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die bank 06 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó IT & KOMMUNIKATION

ó IT & KOMMUNIKATION Die neue Transparenz der zu meldenden Einzeldaten gibt der Aufsicht die Möglichkeit, umfassendere Analysen sowie meldungsübergreifende Plausibilisierungen und Konsistenzprüfungen durchzuführen. Dadurch kann die Aufsicht mögliche Risiko-, Fehler- und Verhaltensmuster sehr viel besser und früher erkennen und weiterführende Ad-hoc-Anfragen anstoßen. Ana- Credit stellt somit einen weiteren Schritt zur perspektivischen Ablösung der bisherigen Meldeanforderungen dar und birgt die Vorteile der Möglichkeit der Datenrückmeldung (Feedback Loops) sowie eines EU-weit harmonisierten Überblicks über die Kreditmärkte. Banken können beispielsweise das hohe Risiko von Ad-hoc- Anfragen durch Qualitätskontrollen, stringente Prozesse und die Antizipation der aufsichtlichen Analysen minimieren. Darüber hinaus können Ad-hoc-Anfragen mithilfe flexibler und konsistenter Datenhaushalte für das regulatorische Meldewesen schneller und qualitativ hochwertiger beantwortet werden. Um sich aber auf mögliche Auflagen der Aufsicht optimal vorzubereiten und Handlungsbedarf zu vermeiden, sollten Banken die Analysen und Ergebnisse der EZB – bezogen auf ihr Institut – konkret antizipieren und ihre regulatorischen Meldedaten plausibilisieren. Integration von AnaCredit in den SREP Die detaillierte EBA-Vorgabe für einen ganzheitlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Überwachungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) hat zu einer Angleichung der bis dato unterschiedlichen nationalen Ansätze der Regulierung geführt. Die im Rahmen des SREP erfolgenden, umfassenden Analysen der Aufsicht bezogen auf die jeweiligen Geschäftsmodelle, Risikosituationen, Aufbau- und Ablauforganisationen der Institute sowie die Betrachtung von Schlüsselindikatoren ermöglichen es der Aufsicht, die europäischen Banken vergleichbarer zu machen. Im ersten Schritt basieren diese Analysen und Beurteilungen auf den aktuell formularbasierten Meldungen im Rahmen COREP und FINREP. Zusätzlich schafft die Aufsicht durch eine unabhängige Beurteilung und Quantifizierung der Kapital- und Liquiditätsausstattung und durch den bereits im Zuge des AQR erprobten Einsatz von Challenger-Modellen eine neue Ebene der Transparenz. Die Kombination aus aggregierten Informationen durch Formulare einerseits und der granularen Datenerhebung durch AnaCredit andererseits zeigt einen neuen Trend der Aufsicht: den Big-Data-Ansatz. Durch die Verbindung von formular- und datenbasierten Meldedaten in Kombination mit höheren Meldefrequenzen verbessern sowohl nationale Aufsichten als auch die EZB ihre Plausibilisierungs- und Analysemöglichkeiten. Dieses Vorgehen ist ein erster Schritt in Richtung eines vollständig auf granularen Daten basierenden Meldewesens und bildet die Kernelemente eines Analyseansatzes, den die Aufsicht in Form des European Reporting Frameworks umsetzt. Einführung des European Reporting Framework Das European Reporting Framework stellt das Kernelement zur Integration und Harmonisierung supranationaler Meldedaten dar und findet erstmals im Rahmen der AnaCredit-Meldung Anwendung. Zielsetzung des European Reporting Frameworks ist die Sammlung von granularen Daten: im ersten Schritt zur Erstellung statistischer Kennzahlen und Berichte, in einem zweiten Schritt zur Auswertung und Analyse im Rahmen der aufsichtlichen Überwachung. Dies dient dem Ziel der Vereinheitlichung supranationaler Zulieferungen