IN KOOPERATION MIT Basel IV Die Baseler Vorschläge zur Überarbeitung der Ermittlung von risikogewichteten Aktiva Jetzt bestellen Martin Neisen, Stefan Röth (Hrsg.) ISBN 978-3-86556-465-8 Artikel-Nr. 22.524-1600 89,00 € * Sollte hier die Bestell-Postkarte fehlen. Bestellen Sie ganz einfach auf www.bank-verlag-shop.de.
STANDPUNKT ó Die Kampfvokabel mit einer Reihe von bankaufsichtlichen Initiativen zu den Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute bringt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) das bislang umfassendste Änderungspaket der gesamten Aufsichtsgeschichte auf den Weg. Der Berg an zu bewältigenden Aufgaben ist für die Banken gigantisch groß. Schon das Basel-III-Rahmenwerk vom Dezember 2010, mit dem die Regulierung und Beaufsichtigung sowie das Risikomanagement im Bankensektor weitreichend überarbeitet wurde, hatte es in sich. Die neue Bankenaufsicht bedeutete für die Institute vor allem eines: den Aufbau von wesentlich mehr Eigenkapital. Zudem wurden neue Kennziffern zur Begrenzung der Verschuldung (Leverage Ratio) sowie neue Liquiditätskennziffern (Liquidity Coverage Ratio – LCR, Net Stable Funding Ratio – NSFR) eingeführt. Doch kaum waren die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Kraft getreten, zeichneten sich bereits weitergehende Änderungen in der internationalen Bankenaufsicht ab, die verstärkt einer Überarbeitung der Verfahren zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva dienten. Seit 2012 widmet sich der Baseler Ausschuss vorrangig Marktpreisrisiken, Kreditrisiken, Kontrahentenrisiken, Zinsänderungsrisiken, operationellen Risiken, Mindestgrenzen (Floors) für interne Risikomodelle sowie Verbriefungen. Aufgrund dieser Vielzahl von Reformvorschlägen ist klar, dass sich die Methoden zur Risikomessung grundlegend ändern werden und in ihrem Umfang weit über das ursprüngliche Basel-III-Rahmenwerk hinausgehen. Zwar sind die Auswirkungen auf die einzelnen Institute stark abhängig von der jeweiligen Geschäftstätigkeit und den genutzten Methoden, doch der Umsetzungsauffl Schon die grundlegende Überarbeitung der Handelsbuchvorschriften seit 2012 durch den Baseler Ausschuss firmierte allgemein unter dem Schlagwort „Basel 3.5“. Somit ist alles, was nach Basel III passiert, mindestens vor Basel IV. Dr. Stefan Hirschmann, Chefredakteur „diebank“ Liebe Leserin, lieber Leser, wand dürfte deutlich höher ausfallen als seinerzeit bei Basel III. Vor allem jene Banken, die mit internen Modellen arbeiten, werden durch künftig erforderliche Parallelrechnungen betroffen sein. Für dieses Arbeitsprogramm hat sich innerhalb der Banken und ihrer Berater das Schlagwort „Basel IV“ durchgesetzt, denn schon die im Mai 2012 gestartete und sich über mehrere Konsultationspapiere erstreckende Diskussion über eine grundlegende Überarbeitung der Handelsbuchvorschriften (Fundamental review of the trading book) firmierte allgemein unter „Basel 3.5“. Somit ist alles, was nach Basel III passiert, mindestens vor Basel IV. Aus wenig nachvollziehbaren Gründen weigern sich die Regulatoren jedoch, Basel IV in ihren Sprachgebrauch zu übernehmen: „Es gibt kein Basel IV“ (FSB), „Basel IV ist eine Fata Morgana“ (BaFin), „Wir diskutieren kein Basel IV“ (EZB) – der Begriff verkommt zur Kampfvokabel zwischen Bankpraktikern und Aufsehern. Doch warum sollte man das Kind nicht beim Namen nennen? Vermutlich liegt nicht falsch, wer Taktik dahinter wähnt. Die deutschen Banken haben ihre Kapitalausstattung und damit ihre Widerstandsfähigkeit in den letzten Jahren massiv erhöht. Die vom Baseler Ausschuss vorgelegten Basel-IV-Pläne haben nun abermals immense Auswirkungen auf die Eigenmittelanforderungen und drohen die Banken zu überfordern. In den Geldhäusern wird derzeit nur noch dahin getreten, wo das regulatorische Feuer am höchsten aufflackert. Es herrscht Brandgefahr. Ihr 06.2016 diebank 3
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