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die bank 08 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG SREP-KONSULTATIONSVERFAHREN Die neuen Vorgaben auf EU-Ebene Mit dem Konsultationsverfahren der EZB zum ICAAP und ILAAP werden aktuell die Vorgaben zur Risikotragfähigkeitsberechnung und Liquiditätsrisikosteuerung in Säule II entscheidend fortentwickelt. Daneben wird die EBA ihre SREP-Guidelines im zweiten Halbjahr 2017 überarbeiten. Die neuen Vorgaben werden zukünftig stärker noch als die Regelungen der BaFin und Bundesbank die Risikoquantifizierungs- und -steuerungsmethodiken aller deutschen Banken beeinflussen. Unser Beitrag zeigt, was es in den nächsten Monaten zu beachten gilt. 66 08 // 2017

REGULIERUNG Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ist mittlerweile durch zahlreiche Detailvorgaben geprägt. Zu nennen sind insbesondere die SREP-Guidelines der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA sowie die jährlich von der EZB aktualisierte Broschüre („SREP-Manual“) zur SREP-Methodik im Single Supervisory Mechanism (SSM, Einheitlicher Aufsichtsmechanismus). Die Zulieferungen der Institute an die EZB im SREP-Prozess 2017 basieren maßgeblich auf dem Schreiben der Vorsitzenden der EZB-Bankenaufsicht, Danièle Nouy, vom Februar 2017 an die Institute zur SREP-Zulieferung 2017 und auf den ICAAP/ILAAP Information Guidelines der EBA. 1 Draft ICAAP & ILAAP Guides der EZB Die mit dem Nouy-Schreiben zur Konsultation gestellten EZB-Guides beinhalten umfangreiche neue Anforderungen an den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und den Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). Die Entwürfe der beiden Leitfäden sollen auf Basis der erhaltenen Rückmeldungen und den Erfahrungen der EZB im SREP-Prozess überarbeitet und Anfang 2018 nochmals zur Konsultation gestellt werden. Auch wenn somit eine formelle Gültigkeit der finalen EZB-Vorgaben erst Ende 2018 / Anfang 2019 zu erwarten ist, sollten die Institute die Konsultationsdokumente bereits frühzeitig intensiv analysieren. Wesentliche Neuerung des 15-seitigen ICAAP-Leitfadenentwurfs ist die Definition der beiden Risikotragfähigkeitssichten „normative interne Perspektive“ und „ökonomische interne Perspektive“. ÿ 1 verdeutlicht die Grundzüge der beiden RTF-Sichtweisen. Der ICAAP-Leitfadenentwurf legt mit den folgenden sieben Grundsätzen die Kerninhalte und bankinterne Einbindung des gesamten ICAAP fest: 1. Das Leitungsorgan ist verantwortlich für eine solide Governance des ICAAP. 2. Der ICAAP bildet einen integralen Bestandteil des Managementrahmens eines Instituts. 3. Der ICAAP ist darauf ausgerichtet, die Überlebensfähigkeit des Instituts dauerhaft sicherzustellen, und er umfasst kurzund mittelfristige Beurteilungen aus unterschiedlichen Perspektiven. 4. Alle wesentlichen Risiken werden im ICAAP identifiziert und berücksichtigt. 5. Das interne Kapital ist von hoher Qualität und klar definiert. 6. Die ICAAP-Annahmen und die Risikoquantifizierungsmethoden sind angemessen und konsistent und wurden gründlich validiert. 7. Regelmäßige Stresstests sollen die Überlebensfähigkeit bei widrigen Entwicklungen sicherstellen. Erweiterungen der bisherigen MaRisk-Anforderungen sind insbesondere die Aufwertung der Stresstests bei der Ermittlung der Angemessenheit der Kapitalausstattung und die besondere Betonung der adversen Szenarien bei der Kapitalplanung. Umfangreiche Detailanforderungen zum Kapitalplanungs- prozess sind allerdings bereits in dem 2014 vom Baseler Ausschuss veröffentlichten Papier „Grundlagen für ein solides Verfahren zur Kapitalplanung“ enthalten. Wie von der EZB im jährlichen SREP-Prozess und in den MaRisk über den Kapitalplanungsprozess gefordert, betonen die Guidelines die Einhaltung der Risikotragfähigkeit über einen kurzfristigen, einjährigen Zeithorizont hinaus – auch über einen mittelfristigen Zeitraum wie einer dreijährigen Sicht. Dies muss im Wesentlichen in der normativen RTF-Perspektive erfolgen, bei der in den Basisszenarien über die kommenden drei Jahre die Einhaltung der Säule-1-Mindestanforderungen zuzüglich der Säule-2-Kapitalzuschläge (Pillar-2-Requirement, P2R), aller Kapitalpuffer sowie der Kapitalempfehlungen der EZB in Säule 2 (Pillar-2-Guidance, P2G) sichergestellt sein muss. Dies erfordert in der jährlichen Planung eine frühzeitige Analyse – sowohl der kommenden P2R und der P2G der EZB, als auch der von den nationalen Aufsichtsbehörden festgelegten antizyklischen Kapitalpuffer, Systemrelevanzpuffer und möglichen weiteren makroprudenziellen Steuerungsvariablen, insbesondere erhöhte Kapitalanforderungen für einzelne Risikoaktiva, wie z. B. Immobilienkredite. Daneben müssen auch die neuen Vorgaben des Single Resolution Board (SRB) zur MREL (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) in den Kapitalplanungsprozess integriert werden. In den adversen Planszenarien sollen laut Draft EZB ICAAP Guide in der normativen Perspektive 08 // 2017 67

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