ó FINANZMARKT Rating-Rolle rückwärts KREDITRATINGS Ratings ohne explizites Mandat waren den Regulatoren und den betroffenen Unternehmen lange Zeit ein Dorn im Auge. Ratingagenturen nutzten dieses Vorgehen früher, um Druck auf Emittenten auszuüben, die eigene Wettbewerbsposition zu stärken und den Markt stärker abzuschotten. Vor allem die Emittenten wehrten sich mitunter heftig gegen derartige Einstufungen. Bei der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA wurden die vormaligen Zweifel an der Gleichwertigkeit von beauftragten und unbeauftragten Ratings jetzt offenbar beiseite geschoben. Stefan Hirschmann Keywords: Regulierung, Bonitätsbewertung, Risikomanagement Die europäische Bankenaufsicht EBA lässt künftig auch nicht-mandatierte Ratings von 22 ECAIs (External Credit Assessment Institutions) zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen in Banken zu und konkretisiert damit eine bereits in der Capital Requirements Regulation (CRR) genannte Voraussetzung für die Verwendung von sog. Unsolicited Ratings. Fortan werden pauschal die Ratings der 22 namentlich aufgeführten Agenturen akzeptiert. Dazu zählen neben den bekannten, international agierenden Adressen beispielsweise die deutschen Gesellschaften Euler Hermes Rating, Feri EuroRating Services, GBB-Rating oder Scope Ratings. Auch die Creditreform Rating AG dürfte in naher Zukunft dazustoßen. Die Erstellung der Bonitätsbewertungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So dürfen zwischen den ohne Auftrag abgegebenen Ratings und den in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen keine Prozess- und Qualitätsunterschiede bestehen. Sofern die Agenturen nicht-mandatierte Ratings dazu verwenden, das beurteilte Unternehmen unter Druck zu setzen, um an ein reguläres Ratingmandat zu gelangen, kann die ECAI-Zulassung wieder kassiert werden. Um als ECAI anerkannt werden zu können, ist eine Registrierung bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA erforderlich, die den Status einer Kreditratingagentur (CRA) vergibt. Für den Einsatz von Kreditratings im Rahmen der Bankenregulierung ist die EBA zuständig. Bei unbeauftragten Ratings müssen sich die Agenturen einer gesonderten Prüfung durch die EBA unterziehen. Altes Oligopol soll gebrochen werden Die Europäische Union (EU) will mit dem Verfahren der marktbeherrschenden Stellung von Fitch Ratings, Moody’s Investors Service sowie Standard & Poor’s entgegenwirken. Sie hat die EBA und die Zentralbanken des ESZB dazu angehalten, mehr Ratingagenturen als ECAI anzuerkennen, um den Markt für andere Unternehmen zu öffnen. Im Ergebnis sollen kleine Agenturen politisch gefördert werden, um das Oligopol der drei Großen zu brechen. Durch die Überprüfung der Unsolicited Ratings durch die EBA soll verhindert werden, dass durch die Maßnahmen der EU-Kommission die Qualität der aufsichtsrechtlichen Risikomessung in der Säule I Schaden nimmt. Die Verwendung externer Ratings im Rahmen des überarbeiteten Kreditrisikostandardansatzes (üKSA) entbindet die Institute allerdings nicht von eigenen Risikoprüfungen. Externe Ratings, ob beauftragt oder nicht, dürfen nicht unreflektiert übernommen werden, sondern sind entsprechend zu plausibilisieren. „Letztlich wird in der Praxis eine solche Plausibilisierung häufig nur über den Einsatz von internen Ratingsystemen möglich sein, wodurch deren Bedeutung mit der Einführung des überarbeiteten Kreditrisikostandardansatzes weiter steigen wird“, meint Christoph Müller-Masiá, Geschäftsführer der CredaRate Solutions GmbH in Köln, einem Anbieter von poolbasierten internen Ratingverfahren. Kontroverse um Nutzen unbeauftragter Ratings Der Vorstoß der EBA ist dennoch bemerkenswert, denn das Publizieren von Ratings ohne explizites Mandat ist in der Vergangenheit höchst kontrovers diskutiert worden. Ratingagenturen nutzten dieses Vorgehen früher, um Druck auf Emittenten auszuüben, die eigene Wettbewerbsposition zu stärken und den Markt