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die bank 07 // 2015

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT schen

ó FINANZMARKT schen Großbank HSBC rund 3,5 Mrd. US-$ zurück, die argentinische Staatsbürger auf Schweizer HSBC-Nummernkonten vor dem Fiskus versteckt haben sollen. Auch die schweizerische UBS sieht sich mit Vorwürfen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung konfrontiert: US-Behörden ermitteln seit Jahren, ob die Schweizer Großbank US-Amerikanern beim Steuerbetrug geholfen und dazu Anlageinstrumente genutzt hat, die in den USA größtenteils verboten sind. Die UBS hatte 2009 eine andere Untersuchung des Justizministeriums wegen Steuerhinterziehung gegen Zahlung von 780 Mio. US-$ beigelegt. Aktuell ist die Bank erneut ins Fadenkreuz der Ermittler geraten: Sie soll wohlhabenden Kunden dabei geholfen haben, Vermögen zu verstecken – diesmal mithilfe von sogenannten Inhaberpapieren. Diese Papiere, die im US-Finanzsystem seit 1982 weitgehend abgeschafft wurden, weil sie zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche missbraucht werden können, funktionieren im Wesentlichen wie Bargeld. Ihr Besitzer kann sich den Gegenwert bei einer Bank anonym auszahlen lassen. Die USA gehen schon länger äußerst aggressiv gegen vermögende Amerikaner vor, die Anlagemöglichkeiten im Ausland nutzen, um zu Hause weniger Steuern zu zahlen, sowie gegen die Banken, die diese Hinterfl Betroffen sind Kreditinstitute in nahezu allen Industrieländern. Der Trend wird sich 2015 fortsetzen, denn noch sind die Altlasten nicht behoben. 15 Mio. US-$ büßen. Die Strafe wurde ihr von der US-Regulierungsbehörde Financial Industry Regulatory Authority (Finra) aufgebrummt. Analysten der Bank hatten von 2005 bis 2014 „Ideen-Dinner“ veranstaltet, an denen Kunden und Vertriebsleute teilnahmen. Dabei wurde offenbar über Aktienempfehlungen diskutiert, die teilweise von den veröffentlichen Berichten abwichen. Diese Art von Dinner ist nicht ungewöhnlich und nicht zwingend ein Thema für die Aufsicht. Sofern es dabei allerdings zu Konflikten hinsichtlich der von den Analysten veröffentlichten Berichten kommt, schreiten die Regulatoren ein. Im Oktober 2013 musste die Citigroup bereits 30 Mio. US-$ Strafe zahlen, weil einer ihrer Analysten Informationen über Apple und einen Zulieferer vor der offiziellen Veröffentlichung an vier Investmentfirmen geschickt hatte. Zuvor hatte die Bank eine Strafe aufbringen müssen, weil ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen über den Börsengang von Facebook unrechtmäßig weitergeben hatte. Der Vermögensverwalter BlackRock ist erst kürzlich von der US-Börsenaufsicht SEC zu einer Strafe von 12 Mio. US-$ verpflichtet worden, da Kunden nicht über den Interessenkonflikt eines der Fondsmanager in Kenntnis gesetzt wurden. Besagter Fondsmanager hatte einerseits für BlackRock Investments im Energiesektor verwaltet, andererseits aber selber ein Energieunternehmen gegründet, das später über ein Joint Venture zum größten Posten in einem der von ihm verwalteten BlackRock-Fonds wurde. Die SEC warf BlackRock vor, davon gewusst, aber die betroffenen Anleger nicht informiert zu haben. Auch in Deutschland wurde von der BaFin gegen BlackRock eine Strafe in Höhe von 3,25 Mio. € und damit die höchste bislang verhängte Geldbuße festgesetzt. BlackRock-Konzerngesellschaften hatten Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente inhaltlich nicht richtig oder verspätet abgegeben und damit gegen Vorschriften des WpHG verstoßen. Die fehlerhaften oder verspäteten Mitteilungen waren auf Fehlbewertungen der deutschen Mitteilungspflichten zurückzuführen und betrafen eine Vielzahl großer deutscher Aktienemittenten. Steuervergehen und Nummernkonten Zunehmend mehr Unternehmen hatten in der jüngeren Vergangenheit Ärger wegen Tax-Compliance-Verstößen. Betroffen sind Kreditinstitute in nahezu allen Industrieländern. So fordern beispielsweise Steuerbehörden in Argentinien von der briti- 14 diebank 7.2015

