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die bank 08 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG zumindest

REGULIERUNG zumindest die Säule-I-Mindestanforderungen und die P2R auch unter länger anhaltenden hinreichend gravierenden Stressszenarien eingehalten werden. In beiden Planungsszenarien der normativen Perspektive muss über einen entsprechenden „Management- Puffer“ sichergestellt werden, dass das Institut eine Unterschreitung der genannten Schwellenwerte durch entsprechende frühzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen verhindern kann. Überarbeitung der EBA-SREP- Guidelines Die EBA hat mit ihrer am 11. April 2017 veröffentlichten Pillar 2 Roadmap die baldige Überarbeitung der SREP-Guidelines angekündigt. Dabei sollen, ähnlich wie im ICAAP-Guide der EZB, u. a. klärende Aussagen zur Rolle der P2G und Verwendung der Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests sowie zu den Anforderungen an die Internal Governance erfolgen. Bereits im Mai 2017 hat die EBA allerdings wichtige Vorgaben zur Behandlung von IT-Risiken in Säule II veröffentlicht. 2 Verbindung mit dem deutschen Aufsichtsrecht In Deutschland wurde die lang erwartete MaRisk-Novelle (Stand Ende Juni) immer noch nicht veröffentlicht, obwohl die BaFin im Mai 2017 mit der Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts eine Veröffentlichung noch im zweiten Quartal 2017 avisiert hatte. Stattdessen hat die Aufsicht im Juni 2017 mit den Verbänden eine nicht öffentliche Konsultation eines Diskussionspapiers zur zukünftigen Überarbeitung des Risikotragfähigkeitsleitfadens gestartet. Dabei wurde die Methodenfreiheit der Institute im ICAAP betont, ebenso die grundsätzliche Trennung des ICAAP von der Festlegung der Mindestkapitalanforderung durch die Aufsicht im SREP. Relevant sind insbesondere die Signale der Aufsicht, die „Going-Concern-Ansätze alter Prägung“, die auf den Vorgaben des bisherigen RTF-Leitfadens der BaFin basieren, „bis auf Weiteres“ weiterhin zu akzeptieren. Inhaltlich baut das Papier auf dem EZB- Guide mit der normativen und ökonomischen Perspektive auf und ist sehr viel allgemeiner als der bisherige RTF-Leitfaden. Bezüglich der normativen Perspektive stellt das Diskussionspapier klar, dass alle wesentlichen Risiken, die in der Risikoinventur identifiziert wurden, in der Kapitalplanung berücksichtigt werden müssen. Bei der Kapitalplanung in der normativen Perspektive dürfen allerdings auch solche Deckungsmassebestandteile berücksichtigt werden, die nicht Teil der regulatorischen Eigenmittel sind. Bei der ökonomischen Perspektive soll eine barwertige Sicht verwendet werden. Ein barwertiges RTF-Kalkül wird allerdings für kleine Institute potenziell nicht zwingend gefordert. Nach dem Tenor des Diskussionspapiers kann die Kapitalplanung für die normative und ökonomische Perspektive weitgehend analog ablaufen. Hinsichtlich der Steuerungswirkung muss das Institut darlegen, nach welcher der beiden Perspektiven es primär steuert, und welches eine Nebenbedingung ist. Bei der ICAAP-Dokumentation ist nach dem Diskussionspapier der Aufsicht auch auf das Verhältnis zur Liquiditätssteuerung einzugehen. Offen ist, inwiefern die Aufsicht ein zum ICAAP analoges Papier auch für den ILAAP veröffentlichen wird. Mit einer offiziellen BaFin-Konsultation zum überarbeiteten RTF-Leitfaden ist im zweiten Halbjahr 2017 zu rechnen. EBA-Vorgaben zum Stresstesting Mit der Draft Methodological Note vom 7. Juni 2017 hat die EBA bereits frühzeitig die Grundzüge des nächsten EU-weiten Stresstests im Jahr 2018 skizziert, an dem – nach jetzigem Stand – neun deutsche Institute mit Datenzulieferung auf Gruppenebene teilnehmen werden. Eine wesentliche Änderung gegenüber der Methodik aus dem letzten Stresstest aus 2016 ist die Berücksichtigung der IFRS 9 Umstellung im Kreditrisiko. Beim Conduct Risk, das im EBA-Stresstest 2016 für einen wesentlichen Teil der gesamten Verlusteffekte verantwortlich war, sollen für den EBA-Stresstest 2018 nun wesentliche Conduct-Risk-Ereignisse aus der Vergangenheit („historical material conduct risk events“), die jeweils für eine Verringerung der harten Kernkapitalqote auf Gruppenebene um mehr als zehn Basispunkte verantwortlich waren, aus dem verwendeten Datenpool der Jahre 2013 bis 2017 herausgerechnet werden. Der bereits 2016 veröffentlichte Entwurf der neuen EBA-Stresstesting-Guidelines soll nun mit der Konsultation der SREP-Guidelines überarbeitet werden. Hierzu sollen alle Aspekte in Bezug auf das aufsichtliche Stresstesting in die SREP-Guidelines übernommen werden. Bei den EBA-Stresstesting-Guidelines sollen potenziell weitere Aussagen zum inversen Stresstest, zur Verbindung von Kapital- und Liquiditätsstresstests sowie zwischen Stresstesting und Sanierungsplanung aufgenommen werden. Hierzu wird eine weitere Konsultation der EBA-Stresstesting Guidelines parallel zur Konsultation der SREP-Guidelines im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen. Die neuen Vorgaben, die gemäß EBA-Planung Anfang 2018 fertig gestellt werden, sollen bereits 2018 von den Instituten und Aufsichtsbehörden umgesetzt werden. Risikostrategie und Kapitalplanung Mit den neuen Vorgaben von EZB und EBA wird der SREP-Prozess der Institute spätestens 2019 fundamental erweitert werden müssen. Dies schließt eine intensivere Beschäftigung des Gesamtvorstands mit den methodischen Grundlagen des ICAAP und ILAAP 68 08 // 2017

