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die bank 06 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT

ó BETRIEBSWIRTSCHAFT nächst ein wenig komplexes und weitgehend standardisiertes Produkt aus dem Massengeschäft als Ausgangspunkt nehmen, um gleich zu Beginn ein hohes Digitalisierungspotenzial zu realisieren und ein „Leuchtturmvorhaben“ für die weitere Digitalisierung zu schaffen. 2. Zielbild und Ambitionsniveau festlegen: Anspruch bei der Entwicklung des Zielbilds sollte sein, möglichst viele Prozessschritte ohne Medienbrüche miteinander zu verknüpfen, zu digitalisieren und zu automatisieren. Um das passende Ambitionsniveau zu bestimmen, kommt es besonders darauf an, manuelle Tätigkeiten zu reduzieren, Effizienzziele festzulegen und die Bearbeitungsgeschwindigkeit im Blick zu behalten. 3. Relevante Unternehmenseinheiten einbinden: IT-Maßnahmen sollten nicht ohne eine markt- und effizienzorientierte Zielsetzung erfolgen. Das bedeutet beispielsweise, dass der Vertrieb sein Know-how einbringen muss, um Kundenverhalten und relevante Kundenbedürfnisse, Wettbewerber und digitale Vertriebspartner (z. B. Vergleichsportale, Vermittlungsplattformen) frühzeitig zu identifizieren. 4. Nachhaltige Digitalisierungsstrategie entwickeln: Im Fokus einer nachhaltigen Digitalisierungsstrategie müssen neben Produkten und Prozessen auch übergeordnete Rahmenbedingungen und Querschnittsfunktionen stehen, wie beispielsweise Steuerungs- und Reporting-Instrumente sowie eine digitalisierbare Risikoeinschätzung. 5. Handhabbare Arbeitspakete bilden: Die Umsetzung der Endto-End-Digitalisierung sollte angesichts der Größe und Komplexität der Aufgabe schrittweise erfolgen: Zu Beginn stehen einfache Prozesse im Vordergrund der Automatisierung und Digitalisierung, komplexe Prozesse werden erst in späteren Umsetzungsschritten bearbeitet. Im Vergleich zu einem umfassenden „Big Bang“-Ansatz können so Umsetzungsrisiken minimiert und die schrittweise Ablösung bestehender IT- Altsysteme erleichtert werden. 6. Produktangebot modularisieren: Um Digitalisierungspotenziale umfassend zu realisieren, ist es erforderlich, das bestehende Produktportfolio entlang standardisierter Bausteine auszurichten. So lässt sich das Angebot gegenüber Endkunden flexibilisieren und individualisieren, was den Wünschen der Kunden zusätzlich entgegenkommt. 7. 24/7-Leistungsfähigkeit herstellen: Kunden und Vertriebspartner erwarten mittlerweile, zu fast jeder Zeit in den onlinebasierten Austausch mit Finanzdienstleistern treten zu können. Ziel muss es deshalb sein, dafür alle erforderlichen externen Partner sowie Kunden und Vermittler passgenau in den digitalen Informations- und Transaktionsfluss einzubinden und ihnen jederzeit schnelle, dialogbasierte Rückmeldungen sowie, wenn möglich, automatisierte Entscheidungen mitzuteilen. Fazit End-to-End-Digitalisierung ist die Voraussetzung für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit von Finanzdienstleistern. Das Kundenverhalten verändert sich stark, erhöht den Druck auf die Branche und zwingt sie, ihre Innovationsfähigkeit im Rahmen der digitalen Transformation unter Beweis zu stellen. Gleichzeitig greifen neue Wettbewerber an und setzen dabei auf mehr als eine bloße Digitalisierung bestehender Geschäftsmodelle – mit einer schlanken und schnellen Prozessabwicklung positionieren sie sich gegenüber dem digital-affinen Kunden als präferierter Ansprechpartner und bauen damit bislang ihren Marktanteil kontinuierlich aus. Eine adäquate Reaktion etablierter Finanzdienstleister erfordert deshalb eine sowohl schnelle als auch umfangreiche Reaktion. Unternehmen, die diese Chance verpassen, drohen im scharfen Wettbewerb deutlich zurückzufallen. ó Autoren: Wolfgang Hach, Sebastian Steger und Dirk Möbus sind Digitalisierungsexperten der Unternehmensberatung Roland Berger mit Schwerpunkt im Bank- und Versicherungsbereich. 40 diebank 06.2016

