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die bank 06 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT quenzen bei Nichterfüllung oder Abweichungen von IFRS 9 vorzubeugen. Somit wird sichergestellt, dass die erstellten Konzeptionen und Umsetzungen zu keinen schwerwiegenden Moniten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung führen. Fazit In Zeiten global verteilter Wertschöpfungsketten mit zunehmenden Wertschöpfungstiefen nehmen die Herausforderungen für Banken und Finanzinstitute sowohl im Hinblick auf Produkte und Dienstleistungen als auch in der Sicherstellung der geforderten Compliance zu. Potenzierend wirken dabei der sich ständig wandelnde Markt, der steigendende Wettbewerbsdruck, sinkende Margen sowie strengere Regulierungen, was den Druck auf das Unternehmen erhöht. Daher ist es wichtig, dass die Banken und Finanzinstitute im Rahmen der IFRS 9-Compliance einen ganzheitlichen Ansatz für die Umsetzung wählen, welcher vor allem die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden abdeckt. Zudem muss sichergestellt werden, dass eine klare Organisationsstruktur mit eindeutig zugeordneten Rollen und Verantwortlichkeiten vorliegt. Tochtergesellschaften und Niederlassungen, die ebenfalls die neuen Anforderungen umsetzen müssen und dabei Unterstützung der Muttergesellschaft benötigen, unterliegen ebenfalls diesen Grundsätzen. Als weitere Besonderheit ist die Notwendigkeit der Harmonisierung von Finance und Risk zu berücksichtigen. Dabei sollte auf die gemeinsame Nutzung von Daten für die Kalkulation des Expected Credit Loss, die Vereinheitlichung von Timelines für die Erstellung von Risk und Financial Reports, die Darstellung von Prozessabhängigkeiten zwischen Finance und Risk, die Vereinheitlichung von Prozessen sowie ein effizientes organisatorisches Setup, das den harmonisierten Prozessen gerecht wird, geachtet werden. Alles in allem fordert die vorhandene Komplexität des IFRS 9 in Verbindung mit der Vielfalt an fachlichen Konzepten und Technologien einen individuell geplanten Ansatz als Bestandteil einer ganzheitlichen Transformationsstrategie, wollen die Banken und Finanzinstitute künftig mehr vom Marktpotenzial profitieren und sich vom Wettbewerb differenzieren. ó Autoren: Joachim von Puttkamer, Head of Finance Transformation, Dr. Ulrich Windheuser, Head of Finance Risk and Compliance, Dr. Stefan Huch, Senior Manager Corporate Excellence & Transformation. 3 Transformationsansatz Betroffenheits- & Chancenanalyse 0 1 2 3 4 Scope definieren Scan Fokus Act Reporting Scope ■ ■ ■ ■ Definition der Anforderungen an das IFRS 9-Programm Definition der Ziele, Umfang und Annahmen Ableitung Anforderungen und Vorgaben des Unternehmens Aufnahme der Finanz- und Risikovorstellungen ■ ■ ■ ■ Analyse der IST-Situation − Klassifizierung − Geschäfts-/Risikomodell − Reporting Prozesse − Organisationsmodell − IT Infrastruktur, Systeme Enge Einbeziehung aller betroffenen Abteilungen Scan betroffener Prozesse Detaillierung Mgmt. T-Map ■ ■ ■ Erstellung Prozesslandkarte Vollumfängliche Prüfung der IFRS9 Compliance bzgl. Wertbeitrag der einzelnen Prozessbestandteile Definition der fachlichen Anforderungen für: − IT Architektur − Klassifizierung − Geschäfts-/Risikomodell ■ ■ ■ Implementierung der notwendigen Architekturkomponenten für − Kalkulationsmodelle − Datenmodelle und Datenverarbeitung inkl. Datenflüsse Erstellung von Lehr- und Schulungsmaterialien Analyse der zusätzlichen Erfordernisse ■ Verbesserung der IFRS 9- Prozesse ■ Modellanpassungen ■ Verbesserung der Datenverfügbarkeit, -qualität ■ Analyse von auftretenden Abweichungen zwischen IFRS 9 und IAS 39 ■ Anpassung der Finanz- und Risikoberichte Deliverables ■ Scope des IFRS 9- Programms definiert ■ Genereller Wertbeitrag des IFRS9-Programms für Unternehmen herausgestellt ■ ■ ■ Gesetzliche Anforderungen erfasst und analysiert Interne Prozesse und Bereiche mit IFRS 9- Relevanz identifiziert IST-Zustand des Finanzflusses entlang der IFRS9- Anforderungen bezüglich Wertschöpfung erhoben ■ ■ ■ ■ ■ Blueprints mit High-Level- Zielbild, zur weiteren Validierung Simulationstools, Datensatz und Szenarien Finale Prozesslandkarte Vorgehen bei Datenqualitätsproblemen Finale Testkonzepte ■ ■ ■ Organisations- und Finanzstruktur angepasst Prozesslandkarten final abgestimmt Kommunikation/ Lehr- und Schulungsmaterialien verteilt ■ ■ ■ ■ ■ ■ Finanz- und Risikoberichte angepasst Prozesse final modelliert Kommunikation Organisation und Governance Funktion (Optional möglich: Parallel-Reporting) Vorbereitung Go-Live Methoden Requirement Engineering Value Benefit Analysis Process & Blueprint Modeling Implementation Map Regulation Cockpit Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Capgemini Research 2014. 48 diebank 06.2016

