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die bank 06 // 2018

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Unterteilung

REGULIERUNG Unterteilung in Going- sowie Gone-Concern gleich. Die normative Per spektive fordert hier die Unterscheidung zwischen einem Baseline- Szenario und adversen Szenarien. Im Rahmen des Baseline-Szenarios findet eine Betrachtung aller Kapitalanforderungen aus der CRR statt, also den Kapitalanforderungen aus der Säule 1 (P1R) und dem SREP (P2R), den kombinierten Kapitalpufferanforderungen sowie den Kapitalempfehlungen aus dem SREP (P2G). In den adversen Szenarien müssen nur P1R und P2R eingehalten werden. Darüber hinaus müssen weitere aufsichtliche Kennzahlen wie die Leverage Ratio, Large Exposure Requirements und die MREL-Quote betrachtet werden. Die normative Perspektive betrachtet einen Mehrjahreszeitraum von mindestens drei Jahren, in dem nachzuweisen ist, dass die oben genannten regulatorischen Quoten fortlaufend eingehalten werden. Darüber hinaus ist die normative Perspektive nicht auf die Risiken in der aufsichtlichen Säule 1 limitiert. Es müssen alle Risiken betrachtet werden, die einen möglichen Einfluss auf die Kapitaldecke haben, sei es durch Verluste oder durch geminderte Erträge. Hierzu zählen ebenfalls die Risiken, die nur in der aufsichtlichen Säule 2 betrachtet werden, wie etwa das IRRBB. Die normative Perspektive beinhaltet eine Plan-Bilanz (inkl. Kapitalplanung), Plan-GuV und Plan-Kapitalflussrechnung. Sollten hierbei Diskrepanzen in Form einer Unterschreitung einer regulatorischen Kennzahl auftreten, müssen fundierte Maßnahmen zur Gegensteuerung aufgezeigt werden. Ökonomische Sichtweise im ICAAP-Guide Die ökonomische Perspektive betrachtet hingegen die Kapitalabdeckung und Risikomessung auf Basis der intern verwendeten Modelle. Diese Perspektive ist sehr ähnlich zu den aktuell verwendeten Ansätzen der Risikofähigkeit im Liquidationsfall bzw. Gone Concern. Hierbei müssen die erwarteten und unerwarteten Verluste des Bestandsportfolios (ohne Neugeschäft) identifiziert werden und mit der Marge bzw. ökonomischem Kapital abgedeckt werden. Anders als bei der normativen Sichtweise reicht bei der Berechnung des Value-at-Risk auf Basis der Barwerte eine angenommene Haltedauer von einem Jahr aus. Die Ergebnisse aus dieser Sicht sollen im operativen Management des Instituts verwendet werden. Interaktion zwischen beiden Perspektiven Diese beiden Perspektiven sind nicht als voneinander getrennte Silos zu betrachten, sondern interagieren miteinander. In der ökonomischen Sichtweise werden die Risiken betrachtet, die das Kapital sofort treffen können. Die in der ökonomischen Sichtweise identifizierten Risiken können sich wiederum in der normativen Perspektive im Planungszeitraum materialisieren und dort das Kapital reduzieren. Vor diesem Hintergrund muss für jede einzelne Risikoart definiert und dokumentiert werden, wie und in welcher Sichtweise sie berücksichtigt wird. IRRBB im ICAAP Betrachtet man die ICAAP-Rechnungen einiger Institute, dann nimmt das Zinsänderungsrisiko nach dem Adressenrisiko häufig die bedeutendste Rolle ein. Dieser Rolle ist durch eine angemessen komplexe Umsetzung Rechnung zu tragen. Der ICAAP-Guide der EZB sieht das IRRBB wie auch die SREP- Leitlinien der EBA als eigene Risikokategorie, schreibt aber keine spezifische Methode für die Berücksichtigung im ICAAP vor, sodass im Institut nach einer angemessenen Umsetzung für beide Sichtweisen gesucht werden muss. IRRBB in der ökonomischen Sicht Zur quantitativen Berücksichtigung der Zinsänderungsrisiken in dieser Sicht werden typischerweise Value-at-Risk-Ansätze verwendet. Häufigste Verwendung finden historische Simulationen. Varianz-Kovarianz-Ansätze oder Monte-Carlo-Simulationen werden seltener eingesetzt, letztere aber insbesondere dann, wenn sich vermehrt nicht-lineare Produkte im Portfolio befinden oder vergleichsweise wenige historische Daten vorliegen. Verglichen mit bisherigen ICAAP-Regulierungen wird mit dem ICAAP-Guide der EZB das Konfidenzniveau mit 99,9 Prozent vorgegeben. Institute, die diese Parameter für den Gone Concern bislang aus dem Zielrating abgeleitet haben, weisen möglicherweise künftig geringere Risikobeträge aus. Grundsätzlich können die für den ICAAP etablierten Ansätze in der ökonomischen Sicht weiterverwendet werden. IRRBB in der normativen Sicht Während die ökonomische Sicht auf den ICAAP weitgehend den etablierten Gone-Concern-Ansätzen entspricht, ist für die normative Sicht bei den meisten Instituten ein größerer Weiterentwicklungsaufwand zu erwarten, insb. wenn bislang die Gone-Concern-VaR-Ergebnisse für 48 06 // 2018