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó Dem Terror die finanzielle Basis entziehen GELDWÄSCHE-PRÄVENTION New York, Paris, Istanbul, Brüssel – Terrorismus ist international und erschreckt mit seiner unvorstellbaren Wut, meist gepaart mit religiöser Verblendung, und seiner anscheinend zunehmenden Frequenz. Das Warum zu klären, scheint unmöglich. In diesem Zusammenhang stellt sich aber auch die Frage nach der Finanzierung dieses Wahnsinns. Terrorismus ist in der Summe zwar teuer, die meisten Aktionen in den letzten zehn Jahren wurden jedoch mit Summen unter 10.000 US-$ finanziert. Für die Banken ist es eine große Herausforderung, Finanzierungen unter dieser Wahrnehmungsschwelle rechtzeitig zu analysieren, den kriminellen Netzwerken den Geldhahn zuzudrehen und so dabei zu helfen, Terrorakte zu verhindern. Anja U. Kraus Keywords: Compliance, AML, Finanzmarktsicherheit, Reputationsrisiko Banken, aber auch andere Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Geschäftspolitik Transaktionen mit kriminellem Hintergrund zu verhindern bzw. diese aufzudecken und zu bekämpfen. Vorgänge, die der Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus dienen könnten, bedrohen nicht nur die Solidität und die Reputation eines Geldinstituts, sondern auch die allgemeine Sicherheit der Finanzplätze. Mit der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (Mai 2015) wurden die EU-Mitglieder bekanntlich erstmals dazu verpflichtet, sogenannte zentrale Transparenzregister mit Angaben zu den Nutznießern (den wirtschaftlich Berechtigten) von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen einzurichten. Der Gesetzentwurf enthält auch besondere Berichtspflichten für Banken, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder Spielcasinos hinsichtlich verdächtiger Transaktionen ihrer Kunden. Im Allgemeinen wird ein enger Zusammenhang zwischen Aktivitäten aus dem Bereich Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vermutet. Ein klassischer Weg der Terrorfinanzierung ist die Annahme großzügiger Spenden „befreundeter“ Staaten sowie von reichen Sympathisanten. Spätestens seit letztem Herbst – als Terrorforscher erbeutete Dokumente des „Islamischen Staats“ aus einer syrischen Provinz im Internet veröffentlichten – weiß man vom IS ziemlich genau, dass diese Terroristen offenbar auch penible Buchhalter sind. Ihre Einnahmen, die aus der Ausbeutung besetzter Gebiete und vor allem dem Ölgeschäft stammen, stellten sie lehrbuchmäßig ihren Ausgaben gegenüber, die hauptsächlich militärische Kosten, Personalaufwand für die Kämpfer sowie Verwaltungskosten ausmachten. Auf beiden Seiten ging es um Beträge im hohen einstelligen Millionenbereich – für eine einzige Provinz wohlgemerkt. Schattenfinanzplatz Deutschland Aber auch Deutschland ist in diesem Zusammenhang kein Hort reiner Glückseligkeit. Im Schattenfinanzindex FSI (Financial Secrecy Index) wird die Bundesrepublik auf Platz 8 geführt – zum Vergleich: Panama liegt auf Platz 13. Deutschland sei ein „sicherer Hafen für gestohlene Reichtümer von Diktatoren, Steuerfluchtgelder und Mafiavermögen aus aller Welt“ urteilt das Netzwerk Steuergerechtigkeit. Trotz des neuen Rechtsrahmens zur Geldwäschebekämpfung gebe es hierzulande noch große Schlupflöcher und Umsetzungsdefizite. Das Bundesfinanzministerium gestand Lücken bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland ein. Verantwortlich dafür, so eine Ministeriumssprecherin, seien allerdings die Bundesländer. Das Entdeckungsrisiko im Nicht-Finanzbereich (z. B. im Immobiliensektor) sei nicht so, wie man es sich wünsche, hieß es in Berlin. Die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering), eine Expertengruppe zur globalen Geldwäschebekämpfung innerhalb der OECD, hatte bereits 2010 auf die niedrige Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen aus Deutschland hingewiesen. 11.042 Fälle korrespondierten augenscheinlich nicht mit der Größe des Finanzplatzes. Die Zahlen stiegen zuletzt allerdings deutlich an. Die 06.2016 diebank 41

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