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die bank 06 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT IFRS 9 – Der Weg zur erfolgreichen Implementierung RECHNUNGSLEGUNG Die fachlichen und organisatorischen Anforderungen, mit denen sich Banken und Finanzdienstleister im Rahmen der Einführung von IFRS 9-Vorgaben befassen müssen, haben vor allem signifikante Auswirkungen auf die Bereiche Kategorisierung, Bewertung von Finanzinstrumenten und Impairment. Dabei nehmen die Bereitstellung fachlicher Ressourcen, IT-Infrastruktur sowie eine ganzheitliche Transformationsplanung einen hohen Stellenwert ein. Ein kritischer Erfolgsfaktor ist in diesem Zusammenhang die Sicherstellung eines erprobten Vorgehens, um alle Dimensionen bei der Umsetzung abzudecken. Stefan Huch | Joachim von Puttkamer | Ulrich Windheuser Keywords: Financial Instruments, Impairment, Accounting Prozesse, IT, Data Management Bereits seit den ersten Diskussionen im Jahr 2008, spätestens jedoch seit der Veröffentlichung des IFRS 9 – Financial Instruments durch das International Accounting Standards Board (IASB) im Juli 2014 steht fest, dass die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen für finanzielle Vermögenswerte einen Umbruch in der Bankenlandschaft herbeiführen werden. Insbesonders die zeitliche Vorgabe der Umsetzung bis zum 1. Januar 2018 ist eine große Herausforderung für alle europäischen Banken und Finanzinstitute. Hinzu kommen die fachlichen, prozessualen und technischen Anforderungen sowie die damit einhergehenden organisatorischen und strategischen Aspekte, die bis zur Umsetzung in EU- Recht umgesetzt werden müssen. Die Rechnungslegungsvorschrift IFRS 9 (International Financial Reporting Standard) ersetzt die bestehenden Anforderungen an die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach International Accounting Standard IAS 39. Während einige Anforderungen nahezu unverändert überführt werden – wie die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten oder die Abgangsregelungen – wird die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten grundlegend erneuert. Diese umfasst sowohl die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten als auch die Einführung eines neuen Wertminderungsmodells (Impairment) und neuer Regelungen für Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Kategorisierung und Bewertung Die Kategorisierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte wird nach IFRS 9 künftig aus der Zuordnung des Finanzinstruments zu einem von drei Geschäftsmodellen sowie der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme abgeleitet. Dabei werden drei Bewertungsmethoden unterschieden: 1. fortgeführte Anschaffungskosten (Amortized Cost), 2. erfolgsneutrale Fair-Value-Bewertung (FVOCI) und 3. erfolgswirksame Fair-Value-Bewertung (FVP&L). Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVOCI ist künftig nur noch möglich, wenn die Überprüfung der vertraglichen Zahlungsströme zeigt, dass es sich hierbei ausschließlich um Zins- und Tilgungsleistungen handelt. Bei der Bewertung nach FVOCI ist zudem die Unterscheidung zwischen „Recycling“ und „ohne Recycling“ erforderlich. Recycling bedeutet, dass bei Abgang des Finanzinstruments eine Umgliederung der angelaufenen Effekte in die Gewinn und Verlustrechnung erforderlich ist. Eine Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 veranschaulicht ” 1. Impairment Die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells ist abhängig vom Geschäftsmodell. Der neue Expected-Loss-Ansatz fordert nunmehr eine Erfassung der zukünftig erwarteten Verluste des einzelnen Finanzinstruments, während IAS 39 mit dem Incurred Loss Model nur die bereits eingetretenen Verluste berücksichtigte. Das neue Impairmentmodell ist verpflichtend für alle Finanzinstrumente anzuwenden, welche nach IFRS 9 zu Amortised Cost oder Fair Value Through OCI bewertet werden müssen. Während nach IAS 39 nur zwischen „performing“ und „non-performing/ defaulted“ Finanzinstrumenten unterschieden wurde, fordert IFRS 9 nunmehr entsprechend dem Kreditrisiko eine Unterteilung in drei Stufen. Mit Inkrafttreten des IFRS 9 ist nicht für alle, nur sofern sie dem Impairmentmodell unterliegen, finanziellen Vermö- 44 diebank 06.2016

