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die bank 06 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT CORONA-KRISE UND

MARKT CORONA-KRISE UND DIE KREDITBÜCHER DIE STUNDE DER WAHRHEIT RÜCKT NÄHER 14 06 // 2021

MARKT Banken und Sparkassen ziehen bei der Kreditvergabe an Firmenkunden die Zügel an und bereiten sich damit auf Kreditausfälle und Insolvenzen vor. Für viele Krisenverlierer wäre dies ein weiterer Niederschlag, denn der Ruf nach Liquidität in der Corona-Pandemie ist groß. Durch eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung sollte aber auch dieses Dilemma zu lösen sein. Bislang sind die deutschen Unternehmen gut durch die Corona-Krise gekommen. Darauf deuten zumindest die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts hin: Im Pandemiejahr 2020 haben lediglich 15.841 Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Gegenüber dem Vorjahr, das mit 18.749 Unternehmensinsolvenzverfahren bereits einen historischen Tiefstand der vergangenen 25 Jahre markierte, ist das ein Rückgang von 15,5 Prozent. Auch im Jahr 2021 scheinen sich die Insolvenzzahlen auf einem niedrigen Niveau einzupendeln. Für den Januar 2021 meldeten die Amtsgerichte, die grundsätzlich für Insolvenzverfahren zuständig sind, 1.108 Unternehmensinsolvenzen, was einem Rückgang gegenüber dem Januar 2020 von 31,1 Prozent entspricht. Und auch für den Februar 2021 gab Destatis 21,8 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Der Ausleseprozess hat begonnen Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, täuschen sie doch über den tatsächlichen Gesundheitszustand vieler Unternehmen hinweg. Normalerweise ist eine juristische Person nämlich dazu verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Diese Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wurden jedoch mit dem Inkrafttreten des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) bis zum 30. September 2020 aufgehoben, durch weitere Gesetzesänderungen modifiziert und danach unter bestimmten Voraussetzungen erneut bis zum 30. April 2021 ausgesetzt. Darüber hinaus haben die Unternehmen die dringend benötigte Liquidität durch zusätzliche staatliche Stützungsmaßnahmen erhalten, wie die Auszahlung von Finanzhilfen, die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes sowie den Vollstreckungsstopp der Finanzbehörden und Krankenkassen. Aber auch diese Maßnahmen laufen genauso wie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht irgendwann einmal aus, mit der Folge, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Verlauf des Jahres 2021 deutlich steigen könnte. Die entscheidende Frage lautet somit, wie groß die Corona-bedingte Pleitewelle nun tatsächlich ausfallen wird. Der Verband der Vereine Creditreform und das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) kamen in einer gemeinsamen Untersuchung jüngst zu dem Ergebnis, dass sich vor allem bei kleinen Betrieben ein Rückstau in Höhe von mindestens 25.000 Unternehmensinsolvenzen gebildet hat. Diese Einschätzung teilen auch die Experten der Wirtschaftsauskunftei Crif- 06 // 2021 15

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