und was haben wir auf der Haben-Seite? Bei ABCP-Finanzierungen für die Realwirtschaft ist hier nur wenig zu vermelden. Interessenausgleich und Transparenz waren noch nie ein großes Thema, und auch die Performance der Transaktionen hat nachweislich – auch während der Finanzmarktkrise – nicht gelitten. 1 Insofern muss man leider die EU-Verbriefungsregulierung in Bezug auf ABCP als verpasste Chance bezeichnen. Die Märkte werden sich anpassen, und ABCP-Finanzierungen wird es weiter geben – vielleicht in einer veränderten Form und mit anderen Ansätzen. Kapitalmärkte haben ihre Anpassungsfähigkeit schon immer bewiesen, und die neue Methodenhierarchie eröffnet Verbriefungsmöglichkeiten für realwirtschafte Forderungen auch außerhalb von ABCP-Strukturen. Wir dürfen also auf die weitere Entwicklung gespannt sein. Autor FAZIT Die Auswirkungen der EU-Verbriefungsregulierung auf ABCP sind vielschichtig. Originatoren und Sponsoren müssen IT, Prozesse und Dokumentationen anpassen, regulierte Investoren haben – abgesehen von Geldmarktfonds – meist höhere Kapitalunterlegungen. Ebenso die Sponsorbanken für die Stellung der ABCP-Liquiditätslinien. Dies gilt insbesondere dann, wenn kein STS-Status erreicht Volker Meissmer ist Leiter Securitisations Grundsatzfragen und Conduit Management bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart. 1 Vgl. Meissmer: „Die Zukunft der ABCP-Finanzierung“ in die bank 9/2017. 24 08 // 2018
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