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die bank 08 // 2015

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BANKING Konsistente

ó BANKING Konsistente Erweiterung der Risikoarchitektur REGULIERUNG Die Umsetzung der Grundsätze für eine effektive Risikodatenaggregation und -berichterstattung (BCBS 239) ist für Banken eine immense Herausforderung. Gleichzeitig werden in den nächsten Jahren eine Vielzahl an regulatorischen Initiativen vorangetrieben. Da viele dieser Initiativen die Verarbeitung von Risikodaten und deren Reporting betreffen, haben sie unmittelbar bzw. mittelbar Einfluss auf die Umsetzung von BCBS 239 bei Banken. Umso wichtiger sind eine klare Abgrenzung des jeweiligen Programmumfangs und die enge Ausrichtung auf die regulatorischen Vorgaben. Darüber hinaus lässt sich durch geeignete Bündelung der regulatorischen Projekte und sinnvolle Integration der datenbezogenen Anforderungen aus weiteren regulatorischen Initiativen die Umsetzungseffizienz insgesamt steigern. Florian Becher | Marco Lenhardt | Timo Purkott | Felix Schock Keywords: Risikosteuerung, Reporting, Gesamtbanksteuerung Eine wesentliche Herausforderung für die erfolgreiche Umsetzung der BCBS 239-Anforderungen im vorgegebenen Zeitraum liegt darin, die regulatorischen Entwicklungen zu antizipieren und in konkrete Schritte im Umsetzungsprojekt zu transformieren. Der vorliegende Artikel stellt die Verbindungen zwischen BCBS 239 und anderen aktuellen regulatorischen Initiativen dar und beschreibt Lösungsansätze zur effizienten Integration regulatorischer Initiativen in laufende BCBS 239- Umsetzungsprogramme. Anwenderkreis, Zielbild und wesentliche Herausforderungen Zur weiteren Stabilisierung des Bankensektors und zur Verbesserung der Fähigkeit der Banken zur Bewältigung von Stress- und Krisensituationen durch effizientere Entscheidungsfindungsprozesse und -systeme hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Januar 2013 vierzehn Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung (BCBS 239) veröffentlicht, die sich in vier Handlungsfelder überleiten lassen. Den Anwenderkreis machen zum heutigen Stand global- und nationalsystemrelevante Institute (G-SIBs bzw. D- SIBs) aus, welche die Grundsätze bis zum 1. Januar 2016 (G-SIBs) verpflichtend, bzw. voraussichtlich bis Anfang 2018 (D- SIBs) umsetzen müssen. Für alle übrigen Institute in Deutschland erfolgt eine entsprechende Verpflichtung mit der fünften MaRisk-Novelle. Die Anforderungen beschreiben ein übergreifendes Zielbild für die Risiko- und Reportingarchitektur, Data Governance und Data Quality Management ” 2. Die zur Umsetzung des Standards bisher veröffentlichten Selbsteinschätzungen 1 sowie Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden 2 belegen, dass die Umsetzung dieses BCBS 239-Zielbilds bei einem Großteil der Banken noch erheblicher Anstrengungen bedarf. Die Risikoreporting-Architektur von Banken gleicht häufig einem Flickenteppich aus Datenextraktion, manuellen Berechnungsschritten und separaten Reporting-Modulen für einzelne Fachprozesse. Vor diesem Hintergrund ist es typischerweise nicht möglich, ausgehend vom Report in einzelne Kennzahlen oder sogar Grunddaten zu navigieren („Drill-Down“). Die Ad-hoc-Reportingfähigkeit ist bei vielen Banken durch die Fragmentierung der Datenhaltung und der Vielzahl individueller Point-to-Point-Schnittstellen stark eingeschränkt. Für die Beantwortung der zunehmenden aufsichtlichen Anfragen sind umfangreiche und aufwändige Zusatzanalysen notwendig. In vielen Bereichen der Banken ist nicht durchgängig geregelt, wer für welche Daten und deren Qualität verantwortlich ist. Diese fehlende Data Governance ist ein Grundproblem der Risikoberichterstattung bzw. die Ursache für vielfältige Schwachstellen in der Risikodatenaggregation. Sofern Regelungen existieren, basieren diese auf einem Silo-Ansatz für einzelne Fachbereiche und nicht auf einem holistischen Ansatz für die gesamte Bank. Die Herangehensweisen der einzelnen Konzerneinheiten sind häufig nicht einheitlich. Die resultierenden Probleme aus unzureichender Datenqualität werden fortlaufend größer, weil die Datenmenge in Banken kontinuierlich anwächst. Die Treiber hierfür sind einerseits die zunehmenden 28 diebank 8.2015