FINANZMARKT ó ziehung erleichtern. Im vergangenen Jahr hatte sich die Schweizer Großbank Credit Suisse in einem langwierigen Rechtsstreit mit den US-Behörden geeinigt und das Verfahren gegen Zahlung von 2,6 Mrd. US-$ beigelegt. Zudem bekannte sie sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Gegen rund ein Dutzend Schweizer Banken wird derzeit noch ermittelt. Auf ein rein Deutschland bezogenes Steuerthema sind dagegen die in der Vergangenheit getätigten Cum-Ex-Geschäfte mit Dividenden von Aktien. Schätzungen zufolge sollen dem Fiskus dadurch Einnahmen von rund 12 Mrd. € entgangen sein. Die Bundesregierung hat unterdessen einen unabhängigen Sonderermittler zur Aufarbeitung der Aktivitäten eingesetzt, der u. a. klären soll, warum die seit 2002 dem Finanzministerium bekannten Cum- Ex-Geschäfte jahrelang nicht unterbunden worden sind. Bei den umstrittenen Deals wurde um den Dividendentermin eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie kurzfristig mehrere Eigentümer hatte. Das nutzten Finanzmarktakteure dazu, sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die aber nur einmal gezahlt worden war. Der Bankenverband hatte dem Bundesfinanzministerium bereits 2002 den ersten Hinweis auf diese Cum-Ex-Geschäfte gegeben. Derzeit soll geklärt werden, warum dieses gravierende Problem erst 2012 ernsthaft angegangen wurde und wer in der Verantwortung stand. Kirch und Esch Außerordentliche Belastungen können sich für einzelne Banken darüber hinaus aus institutsspezifischen Streitigkeiten ergeben. Ein besonders gravierendes Beispiel hierfür ist die Causa Kirch. Bei dem durch den inzwischen verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch angestoßenen Verfahren gegen die Deutsche Bank ermittelt die Staatsanwaltschaft noch immer gegen mehrere ehemalige und aktuelle Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank. Das Kirch-Verfahren umfasste mehrere Prozesse zwischen der Deutschen Bank und dem Medienunternehmer beziehungsweise dessen Erben. Die Streitfrage war bekanntlich, ob der frühere Deutsche-Bank-Vorstand Rolf Breuer durch Aussagen in einem Interview 2002 die Insolvenz der Kirch-Gruppe herbeigeführt hatte. Im Februar 2014 schlossen die Deutsche Bank und die Erben von Kirch einen Vergleich, der den mehr als zehn Jahre lang währenden Rechtsstreit beenden sollte. Das ist allerdings noch nicht der Fall: Beim Landgericht München wurde im März 2015 ein neues Hauptverfahren eröffnet. Aus der Übernahme des Bankhauses Sal. Oppenheim sind der Deutschen Bank darüber hinaus weitere Verfahren zugefallen, die bislang noch nicht beendet sind. Sal. Oppenheim vertrieb und finanzierte bis zur Übernahme 2010 durch die Deutsche Bank Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds der Josef Esch Fonds-Project GmbH. Die Kölner Privatbank war über ein Joint Venture indirekt an der Gesellschaft beteiligt, deren Namensgeber Josef Esch mittlerweile wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt wurde. Aus den Fondspleiten wurden zahlreiche zivilrechtliche Klagen gegen Sal. Oppenheim eingereicht, die Investitionen von ursprünglich rund 1,1 Mrd. € betreffen. Sal. Oppenheim wird vorgeworfen, nicht ausreichend über die Risiken der Fonds informiert zu haben. Ausweitung auf andere Finanzdienstleister Strafzahlungen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen werden mittlerweile nicht nur Banken auferlegt. Betroffen ist eine Vielzahl weiterer Unternehmen. Die Ratingagentur Standard & Poor‘s (S&P) hat 2015 einen Vergleich mit US-Behörden geschlossen, der die Zahlung von 1,5 Mrd. US-$ vorsieht. Im Kern ging es bei den Vorwürfen um die Art und Weise, wie Anleihen vor und nach Ausbruch der Finanzkrise bewertet wurden. Alleine das US-Justizministerium erhielt 687,5 Mio. US-$ und 19 Bundesstaaten sowie der District of Columbia zusammen noch einmal dieselbe Summe. Zudem einigte sich die Ratingagentur mit dem Pensionsfonds Calipers in Kalifornien auf Beilegung des Streits. Calipers erhält 125 Mio. US-$. S&P war Betrug vorgeworfen worden, weil die Ratings im Vorlauf zur Finanzkrise zu Unrecht als unabhängig und objektiv dargestellt wurden. Nach S&P ist auch Moody‘s Investors Service ins Visier der Ermittler geraten. Die Ratinganalysten sollen Hypothekenpapiere im Vorfeld der Finanzkrise bewusst zu gut bewertet haben. Der Fokus liegt – wie bei S&P – auf Wertpapieren aus den Jahren 2004 bis 2007, die sich im Nachhinein als höchst riskant erwiesen und Investoren schädigten. Fazit Hohe Strafzahlungen drücken die Gewinne der international operierenden Kreditinstitute. Die Top-Banken Europas und der USA mussten bereits 2014 deutliche Einbußen hinnehmen. Der Trend wird sich 2015 fortsetzen, denn noch sind die Altlasten vieler Compliance-Verfehlungen vor der Finanzkrise nicht behoben. Neben dem historisch niedrigen Zinsniveau, das die Zinseinnahmen der Institute massiv schrumpfen lässt, und hohen regulatorischen Anforderungen an das Eigenkapital und die Risikovorsorge wirken Strafzahlungen als zusätzliche Belastungen negativ auf die Banken ein. In der Konsequenz müssen bankinterne Compliance- und Risikomanagement-Systeme weiter optimiert werden, um künftige Rechtsrisiken zu minimieren. ó 1 Ein Großteil der hier angeführten Zahlen basiert auf den Veröffentlichungen im bank & compliance-Newsletter (Bank-Verlag), insbesondere in den Ausgaben 1 bis 3 (2015) sowie 9 bis 12 (2014), die unter www.bank-undcompliance.de abrufbar sind. Die Redaktion hat sich insbesondere auf die Arbeit international tätiger Journalisten, hier vor allem der Nachrichtenagentur Dow Jones News GmbH, gestützt. 2 Siehe Grosshauser, Steffen: Warum das Goldfixing reformiert wird, in: die bank 4 (2015), S. 16-17. 7.2015 diebank 15

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