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die bank 06 // 2016

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT schen

ó FINANZMARKT schen Binnenmarkt eine große Rolle. Die Helaba-Ökonomen schätzen den Verbleib der Briten deshalb mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60 Prozent. Mit einem „Ja“ zur Europäischen Union gelte ab dem 24. Juni wieder „Business as usual“, Premierminister Cameron ginge gestärkt aus dem Referendum hervor und könnte wie geplant bis zum Ende der Legislaturperiode 2020 weiterregieren. Die britischen Buchmacher, die auf nahezu alles Wetten annehmen, kalkulieren mit einem Brexit- Risiko von maximal 36 Prozent. Derzeit gibt es für 10 € Wetteinsatz auf einen EU- Austritt 17,50 € zurück. Laut einer von NN Investment Partners durchgeführten Umfrage halten nur 27 Prozent der Anleger einen Austritt Großbritanniens für wahrscheinlich, doch 44 Prozent der Befragten sehen einen Brexit als ein erhebliches Risiko für ihre Anlageportfolios. 10.000 Regulierungen stammen von der EU Mit einem „Nein“ im Referendum kämen tatsächlich massive Probleme auf. Großbritannien müsste dann innerhalb von zwei Jahren mit der EU einen „Scheidungsvertrag“ aushandeln ” 1. Um sich in Harmonie zu trennen, müssten die beiden Parteien erst die Bedingungen der Scheidung festlegen. Es müssten 80.000 Seiten starke Verträge zu 35 Themen von Agrar- und Fischereipolitik über Finanzdienstleistungen, Justiz und Arbeitsrecht bis hin zu Gesundheit neu verhandelt werden. Außerdem bräuchte Großbritannien neue Handelsverträge mit den 27 restlichen EU-Mitgliedern. Zwei Jahre dürften vermutlich kaum ausreichen, um 40 Jahre Mitgliedschaft in der EU zu entflechten. „Mehr als 10.000 Regulierungen für Großbritannien stammen derzeit von der EU. Diese müssten quasi renationalisiert werden, was zumindest einen erheblichen bürokratischen Aufwand erfordern würde“, so Dr. Gertrud R. Traud, Chefvolkswirtin der Helaba. Diese Lähmung würde vor allem die Unternehmensinvestitionen erheblich beeinträchtigen. Das britische Bruttoinlandsprodukt dürfte merklich langsamer wachsen. In Abhängigkeit von der globalen konjunkturellen Entwicklung sei auch eine Rezession nicht auszuschließen. „Sollten sich die Briten am 23. Juni für einen Brexit entscheiden, sind ein schwächeres Wirtschaftswachstum, eine höhere Verletzlichkeit durch das enorm hohe Leistungsbilanzdefizit sowie ein weiterer Rückgang des Außenwerts des Pfund Sterling zu erwarten“, sagt Christophe Bernard, Chefstratege beim Bankhaus Vontobel. Die in der Folge anziehende Teuerung werde die Bank of England vor ein heikles geldpolitisches Dilemma stellen. Als weitere Folgen sieht Bernard eine Schwächung Londons als Finanzplatz sowie eine Wiederbelebung der schottischen Unabhängigkeitsbestrebungen. Mit Blick auf die Europäische Union betont der Vontobel-Stratege vor allem die politischen Folgen eines Brexit. Denn das erste Ausscheiden eines Mitglieds seit der Gründung im Jahr 1957 könne sich als verhängnisvoller Präzedenzfall erweisen, der andere euroskeptische Länder dazu bewegen könnte, weitere Ausnahmen von den europäischen Regeln anzustreben. Spätestens am Tag des Referendums sprechfähig sein Das bedrohliche Szenario wirft seine Schatten bereits voraus. Als überdurchschnittlich unsicher empfinden 85 Prozent der britischen Großunternehmen in einer Befragung die Lage im Vorfeld des Referendums. Im Ergebnis kommt es zu weniger Übernahmen und Fusionen, zu weniger Einstellungen sowie zu geringen Investitionen. Laut Beratungsgesellschaft Deloitte verfügen nur 26 Prozent der Unternehmen über einen Notfallplan. Und schon erlangen passende Beratungsprogramme die Marktreife. So bietet Instinctif Partners, eine der international führenden Kommunikationsberatungen, seit April für deutsche Unternehmen eine „Instant-Beratung“ zur kommunikativen Vorbereitung auf einen möglichen Brexit an. Die Dienstleistung richtet sich an Banken und Unternehmen mit gesellschaftlichen oder geschäftlichen Verbindungen nach Großbritannien. „Wir beobachten, dass viele Unternehmen einen möglichen Brexit noch ausblenden oder sich zumindest kommunikativ nicht darauf vorbereiten“, sagt Thomas Stein, Managing Partner von Instinctif Partners. Eine aktive Kommunikation mit den relevanten Stakeholdern zum drohenden Brexit schaffe dagegen Vertrauen in die Weitsicht des Unternehmens und in das Management. „Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den möglichen Folgen auseinandersetzen und ihre Kommunikation in Richtung Investoren, Analysten, Kreditgebern und Geschäftspartnern, aber auch gegenüber Führungskräften und Mitarbeitern strategisch aufbauen“, sagt Stein. Spätestens am Tag des Referendums müssten Unternehmen sprechfähig sein. Dies gilt vor allem für die Banken. „Am stärksten betroffen wäre der britische Finanzsektor“, meint Didier Borowski, Chefvolkswirt von Amundi. So lange Großbritannien Mitglied der EU ist, kann kein Finanzplatz London mittelfristig das Wasser reichen. Im Fall eines Brexits wäre es sehr unwahrscheinlich, dass die europäischen Behörden ein die Interessen der City stützendes Abkommen schließen. Dies hätte zur Folge, dass der Zugang britischer Finanzdienstleister zu EU-Staaten erschwert würde. Auf europäische Banken kämen darüber hinaus erhebliche Kosten durch die Verlagerung ihrer aktuell in London basierten Einheiten zu. Die Konsequenz wäre eine Schwächung des gesamten europäischen Finanzsektors. ó 1 Max Colchester: DJN-Analyse. Goldman Sachs wäre großer Brexit-Verlierer (Dow Jones Newswires vom 12.4.2016). 2 Christian Apelt/Gertrud R. Traud: Großbritannien: Sein oder Nichtsein in der EU, in: Helaba Volkswirtschaft/ Research, Außer der Reihe vom 16.3.2016. 14 diebank 06.2016