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó genswerte eine Risikovorsorge zu bilden. Das bedeutet, dass bereits bei Zugang eines Finanzinstruments ein Expected Loss zu ermitteln und zu bilanzieren ist. Dabei unterscheidet der Standard zwischen der Ermittlung eines „12 Month Expected Loss“ (grundsätzlich bei Erstansatz und geringem Ausfallrisiko) und eines „Lifetime Expected Loss“. Zusätzlich sind Parameter mit zukunftsweisenden Informationen (forward-looking information), insbesondere makroökonomischen Faktoren, zu berücksichtigen. ” 2 zeigt das dreistufige Anwendungsmodell inklusive der dazugehörigen Risikoermittlung. Herausforderungen Entsprechend der Regularien nach IFRS 9 ist es erforderlich, die finanziellen Vermögenswerte einem von drei Geschäftsmodellen zuzuordnen. Diese unterscheiden sich insb. im Hinblick auf die Zielsetzung: ó Halten finanzieller Vermögenswerte, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen. ó Ertragsbezogene Cashflows vereinnahmen und finanzielle Vermögenswerte verkaufen. ó Halten finanzieller Vermögenswerte, die weder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden noch in die FVOCI-Kategorie fallen. Abhängig vom Geschäftsmodell ergibt sich eine andere Erst- und Folgebewertung des jeweiligen Finanzinstruments, was sich unterschiedlich in der Bilanz und in der GuV niederschlägt. Daher ist es zwingend erforderlich, vor der Einführung von IFRS 9 die Konsequenzen der Zuordnung der einzelnen Produktgruppen zu den drei Geschäftsmodellen zu bewerten, da eine spätere Änderung der Zuordnung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Hilfreich ist es, eine Zuordnung der Produktgruppen zu den Geschäftsmodellen mithilfe fokussierter Fragen zu analysieren, z. B. für welche Produktgruppen eine neue Bewertungsmethodik erforderlich ist oder ob eine Ableitung der Klassifizierung nach bisherigen IAS 39-Kategorien (Held to Maturity, Held for Sale, Available for Sale, Loans and Receivables) möglich ist. Impairmentmodell Der neue Expected-Loss-Ansatz für die Ermittlung von Wertminderungen führt zu signifikanten Auswirkungen auf die Steuerungsgrößen. Folglich sollten Banken und Finanzinstitute frühzeitig indikative Szenario- und Simulationsberechnungen durchführen, um die Konsequenzen auf die Steuerungskennzahlen realistisch abschätzen und planen zu können. Eine fundierte Methodik für die Definition und den Umgang mit den drei unterschiedlichen Einordungsstufen ist dabei essenziell. Besonders wichtig ist es, die Modelle auf einheitlichen Datenbeständen aufzubauen. Bei der Definition ergeben sich u. a. folgende zentrale Fragestellungen: ó Können die derzeit bestehenden Impairmentmodelle (individuelle Betrachtung, Portfoliowertberichtigungen entsprechend der IFRS 9-Anforderungen weiterhin genutzt bzw. adjustiert werden? ó Wie sind zukunftsorientierte Daten in den Impairmentmodellen zu berücksichtigen? ó Welche makroökonomischen Faktoren haben Einfluss auf die Geschäftssegmente? ó Wer stellt verlässliche Forecastzahlen für ausgewählte Faktoren zur Verfügung? Organisation Strategische Änderungen erfordern organisatorische Anpassungen. Es ist zielführend, mit der Umsetzung des IFRS 9 auch die Aufbau- und Ablauforganisation kritisch zu analysieren. Dabei gilt es zu klären, welche Bereiche, Abteilungen und Teams von IFRS 9 betroffen sind, wie künftig die Rollen und Verantwortlichkeiten definiert werden und ob entsprechendes Know-how vorhanden ist. Die Organisation muss vor allem gewährleisten, dass die mit der Zusammenarbeit zwischen Großprojekten und Linienorganisation einhergehende Komplexität minimiert, die begrenzte Anzahl von Ressourcen geklärt sowie die Bereitstellung fachlicher Kenntnisse sichergestellt ist. Dabei ist es wichtig, die Linienorganisation frühzeitig zu informieren und deren Unterstützung bereits zu Projektbeginn zu sichern. Eine Herausforderung ist die notwendige Kooperation von Risk und Finance, da die Bereiche einen unterschiedlichen Fokus, getrennte Prozessabläufe sowie unterschiedliche Herangehensweisen besitzen. Kulturelle Unterschiede in den Bereichen sind dabei besonders zu erwähnen. Prozesse und Architektur Die Einführung von IFRS 9 für Finanzinstrumente stellt auch die Aufbau- und die Ablauforganisation vor erhebliche Herausforderungen. Die neuen Anforderungen an die Bilanzierung und die Impairmentmodelle müssen sowohl systemseitig als auch prozessual abgebildet und umgesetzt werden. Dafür gilt es in erster Linie zu bewerten, ob die neuen fachlichen Anforderungen mit der bestehenden technischen Infrastruktur harmonisiert bzw. ob die bestehende Software erweitert oder erneuert werden muss. Zu klären ist u. a., an welcher Stelle im Prozess eine Klassifizierung der Finanzinstrumente erfolgen soll und ob neue Prozesse, wie die Zuordnung der Finanzinstrumente zu den einzelnen Stufen im Expected- Loss-Modell, zu definieren sind. Zudem sind neue Buchungslogiken zu definieren und umzusetzen. Datenverfügbarkeit und -qualität Die Datenverfügbarkeit und -qualität ist im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 von zentraler Bedeutung, gerade bei der Zuordnung zu den Stufen für die Impairmentberechnung. Um die Veränderung der Kreditqualität beurteilen und das Impairment be- 06.2016 diebank 45

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