REGULIERUNG den Going Concern nur auf ein geringeres Konfidenzniveau von beispielsweise 99 Prozent skaliert wurden. Für die normative Perspektive steht das ausreichende Eigenkapital aus regulatorischer Sicht im Vordergrund. Da für das Zinsänderungsrisiko über P2R und P2G hinaus keine Unterlegung mit Eigenkapital erfolgt, ist die Belastung der P&L hier im Fokus. Die Aufgabe besteht darin, mögliche Mindererträge oder Verluste zu bestimmen, die das Kapital des Instituts über die P&L vermindern. Methodisch kann – wie bereits oben ausgeführt – eine Berechnung des Zinsänderungsrisikos durch einen EaR, als Pendant zum VaR, erfolgen. Zielführender sind aber Szenariobetrachtungen, die für verschiedene Konjunkturzustände oder Marktphasen von der Planung abweichendes Kundenverhalten und Zinsentwicklungen untersuchen. Da im ICAAP-Guide für die normative Sicht kein Konfidenzniveau vorgegeben wird, können die Szenariobetrachtungen auf der Basis von Expertenschätzungen erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass eine mehrjährige Betrachtung über mindestens drei Jahre erfolgt. In dieser Zeit sind dabei nicht nur eventuell verminderte Zinsergebnisse zu betrachten, sondern auch zinsbedingte Bewertungsergebnisse. Wechselwirkungen in der Limitierung Der ICAAP-Guide fordert an mehreren Stellen die Betrachtung von Wechselwirkungen zwischen den Risiken aus normativer und ökonomischer Sicht. Diese können auf verschiedenen Ebenen beobachtet werden, etwa der Ausprägung der Zinsrisiken innerhalb der Kategorie IRRBB, der methodischen Unterschiede bei der Messung oder auch durch die erwartete Materialisierung von Risiken bei der Simulation verschiedener Portfoliozustände im Planungshorizont. Insbesondere muss entschieden werden, wie die im Rahmen der ökonomischen Sicht gewonnenen Risikoinformationen und -daten über das IRRBB in die Planung der normativen Sicht einfließen und dokumentiert werden. Wechselwirkungen sollten auch bei der Limitierung berücksichtigt werden. So ist es möglich, dass bei der isolierten Betrachtung der ökonomischen Sicht ein vergleichsweise hohes IRRBB-Limit vergeben werden könnte. Wird aber – eine Vollauslastung unterstellt – durch die hohe IRRBB-Position ein hoher Verlust in einem der normativen Szenarien wirksam, der nicht durch ausreichend hohes Kapital abgedeckt ist, sollten das ökonomische Limit entsprechend reduziert oder Gegensteuerungsmaßnahmen geplant werden. Die Beispiele zeigen, wie umfassend die Wechselwirkungen betrachtet werden müssen. FAZIT Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch steht im Fokus der Aufsicht. Die neuen IRRBB-Leitlinien und der neue ICAAP-Guide der EZB machen eine ausführliche Auseinandersetzung im Institut erforderlich, von der Abbildung der relevanten Positionen und Ausprägungen über die Simulation bis zur angemessenen Berücksichtigung im ICAAP. Die EBA erwartet für diese anspruchsvolle Aufgabe eine Umsetzung der IRRBB-Leitlinien schon bis zum 31. Dezember 2018. Autoren Henning Heuter ist geschäftsführender Partner bei der 1 PLUS i GmbH. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Integration aller wesentlichen Risiken in die Gesamtbank, die Weiterentwicklung von ICAAP- und Reportingsystemen und das Themengebiet Sanierung/Abwicklung von Instituten. Alexander Kreutz-Peil ist Berater bei der 1 PLUS i GmbH. Seine Schwerpunkte sind sowohl die aufsichtsrechtlichen Themen der Sanierung und Abwicklung von Banken als auch das Risikomanagement von Marktrisiken und operationellen Risiken. Sven Warnecke ist Berater bei der 1 PLUS i GmbH. Seine Schwerpunkte sind insbesondere der Umgang mit dem Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch und die Weiterentwicklung von Risikotragfähigkeitsansätzen sowie darüber hinaus die aufsichtliche Sanierungs- und Abwicklungsplanung. 1 Vgl. Consultation Paper „Draft Guidelines on the management of interest rate risk arising from non-trading activities”, EBA/CP/2017/19. 2 Vgl. Konsultationspapier „Leitfaden der EZB für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP)“. 3 Analog hierzu wird aktuell für die nicht von der EZB überwachten Institute in Deutschland die Überarbeitung des Risikotragfähigkeitsleitfadens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchgeführt, der ähnliche Vorgaben einführt. 4 Kommentierungsfrist endete am 31. Januar 2018. 06 // 2018 49

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