von granularen Meldedaten zur Auswertung und Analyse durch die Aufsicht, als Basis für die mikro- und makroprudenzielle Überwachung im Euroraum. Dabei verfolgt die europäische Aufsicht folgende Zielsetzung: ó Reduktion doppelt gemeldeter, redundanter Informationen, ó inhaltliche Harmonisierung von granularen Daten, ó inhaltliche Zusammenführung der Systeme European System of Accounts (ESA) und Supervisory Principles (Capital Requirement Regulation, CRR). Grundlage zur Vereinheitlichung der Daten bildet das sogenannte BIRD (Banking Reporting Data Dictionary), welches eine frei zugängliche Wiki-Dokumentation darstellt. Die Verantwortung für die Korrektheit der gelieferten Daten verbleibt aufseiten der Bank, wobei die methodische und semantische Integration aufseiten der EZB mittels des Single Data Dictionary erfolgt. Die Anwendung des Single Data Dictionary erfolgt nur durch die nationalen Aufsichtsbehörden und die EZB. Auswirkungen auf Banken und nächste Schritte Die durch BCBS 239 an den Risikodatenhaushalt gestellten Anforderungen bilden für viele Banken neben der Datenbasis für das Risikoreporting auch die Datenbasis zur weiteren ökonomischen Risikosteuerung im Sinn der Säule II. Vergleicht man diese Risikodaten mit regulatorischen Meldeanforderungen wie COREP und FINREP oder den neuen, granularen Einzelgeschäftsdaten wie AnaCredit, ist zu erkennen, dass die Datenbasis aus dem durch BCBS 239 regulierten ökonomischen Datenhaushalt generiert werden kann und auch muss. Denn als wesentlicher Bestandteil der BCBS 239-Anforderungen wächst der Druck auf Institute, ihre Risiko- und Meldewesendaten überleiten zu können. Dies ist nur durch eine Vereinheitlichung von Datenquellen und Produktionsstrecken mit dem Ziel eines integrierten Finanz- und Risikodatenhaushalts möglich. 60 diebank 06.2016

IT & KOMMUNIKATION ó Perspektivisch entwickeln Banken durch die BCBS 239-Anforderungen daher einen integrierten Datenhaushalt, der es ihnen ermöglicht, flexibles, integriertes und zeitnahes Reporting mit Möglichkeit zum Drill-Down auf Einzelgeschäftsebene zu erfüllen – und zwar sowohl für Säule I- als auch für Säule II-Meldeanforderungen. Dabei sollten Institute nicht vergessen, ihren Blick auch auf die Aufsicht und in diesem Zusammenhang den Big-Data-Ansatz der EZB zu richten. Die europäische Aufsicht in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden baut ihre Plausibilisierungs-, Auswertungs- und Analysefähigkeiten der Institute im Euroraum deutlich aus. Zum einen erweitert sie ihre Datenbasis durch das Sammeln granularer regulatorischer Daten, zum anderen erhöht sie darauf aufbauend deutlich ihre Möglichkeiten, diese Informationen zu plausibilisieren, analysieren und auszuwerten. Dabei geht sie in zwei Schritten vor: Im ersten Schritt setzt die EZB für ihre Auswertungen und Analysen auf einer Mischung aus formularbasierten (COREP und FINREP) und datenbasierten (AnaCredit) Meldedaten auf und verknüpft diese mit Ergebnissen aus Short Term Exercises oder Ad-hoc-Anfragen der Institute. Dies dient neben der Analysefähigkeit auch der Plausibilisierung, mit dem Ziel eines sukzessiven Auf- und Ausbaus von granularen Erhebungsverfahren und Mikrodatenbanken. In einem zweiten Schritt sollen wesentliche statistische und bankaufsichtliche Auswertungen, Analysen und Plausibilisierungen aus einem einheitlichen, möglichst granularen Datenpool zur einmaligen Erfassung eines Datenpunkts bedient werden. Perspektivisch ist also eine Ablösung des formularbasierten hin zum datenbasierten Meldewesen zu erwarten. Ziel ist