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die bank 07 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG NEGATIVZINSEN, INFLATION UND NACHHALTIGKEIT Aktuelle aufsichtsrechtliche Herausforderungen der Anlageberatung Zur Verbesserung des Anlegerschutzes hat der Gesetzgeber – ergänzt durch die Regelungen der Aufsicht – die Anlageberatung in verschiedenen Punkten konkretisiert. Der vorliegende Beitrag hinterfragt die aktuellen Regelungen zur Anlageberatung und bezieht dabei Themen wie Negativzinsen, Inflation und Nachhaltigkeit ein, die ggf. aus Sicht des Anleger- bzw. Verbraucherschutzes von Interesse sein könnten. 48 07 | 2022

REGULIERUNG Die Anlageberatung durch Wertpapier- Dienstleistungsunternehmen ist wichtiger Bestandteil der sachgerechten Heranführung und der fachkundigen Begleitung von Retail-Kunden. Darunter versteht man i. d. R. Kunden mit kleinem und mittlerem Vermögen bei der Investition in Finanzinstrumente. Eine aktuelle Studie zur Zukunft der Beratung 1 kommt zu dem Ergebnis, dass die provisionsbasierte Anlageberatung für Retail- Kunden gegenüber der honorarbasierten Anlageberatung (unabhängige Anlageberatung) aus mehreren Gründen vorzuziehen ist. Diese Erkenntnisse können im Ergebnis auf Privatkunden im Sinne von § 67 WpHG ausgeweitet werden – das sind Kunden, die im Kern nicht über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um Anlageentscheidungen allein zu treffen. Die Rahmenbedingungen der provisionsbasierten Anlageberatung, im weiteren nur „Anlageberatung“ genannt, sind in den letzten Jahren von gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Seite erheblich ausgeweitet und damit teilweise auch verschärft worden. Die Entwicklung reicht von der Einführung des Beratungsprotokolls ab dem 1. Januar 2010 bis zur Notwendigkeit der Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlung im Rahmen der Anlageberatung (Geeignetheitserklärung) ab dem 3. Januar 2018 an Stelle des Beratungsprotokolls. Im Folgenden werden die aktuellen Regelungen zur Anlageberatung kurz dargestellt und kritisch gewürdigt. Dabei werden zunächst die aktuellen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen beschrieben. Dies betrifft u. a. den neuen BT 6 der MaComp vom 24. März 2021. Hinzu kommen aktuelle Problemkreise im Zusammenhang mit den folgenden aktuellen Herausforderungen, wie (i) das verstärkte Herantreten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen an die Kunden zur Vermeidung von Negativzinsen oder Begrenzung der Inflationsauswirkungen sowie (ii) Nachhaltigkeitserfordernisse am Finanzmarkt und deren Auswirkungen auf die Anlageberatung Im Ergebnis soll der vorliegende Beitrag die aktuellen Regelungen zur Anlageberatung hinterfragen und dabei die aktuellen Themen einbeziehen, die ggf. aus Sicht des Anlegerbzw. Verbraucherschutzes von Interesse sein könnten. Anlageberatung, Definition und Charakteristik Die Definition der Wertpapierdienstleistung Anlageberatung ergibt sich aus § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG wie folgt: „Die Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der DV (EU) 2017/565 an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.“ Die reine Bekanntgabe über Informationskanäle oder für die Öffentlichkeit ist demnach nicht als Anlageberatung zu interpretieren. Eine Konkretisierung betreffend Handlungen wie Kauf, Verkauf, Zeichnung oder Halten von Finanzinstrumenten beinhaltet Art. 9 DV (EU) 2017/565. Die wesentliche Charakteristik der Anlageberatung ist dabei, dass der so beratene Kunde selbst die Entscheidung über die Anlage zu treffen hat. Dies im Gegensatz z. B. zur Wertpapierdienstleistung „Finanzportfolioverwaltung“ (§ 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 7 WpHG); bei dieser ist gesetzlich geregelt, dass andere – in der Regel ein Berater des Wertpapierdienstleistungsunternehmens – selbst einen vertraglich vereinbarten Entscheidungsspielraum betreffend die Anlageentscheidung haben. Ziel der Anlageberatung ist nach dem Verständnis dieser Regelungen somit, durch die Beratung einen „verstehenden“ Kunden zu schaffen, der – mithilfe der Beratung – in der Lage ist, selbst eine für ihn sinnvolle Anlageentscheidung zu treffen. Aus dieser Sicht hat der Gesetzgeber, ergänzend durch Regelungen der Aufsicht (BaFin) die Anlageberatung in verschiedenen Punkten konkretisiert, um das oben beschriebene Ziel erreichen zu können. 07 | 2022 49

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