FINANZMARKT ó Erhebliche Auswirkungen auf die Anlageberatung FINANZMARKTRICHTLINIE Zur Verbesserung des Anlegerschutzes kommen mit der Finanzmarktrichtlinie MiFiD II – zu den seit 2010 eingeführten Regelungen für die betroffenen Wertpapierdienstleistungen – weitere veränderte bzw. verschärfte Anforderungen hinzu, die von den Anbietern dieser Dienstleistungen beachtet werden müssen. In diesem Zusammenhang ist kritisch zu hinterfragen, ob hierdurch tatsächlich der Anlegerschutz weiter gestärkt wird. Matthias Kopka | Bernd Rosenblum Keywords: Wertpapierdienstleistung, FimanoG, WpHG Seit Oktober 2015 liegt der Referentenentwurf für ein Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) vor. Das Gesetz dient u. a. der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen ist. Ihr ursprünglich geplanter Anwendungsbeginn wird voraussichtlich um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben. Die inhaltlichen Änderungen von MiFID II betreffen mit dem Anlegerschutz und der Marktbezogenheit zwei wesentliche Themengebiete. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf ausgewählte Themen zum Anlegerschutz und hinterfragt, ob die neue Richtlinie zu einer Stärkung des Anlegerschutzes führt. Die Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU findet insbesondere in der Anpassung von Abschnitt 6 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ihren Niederschlag, welcher die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDU) regelt. Definition der Anlageberatung Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) liegt eine Anlageberatung 1 vor, wenn ó eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht, ó die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt, ó die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und ó die Empfehlung nicht ausschließlich über Informationsverarbeitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Für die Anlageberatung gelten, neben den allgemeinen Schutzvorschriften, u. a. durch das WpHG zahlreiche besondere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Regelungen, die als Folge der Finanzkrise 2008 eingeführt worden sind. Dazu zählen insbesondere: ó die Protokollpflicht für die Anlageberatung gegenüber Privatkunden i. S. des § 31 a WpHG. Danach müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede ab dem 1. Januar 2010 erfolgte Anlageberatung eines Privatkunden ein Beratungsprotokoll erstellen und dem Gesprächsteilnehmer unmittelbar zur Verfügung stellen. ó Gemäß WpHG sind seit April 2011 Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen, derart umzusetzen und zu überwachen, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden. D. h. im Ergebnis, dass eine Transparenz von Vertriebsvorgaben i. S. einer anlegergerechten Beratung herzustellen ist. ó Ein WDU darf seither seinen Kunden nur Finanzinstrumente empfehlen, die für ihn geeignet sind. ó Außerdem muss dem Privatkunden im Fall einer Anlageberatung rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts ein Produktinformationsblatt über jedes empfohlene Finanzinstrument übergeben werden. Sonderregelungen sind für Investmentfonds vorgesehen. Dem Kunden soll somit geholfen werden, eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu treffen. ó Seit November 2012 gelten darüber hinaus besondere Regelungen für Mitarbeiter von WDU, die in der Anlageberatung eingesetzt werden: Sie müssen sachkundig sein und über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Die gesetzlichen Neuregelungen zur Anlageberatung wurden durch die BaFin im Rahmen des Rundschreibens 4/2010 (WA) – MaComp 2 präzisiert; weitere Feinheiten ergeben sich aus der Wertpapier- 06.2016 diebank 15

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