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die bank 08 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Bereich »

REGULIERUNG Bereich » Asset Management » Investment Banking Leicht identifizierbare Produkte » Listed Funds (Mutual Funds, ETF, etc.) » Listed Derivate, Bonds, Futures, Forwards, Swaps... Structured Products Schwer identifizierbare Produkte » Institutionelle Mandate » FoFs (Funds of Funds) » Real Estate Funds » Infrastructure Funds » Private Equity Funds » Trusts » OTC – Commodities Trailer-made Solutions » Services (M&A) » Structured Bonds/notes nisch aufzubereiten. Die durch die ESMA am 5. Oktober 2016 erlassenen Kriterien dienen hierbei als Grundlage: Kundengattung Kenntnisse und Erfahrungen finanzielle Verhältnisse und Verlusttragfähigkeit Risikotoleranz und Risiko/Ertrags- Verhältnis Anlageziele Kundenbedürfnis Um den Produkten einen spezifischen Zielmarkt zuweisen zu können, müssen Schwellen und Regeln für die Zuordnung festgelegt werden. So ist jede der aufgeführten Kriterien durch unterschiedliche Ausprägungsgrade definiert, die sich wiederum durch Schwellenwerte voneinander abgrenzen lassen. es zu nicht zulässigen Vertriebswegen kommt. Produktgruppen festlegen Auch, wenn MiFID II von „einzelnen Produkten“ spricht, ist die Bündelung dieser zulässig, wenn die Produkte ähnliche Strukturen sowie Risiken aufweisen. Der Vorteil liegt in der erheblichen Aufwandsminimierung, die mit der Überprüfungspflicht einhergeht. Die Kunst liegt darin, die Gruppen nicht allzu grob festzulegen, » Transaction Banking » Standard Payments X-Currency Payment » Structured lending & Deposits Insbesondere bei den schwer identifizierbaren Produkten muss ein manueller Prozess dafür sorgen, dass die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Die einzelnen Niederlassungen sollten deshalb alle angebotenen Produkte auflisten. Um zu vermeiden, dass Informationen fehlen, ist es anzuraten, ein Template zu erstellen, welches folgende Daten abfragt: Product Type, Legal Framework, Dormicil, Management Company & Portfolio Management, Management Style, Client Type, Asset Class, Sectoral, Geografical, Currency, Underlying Instruments sowie die Vermarktungsdestitination. Zielmarktkriterien und Ausprägungen erstellen Jedes Produkt muss einem Zielmarkt zugeordnet werden. Um dies gewährleisten zu können, sind die Zielmarktkomponenten sowie ihre Ausprägungen systemtech- Kriterien für Vertriebsstrategie festlegen Was sich der Gesetzgeber detailliert unter einer Vertriebsstrategie vorstellt, geht aus der Richtlinie nicht hervor. Daher kann angenommen werden, dass das Zurückgreifen auf herkömmliche Literatur in Hinsicht auf die Definition zulässig ist. Insbesondere die Fragen „Was (Produkt / Leistung) wird wem verkauft, mit welchen Argumenten (Positionierung), wie (Vertriebskanal), zu welchen Konditionen (Preis)?“ dürften eine wichtige Rolle einnehmen. 3 Die Zulässigkeiten der Vertriebsstrategien ergeben sich aus den Zielmarktkriterien und werden in enger Zusammenarbeit mit der Marketingabteilung erarbeitet. Für die Erstellung des Product Repository ist es allerdings von Bedeutung, welche Vertriebsmärkte bedient und welche Vertriebskanäle genutzt werden dürfen. Es ist daher zu empfehlen, das Produkt Repository um eine Liste mit allen Vertriebsmärkten und Vertriebskanälen zu erweitern sowie die Voraussetzungen für die Nutzung dieser zu verlinken. So kann man bereits systemtechnisch vermeiden, dass 58 08 // 2017

REGULIERUNG um einerseits noch den Bestimmungen der MiFID II nach Ausdifferenzierung gerecht zu werden und diese andererseits nicht so stark abzugrenzen, dass der eingesparte administrative Aufwand sich merklich von der Einzelaufstellung und -überprüfung einzelner Produkte abhebt. Da die MiFID II den Fokus auf die Zielmarktdefinition legt, ist anzuraten, die Gruppierung auch über diese vorzunehmen. Durch die Ausprägung und Kombination der einzelnen Zielmarktkriterien wird der Zielmarkt bestimmt, welcher in Kombination mit dem Product Type und der Asset Class die Gruppe bestimmen könnte. Produktgenehmigungsverfahren anpassen Da ein Produktgenehmigungsverfahren bereits vor der Einführung von MiFID ll eingefordert wurde, ist dieses lediglich um den Zielmarkt, die Vertriebsstrategie sowie durch einen Stresstest zu ergänzen. Ein Produktgenehmigungsverfahren muss auch durchlaufen werden, wenn das Produkt Änderungen (z. B. durch Zusatzkomponenten) erfährt. Meist läuft dieses Genehmigungsverfahren über einen Fragebogen, der sich insbesondere auf die Operational Readiness bezieht. Dieses Instrument eignet sich auch weiterhin, allerdings muss der Fragebogen um den Zielmarkt und die daraus folgenden Vertriebsstrategien ergänzt werden. Unentbehrlich ist die Erprobung durch einen Produkttest. Dieser sollte eindeutig belegen, dass sich das Produkt für den Markt eignet und auch bei Eintritt bestimmter Szenarien dem Kunden gerecht wird. Anzuraten ist, den Produktgenehmigungsprozess mit dem Produktüberprüfungsprozess zu verknüpfen oder beide über dasselbe System zu steuern, da die Kriterien aus dem Genehmigungsprozess auch in Hinblick auf die später anstehenden Überprüfungen dienlich sein können. Produktüberprüfungsturnus festlegen Überprüfungen haben sowohl kontinuierlich als auch außerplanmäßig zu erfolgen. Die außerplanmäßige Überprüfung wird gefordert, wenn ein Produkt wiederaufgelegt wird sowie bei Ereignissen, die Auswirkungen auf Kredit-, Liquiditäts-, Markt-, Währungs-, und Zinsrisiken nehmen können. Die ESMA spricht davon, dass spezifische Schwellen sowie die Solvabilität zu berücksichtigen sind, ohne diese Schwellen genauer zu definieren. Auch konkrete Angaben zum Zyklus der regulären Überprüfungspflicht fehlen. Eine praktikable Alternative wäre hier ein gutes Monitoring, das dafür sorgt, dass alle Änderungen auf dem Markt sowie deren Auswirkungen auf das Produkt registriert werden. Durch die Adhoc-Überprüfungspflicht werden die Unternehmen ohnehin nicht umhinkommen, ein ausgereiftes Monitoring aufzusetzen. Denkbar ist auch, die reguläre Überprüfungspflicht über die Zuordnung eines Gesamtrisikos pro 08 // 2017 59

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