REGULIERUNG 1 | Grundzüge der beiden RTF-Sichtweisen ICAAP Normative interne Perspektive » Laufende Einhaltung des Kapitalbedarfs für alle einschlägigen gesetzlichen, rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Zwecke » In Bezug auf Prognosen (für mindestens 3 Jahre), bedeutet dies die laufende Einhaltung von: » TSCR (adverses Szenario) » OCR plus P2G (Basisszenario) » Zusätzlicher Managementpuffer wird je nach Geschäftsmodell, Risikoappetit und Risikoprofil durch das Institut festgelegt Gegenseitige Beeinflussung Ökonomische interne Perspektive » Alle Risiken mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit werden durch Kapital abgedeckt » Wirtschaftliches Überlebensfähigkeitskonzept (darunter z. B. auch Netto-Barwert-Methode) wird intern definiert » Institute entwickeln eigene Risikoquantifizierungsmethoden » kurzfristige Risikobewertung, weitere Projektionen werden nicht erwartet » Interne Kapitaldefinition » Zusätzlicher Managementpuffer wird je nach Geschäftsmodell, Risikoappetit und Risikoprofil durch das Institut festgelegt » Belastbare Governance » Vollständige Integration in Entscheidungen, Strategie- und Risikomanagement » Robuste Datenqualität, Datenaggregierung und IT-Architektur » Gründliche unabhängige Prüfung/Validierung Quelle: EZB/ICAAP Leitfadenentwurf vom 21.02.2017; TSCR: Total SREP Capital Requirement; OCR: Overall Capital Requirement. ein, ebenso wie eine zukünftige unabhängige Validierung der quantitativen und qualitativen Bestandteile des bankinternen ICAAPund ILAAP-Instrumentariums. Grundsätzlich sollten dahingehend institutsintern bereits 2017 mit der Risikoinventur und jährlichen Überarbeitung der Risikotragfähigkeitsmethodik – und vor allem mit der Risikostrategie und Kapitalplanung für 2018, entsprechende Schritte zur Stärkung der Governance und zur Umstellung der Methodik eingeleitet werden. Dabei sind die Prämissen und Ergebnisse der Risikotragfähigkeitskalküle im sog. Risk Appetite Statement und dem von EZB und EBA geforderten Capital Adequacy Statement festzuhalten. Auch beim jährlichen Update der Sanierungspläne sind die Wechselwirkungen zum SREP, wie von der EZB im ICAAP-Guide gefordert, zu berücksichtigen. Dabei sollte die Einbeziehung der gruppenangehörigen Tochterunternehmen sowohl in die Sanierungsplanung als auch in die ICAAP- und ILAAP- Steuerungskreise überprüft und, wo notwendig, weiter gestärkt werden. FAZIT Größeren Umsetzungsaufwand wird die Umsetzung der neuen Stresstesting-Vorgaben der Aufsicht erfordern. Hier wird im Rahmen der Festlegung des institutsinternen Stresstesting-Programms im Jahr 2018 grundsätzlich eine Überprüfung der Interdependenzen zwischen dem regelmäßigen vierteljährlichen Stresstesting, dem inversen Stresstest sowie den adversen Planungsszenarien und den Krisenszenarien im Sanierungsplan erfolgen müssen. Im Dialog mit der Aufsicht ist dabei insbesondere eine Klärung der Frage wichtig, ob lediglich ein – möglicherweise sehr granulares – adverses Planungsszenario hinreichend ist bzw. wie genau die aufsichtliche Forderung nach mehreren adversen Planszenarien konkret umzusetzen wäre. Autor: Dr. Patrik Buchmüller ist Mitarbeiter der Deutsche Postbank AG und beschäftigt sich im Themenfeld Gesamtbankrisikosteuerung mit dem SREP und ICAAP. 1 Veröffentlicht als „Final Report“ in englischer Sprache am 03. November 2016 sowie in allen EU-Amtssprachen am 10. Februar 2017. 2 Guidelines on ICT Risk under the SREP, Final Report vom 11. Mai 2017. 08 // 2017 69

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