ein granulares Erhebungsverfahren zur Unterstützung der Harmonisierung der Meldeanforderungen im Euroraum und zur noch einmal deutlichen Verbesserung der Analysemöglichkeiten. In beiden Schritten, sowohl heute als auch perspektivisch, legt die Aufsicht großen Wert auf die Verbesserung ihrer Möglichkeiten, diese Daten der Institute stärker und umfangreicher zu analysieren. Institute sehen sich vermehrt Ad-Hoc-Auswertungen und Rückfragen in Bezug auf Plausibilität und Konsistenz ihrer Daten ausgesetzt. Der Druck auf Banken wächst, ihre Meldeinformationen übergreifend zu plausibilisieren, auszuwerten und zu analysieren, um möglichst genau antizipieren zu können, welche Schlüsse die EZB aus den Daten für ihr Institut ziehen wird. Banken sollten somit zeitnah sicherstellen, ihre Simulationsmöglichkeit zur Überprüfung auf Konsistenz mit den EZB- Anforderungen zu optimieren und eine Analyseinfrastruktur und -umgebung aufbauen, die ihnen ein konsistentes und integriertes regulatorisches Datenmanagement sicherstellt. Banken sollten hierbei – angelehnt an das Vorgehen der Aufsicht – in zwei Schritten vorgehen: Zunächst ist sicherzustellen, dass sowohl formularbasierte als auch datenbasierte Meldedaten mit anderen extern gemeldeten Informationen im Rahmen von Ad-hoc-Anfragen oder Short Term Exercises verknüpft werden können. Es können dabei Daten mit unterschiedlichen Granularitäten und aus unterschiedlichen (System-) Quellen in einer Datenbank verknüpft und strukturiert zusammengefasst werden. Dies ermöglicht es den Instituten kurzfristig, aber dennoch übergreifend sicherzustellen, dass sie ihre extern zu meldenden Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen und weiter analysieren können – bevor diese einer Prüfung der Aufsicht unterzogen werden. Dies kann beispielsweise mithilfe eines integrierten Analysetools erfolgen. In einem zweiten Schritt – je nach Fortschritt der BCBS 239-Umsetzung – kann ein Institut interne und externe Meldungen (inkl. Ad-hoc-Anfragen, STEs etc.) sowie Stresstests und Analysen auf einem integrierten Datenhaushalt von Risiko- und Finanzdaten aufbauen. Der integrierte Datenhaushalt bietet die optimale Basis für bereichsübergreifende und konzernweite Plausibilisierungen, Analysen und Auswertungen, was ebenfalls mithilfe eines integrierten Analysetools für ein regulatorisches Datenmanagement erfolgen kann. Folgende Prüfungen der internen und externen Meldungen auf formale und inhaltliche Konsistenz wären möglich: ó Prüfung der referenziellen Integrität zwischen allen separaten aufsichtlichen Meldungen, ó meldungsübergreifende Vollständigkeitschecks und Plausibilisierungen, ó Sicherstellen der Datenqualität über alle Meldungen durch Querprüfungen. Fazit Um der Entwicklung des Meldewesens von einem klassischen, formularbasierten Ansatz hin zu einer Übermittlung granularer Datenwürfel standzuhalten, gibt BCBS 239 sinnvolle Leitlinien vor. In Kombination mit einer integrierten Analyseumgebung sind Institute optimal aufgestellt, um die zu erwartenden Rückfragen oder Bewertungen der Aufsicht zu simulieren und zu antizipieren. Die Notwendigkeit eines integrierten und in sich konsistenten regulatorischen Datenmanagement ist dabei der Schlüssel zum Erfolg. ó Autoren: Marco Lenhardt, weltweit verantwortlicher Partner für das Thema BCBS 239 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Andrea Kemmer ist Senior Managerin im Bereich Regulatory und Expertin in allen Themen rund um European Reporting Framework. 06.2016 diebank 61

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