stärker abzuschotten. Unsolicited Ratings, auch Initiated oder PI-Ratings genannt, basieren weitgehend auf der Analyse öffentlich zugänglicher Informationen und werden auch nicht auf die Beobachtungsliste gesetzt. Sie enthalten im Gegensatz zu den interaktiven Ratings nur in Einzelfällen ausführliche Gespräche mit der Geschäftsleitung und beziehen sich daher tendenziell auf weniger umfassende Informationen als interaktive Ratings. In der Regel erfolgt eine jährliche Aktualisierung, Zwischenprüfungen sind möglich, wenn ein Ereignis eintritt, das die finanzielle Stabilität eines bewerteten Unternehmens entscheidend beein- 18 diebank 07.2016
FINANZMARKT ó flusst. Den Regulatoren und Unternehmen waren unbeauftragte Ratings dagegen lange Zeit ein Dorn im Auge. Vor allem die Emittenten wehrten sich mitunter heftig gegen derartige Einstufungen. Zumindest bei den Bankenaufsehern erfolgt nun eine Rolle rückwärts, da die vormaligen Zweifel an der Gleichwertigkeit von beauftragten und unbeauftragten Ratings durch eine objektive Überprüfung beseitigt werden konnten. Mehr Aufwand, weniger Ertrag Für die kleinen Ratingagenturen muss diese Entwicklung allerdings nicht unbedingt von Vorteil sein, denn nun steigt auch der Druck, eine größere Zahl von Bonitätsbewertungen zu veröffentlichen. Die Unsolicited Ratings produzieren in der Menge einen erheblichen Aufwand, werfen jedoch keine Erträge ab. So haben beispielsweise Dagong Europe und die Creditreform Rating AG in der Vergangenheit keine nicht-mandatierten Ratings erstellt und sich deshalb der gesonderten EBA-Prüfung nicht unterzogen. Die geänderten Vorzeichen verlangen nun eine Kurskorrektur. „Basierend auf der aktuellen Geschäftsentwicklung und Planung werden wir in naher Zukunft ebenfalls unbeauftragte Ratings erstellen und uns zeitnah bei der EBA für die Verwendung dieser Ratingart listen lassen“, sagt Dr. Michael Munsch, Vorstand der Creditreform Rating AG. Demnächst sollen zudem eigene Länderratings publiziert werden. Die dazugehörige neue Methodik für die Bewertung staatlicher Emittenten befindet sich bereits in der regulatorisch vorgeschriebenen Konsultationsphase. „Darüber hinaus planen wir die Erstellung weiterer unbeauftragter Ratings“, verrät Munsch. Agenturen müssen Strategien anpassen Bei der Berliner Agentur Scope Ratings soll die bisherige Strategie dagegen unverändert fortgeführt werden. Im Gegensatz zu Creditreform veröffentlicht Scopes eine begrenzte Anzahl von unbeauftragten Ratings für öffentlich gelistete Emittenten. „Die Qualität unserer Unsolicited Ratings unterscheidet sich nicht von jener der mandatierten Ratings. Wenn die Informationslage eine umfassende Ratinganalyse nicht zulässt, dann gibt es auch kein Rating – egal ob mandatiert oder unmandatiert“, so Dr. Stefan Bund, Chief Analytical Officer bei Scope Ratings. Der Anreiz für Emittenten, Ratinganalysen zu vergüten, dürfte jedoch durch die aufsichtliche Anerkennung der Unsolicited Ratings eine Beeinträchtigung erfahren. Sofern bei den ohne Auftrag abgegebenen Ratings keine Qualitätsunterschiede zu mandatierten Ratings mehr bestehen, entfällt der Mehrwert. Das sieht Bund etwas differenzierter. „Der Vorteil für den Auftraggeber liegt auch in einer dauerhaften und stabilen Beziehung mit der Ratingagentur“. 1 Für unbeauftragte Ratings zugelassene ECAIs ARC Ratings S.A. Axesor SA Banque de France BCRA – Credit Rating Agency AD Capital Intelligence Ltd Cerved Rating Agency S.p.A. CRIF S.p.A. DBRS Ratings Limited Euler Hermes Rating GmbH European Rating Agency, a.s. EuroRating Sp. z o.o. FERI EuroRating Services AG Fitch Ratings GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung GmbH ICAP Group SA Japan Credit Rating Agency Ltd Kroll Bond Rating Agency Moody’s Investors Service Scope Ratings AG Spread Research Standard & Poor’s Ratings Services The Economist Intelligence Unit Ltd Quelle: EBA. 07.2016 diebank 19
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