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó Banken droht neue Klagewelle RECHTSPRECHUNG Ende April wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt veröffentlicht, das für Banken weitreichende Auswirkungen hat. Als erstes Obergericht erklärte das OLG Bearbeitungsgebühren auch für Unternehmensdarlehen für unwirksam – aus Bankensicht öffnet sich dadurch die Büchse der Pandora: Gerade erst haben die Institute die massenhafte Rückforderung der Bearbeitungsgebühren aus Verbraucherkrediten wirtschaftlich verarbeitet, schon droht ihnen eine neue Klagewelle. Die Banken stehen erneut unter erheblichem Zugzwang, auch wenn sich das OLG mit seinem Urteil offen gegen die herrschende Rechtsprechung stellt. Nils Andersson-Lindström Keywords: Bearbeitungsgebühren, Unternehmenskredite, Compliance Die jüngste Entscheidung des OLG Frankfurt über Bearbeitungsgebühren bei Unternehmensdarlehen (Aktenzeichen 3 U 110/15) lässt vermuten, dass nun bis zu einer Klarstellung durch den Bundesgerichtshof (BGH) eine weitere Klagewelle über die Banken hereinbrechen wird. Und die könnte aus drei Gründen ungleich größer werden als die Klagewelle wegen der Bearbeitungsgebühren aus Verbraucherkrediten: 1. Die Bearbeitungsgebühren bei Unternehmenskrediten sind jeweils deutlich höher als im Verbrauchergeschäft. 2. Die Streitneigung der Kreditnehmer dürfte hier noch deutlich ausgeprägter sein. 3. Das Gesamtvolumen der Bearbeitungsgebühren aus Unternehmenskrediten dürfte das Gebührenvolumen aus den Verbraucherkrediten übersteigen, auch wenn die Anzahl der Unternehmenskredite selbst wesentlich geringer ist. An der Klagewelle wird leider zunächst auch die Tatsache nichts ändern, dass das Urteil des OLG die tatsächlichen Verhältnisse im Kreditgeschäft auf den Kopf stellt und im offenen Widerspruch zur neuesten Rechtsprechung des BGH steht. Gleichwohl gibt dieser Punkt mit Blick auf eine Klarstellung des BGH in der Zukunft Anlass zur Hoffnung. Um sich adäquat vorzubereiten, sollten Banken das Urteil des OLG kennen und ihre Kreditverträge prüfen und anpassen. Die Entscheidung des OLG Frankfurt In dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall nahm der klagende gewerbliche Immobilienentwickler seit 2005 diverse Darlehen jeweils im Millionenbereich bei der beklagten Hypothekenbank auf. Weil die Laufzeit der Kredite aus Bankensicht nicht vorhersehbar war, konnte das Kreditinstitut den dabei entstandenen Bearbeitungsaufwand nicht in den Darlehenszins einpreisen. Deswegen verlangte die Bank eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent des Darlehensvolumens. Dieses Vorgehen wurde jeweils vor Vertragsabschluss mit dem Kreditnehmer erörtert und von ihm als Teil des Darlehensvertrags unterzeichnet. Nachdem der Kläger zunächst sämtliche Kredite zurückgeführt hatte, verklagte er seine Bank in neun Fällen auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren. Er berief sich darauf, durch die Bearbeitungsgebühren unangemessen benachteiligt worden zu sein. Die beklagte Bank stützte sich hingegen darauf, dass die Gebühren und Bedingungen individuell ausgehandelt worden und auch in AGB zulässig seien. Nachdem der Kläger bereits erstinstanzlich gewonnen hatte, wies das OLG Frankfurt jetzt auch die Berufung der beklagten Hypothekenbank ab. Der Umstand, dass die Klausel vor Vertragsabschluss erörtert worden sei, bedeute nicht, dass diese auch individuell ausgehandelt und deswegen einer gerichtlichen Kontrolle entzogen sei. Es handele sich dabei auch um AGB. Dies sei zudem dadurch ersichtlich, dass die Klauseln inhaltsgleich in allen Darlehensverträgen zwischen den Parteien enthalten seien. Ein Unternehmen ist ein Verbraucher – zumindest aus OLG-Sicht Weiter führt das OLG Frankfurt aus, dass die vereinbarten Bearbeitungsgebühren den Darlehensnehmer im Sinn des § 307 BGB unangemessen benachteiligen würden. Hierzu beruft sich das Gericht zunächst auf das BGH-Urteil zu Bearbeitungsentgelten in Verbraucherverträgen (Urteil vom 13. Mai 2014, Aktenzeichen XI ZR 170/13). Die darin enthaltenen Grundsätze würden auch im unternehmerischen Rechtsverkehr gelten. Nach dem gesetzlichen Leitbild in § 488 BGB sei die einzige Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Kreditmittel der vereinbarte Zins. Auch einem Unternehmer gegenüber erbringe das Kreditinsti- 06.2016 diebank 49

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