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die bank 06 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Ein solches

REGULIERUNG Ein solches Framework entfaltet zudem aber auch Wirkung nach außen, denn die Bank kann es veröffentlichen und so Transparenz über ihre eigenen Regeln und Entscheidungsparameter schaffen. Weiter stellt die Bank damit auch einen Standard auf, an dem sie sich und ihre Produkte in der Zukunft messen lassen kann und muss. Schlussendlich hilft es der Bank dabei, sich ihren Bestands- und potenziellen Neukunden als Ansprechpartner für nachhaltige Finanzprodukte zu präsentieren. Durch die im ESG-Finance-Framework niedergelegten Regeln, deren regelmäßige Überprüfung – auch durch Dritte – die Bank ihren Kunden verspricht, manifestiert sie jedenfalls, gerade keinen Raum für Greenwashing zu belassen. Dies stellt eine präventive Rechtfertigungsgrundlage für den Fall etwaiger späterer Kritik an der ESG-Linie des Hauses dar. Die Zertifizierung durch ein spezialisiertes, unabhängiges Unternehmen in Form einer sogenannten Second Party Opinion kann ein weiterer Schritt sein, um die Glaubwürdigkeit dieses Versprechens durch eine unabhängige Experteneinschätzung und die damit geschaffene Transparenz zu steigern. Die Definition von Nachhaltigkeit Die inhaltliche Überzeugungskraft steht für ein ESG-Framework an erster Stelle. Der Arbeit der Organisationen, die aktuell dasselbe Ziel verfolgen, kommt dabei besondere Bedeutung zu, weil sie voraussichtlich entstehende Normen mitgestalten werden. Die Initiativen der internationalen Kreditverbände und der Europäischen Kommission sind diesbezüglich richtungsweisend und bilden eine sehr gute Orientierung, wenn es darum geht, ein ESG-Framework mit Leben zu füllen. Um das Vertrauen in diesen jungen und essenziellen Markt zu steigern, muss die Gefahr des Greenwashings konsequent beseitigt werden. Eine Chance, dies zu erreichen, stellt ein erhöhter Standardisierungsgrad der Finanzierungsdokumentation dar. Mit der Verabschiedung von rechtsverbindlichen EU-Vorschriften, wie zum Beispiel der Offenlegungs- und der Taxonomie-Verordnung, stellt die Europäische Kommission den gesetzlichen Rahmen für eine verlässlichere Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte her. Zu den ersten beiden Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) wurden bereits die technischen Screening- Kriterien veröffentlicht. Es folgen weitere Kriterien zu den übrigen Umweltzielen sowie eine Reihe weiterer Initiativen. Am 21. März 2018 haben die Loan Market Association in London, die Loan Syndications and Trading Association in New York und die Asia Pacific Loan Market Association in Hongkong gemeinsam die Green Loan Principles (GLP) veröffentlicht. Sie bilden den Grundstein für eine Standardisierung der Vertragsdokumentation, die grünen und nachhaltigen Finanzprodukten zugrunde liegt. Ihre vier Grundprinzipien stellen den Rahmen dafür dar, wann eine Finanzierung als nachhaltig gelten darf: Mittelverwendung: Die gewährten Darlehensmittel müssen für „grüne Projekte“ verwendet werden. Die GLP führen eine exem-plarische Liste solcher Projekte auf. Prozessbewertung und Auswahl: Das Unternehmen soll den Darlehensgebern die Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele, den Prozess zur Bewertung, ob Projekte die Auswahlkriterien an grüne Projekte erfüllen, und schließlich auch die Auswahlkriterien, die es herangezogen hat, selbst erläutern. Erlösverwaltung: Die gewährten Darlehensmittel müssen auf zweckgebundenen 32 06 | 2022

REGULIERUNG FAZIT Es stellt für die Institute eine Mammutaufgabe dar, Finanzierungen anzubieten, die auf nachvollziehbare Weise als „grün“ eingestuft werden, sowie die Finanzierungsprozesse umzudenken. Dementsprechend schwer gestaltet sich die Verwirklichung eines ESG-Frameworks, der den Kriterien der Taxonomie entspricht. Es gibt bereits Banken, die sich dieser Herausforderung stellen, doch wenige von ihnen haben sie bisher bewältigt. Alle notwendigen Daten ihrer Kunden zu erheben und zu verarbeiten, ist und bleibt ein Kraftakt für eine Bank. Konten gutgeschrieben oder anderweitig angemessen nachverfolgt werden. Die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Darlehensmittel muss der Darlehensnehmer bereitstellen. Reporting: Der Darlehensnehmer soll aktuelle Informationen zur Mittelverwendung, die auch regelmäßig zu überprüfen sind, vorhalten. Die GLP empfehlen, bestimmte Performance-Indikatoren festzulegen und die Prüfung der Erreichung dieser Performance-Indikatoren sowie die dabei angewandten Bewertungsmethoden offenzulegen. Ein Jahr darauf haben die drei genannten Kreditmarktverbände die Sustainability Linked Loan Principles (SLLP) veröffentlicht. Ziel war auch hier die Schaffung einer Standardisierung der Vertragsdokumentation. Die SLLP stellen Nachhaltigkeitsprinzipien für Darlehensverträge dar, die den traditionellen „grünen“, also umweltspezifischen, Finanzprodukten zwei weitere zentrale Aspekte beigesellen: Zum einen richten sie sich an alle Darlehensnehmer, solange sich diese eine Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance zum Ziel gesetzt haben und dieses Ziel insoweit Bestandteil der Finanzierungsvertragsdokumentation geworden ist, dass die Zielerreichung oder -verfehlung einen unmittelbaren Einfluss auf die Konditionen der Finanzierung hat – und zwar unabhängig davon, welchem Zweck die gewünschte Finanzierung dienen soll. Zum anderen sollen neben Umweltthemen auch die beiden anderen ESG-Faktoren Social und Governance gefördert werden. Zwischen unternehmensseitig selbst gesetzten ESG-Zielen und der Unternehmensfinanzierung entsteht so eine echte Verlinkung. Weiter zu beobachten ist die Entwicklung bezüglich der „grünen Taxonomie“. Die sechs von der EU in Art. 9 der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) definierten Ziele sind: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserund Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Um als ökologisch nachhaltig zu gelten, muss eine Investition einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von mindestens einem der oben genannten Ziele leisten und darf die Erreichung eines anderen Ziels nicht behindern. Autorin Miriam Bouazza ist Partnerin der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiterin der Solution Line Legal Financial Services. 06 | 2022 33

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