BANKING ó Datenanforderungen aus regulatorischen Initiativen und andererseits neue Analysemöglichkeiten großer Datenmengen (Big Data) sowie der zunehmende Wert von Datensätzen für Cross-Selling auf Geschäftsseite. Zur Umsetzung der BCBS 239-Anforderungen erhalten Banken voraussichtlich drei Jahre Zeit. Dieser ambitionierte Umsetzungshorizont des BCBS 239-Standards und die damit verbundenen weitreichenden Änderungen im Bankbetrieb involvieren eine hohe Zahl an internen und externen Stakeholdern (z. B. Wirtschaftsprüfer, IT-Provider) und sind mit hohen Kosten verbunden. Umso wichtiger sind eine klare Eingrenzung des jeweiligen Projektumfangs und die fokussierte Ausrichtung auf die regulatorischen Vorgaben. Allerdings unterliegt die Grundgesamtheit der für BCBS 239 relevanten Daten einer gewissen Dynamik und Variabilität durch zukünftige aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Neue Regelungsinitiativen der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden sind häufig mit neuen Reportinganforderungen verbunden. Oft geht damit auch eine Erweiterung der internen Risikoberichterstattung einher, in deren Konsequenz sich der für BCBS 239 relevante Datenhaushalt und die Berichtsproduktionsprozesse verändern. Die Herausforderung für die erfolgreiche Umsetzung der BCBS 239-Anforderungen im vorgegebenen Zeitraum liegt nicht zuletzt darin, regulatorische Entwicklungen zu antizipieren, deren Berührungspunkte zu BCBS 239 abzuleiten und ggf. in konkrete Schritte im Umsetzungsprojekt zu transformieren. Initiativen mit Einfluss auf die Umsetzung von BCBS 239 Die Umsetzung von BCBS 239 erfolgt in Banken parallel zu einer Vielzahl weiterer, ressourcen- und kostenintensiver regulatorischer Projekte. ” 3 zeigt wichtige Termine der wesentlichen Initiativen für die kommenden Jahre („regulatorische Uhr“). Die Implikationen aus den verschiedenen Initiativen sind herauszuarbeiten und in konkrete Schritte im Umsetzungsprojekt zu transformieren. Die in der Tabelle aufgeführten Initiativen weisen dabei besonders starken Einfluss auf die BCBS 239-Umsetzung und somit Schnittmengen und Integrationspotenzial auf ” 1. 1 Wichtige regulatorische Initiativen mit Implikationen für BCBS 239 Initiative / Standard Inhalt Einfluss auf die BCBS 239-Umsetzung Zu erfüllen seit / ab AnaCredit Meldung von sehr granularen und detaillierten Informationen zu Krediten und kreditrisikobehafteten Transaktionen an die Aufsicht Erweiterung des Datenhaushalts, ggf. zusätzliche Integration von Tochterdaten 1.1.2017 Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Behandlung des Marktrisikos im Handelsbuch; veränderte Zuordnung von Risikopositionen und Veränderungen in der Bewertungslogik Erweiterung des Datenhaushalts, Anpassung und Erweiterung der Berechnungslogik Voraussichtliches Ende der Konsultationsphase Anfang 2016 SREP Aufsichtliche Beurteilung von Schlüsselindikatoren, des Geschäftsmodells, der Governance und der Kapital- und Liquiditätsrisiken Erweiterung des Datenhaushalts, neue Berichte und Produktionsprozesse Erste Short Time Exercise hat Ende März 2015 stattgefunden IFRS 9 Geänderte Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein neues Risikovorsorgemodell Erweiterung des Kennzahlensets und Überleitungsbedarf 1.1.2018 BRRD / SAG Pflicht zur Erstellung von Sanierungsplänen durch die Banken sowie von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörde auf Basis umfangreicher Informationsbereitstellungen von Banken Erweiterung des Datenhaushalts, Sicherstellung der Ad-hoc Reportingfähigkeit von Sanierungsplan- und Abwicklungsplaninhalten 1.1.2015 (für die Erstellung eines Sanierungsplans), 1.1.2015 (für die Erstellung eines Abwicklungsplans) FINREP Meldeanforderungen für Finanzinformationen (Bilanz- und GuV-Positionen) Erweiterung des Datenhaushalts (Informationen zu Risikopositionen und -konzentrationen sowie zu Kapital- und Finanzpositionen) Erste vollständige FINREP-Meldung in: 2015 (IFRS-Anwender) 2016 (bedeutende Institute, die keine IFRS-Anwender sind) 2017 (local GAAP-Anwender) 8.2015 diebank 29

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