ó BANKING ICAAP in die Gesamtbank REGULIERUNG Mit dem Internal Capital Adequacy Assessment Process, kurz ICAAP, oder dem synonym zu verstehenden Risikotragfähigkeitsprozess, ist zunächst das adäquate Verhältnis zwischen den Risiken und dem Risikodeckungspotenzial zu verstehen. Inwieweit internes Kapital als adäquat bezeichnet werden kann, hängt von einer Vielzahl weiterer Aspekte ab. Änderungen aus der letzten MaRisk-Novelle, wie der neue Kapitalplanungsprozess, Frühwarninstrumente im Risikomanagement oder die erhöhten Anforderungen an die Validierung der internen Risikomethoden, gehören ebenso dazu wie die Erfahrungen aus der Prüfungspraxis der MaRisk. Zudem ist auch für die Säule II, für deren Umsetzung die Institute bislang an nationale Vorschriften im Rahmen einer europäischen Richtlinie gebunden waren, durch die SREP-Guideline der EBA eine europäische Harmonisierung hinsichtlich der Anforderungen und Begrifflichkeiten zu beobachten. Henning Heuter Keywords: Risikomanagement, Regulierung, Kapitaladäquanz Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) wird in den Banken als ein Verfahren verstanden, das die Angemessenheit des internen Kapitals zur Abdeckung ökonomischer Risiken betrachtet. Alle Risiken müssen dabei erkannt und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit eingeschätzt werden. Für alle wesentlichen Risiken müssen hinreichend genaue Risikomessmethoden entwickelt werden. Damit allein wird jedoch die Frage nicht beantwortet, ob der Umfang eingegangener Risiken als angemessen beurteilt werden kann. Das Risikodeckungspotenzial in der Bank zeigt auf, welche Kapital- und Ergebnisbestandteile und welche Reserven dazu eingesetzt werden können, um eintretende Verluste aufzufangen, wenn Risiken eintreten. Dieses Risikodeckungspotenzial wird den Risiken gegenübergestellt. Erst durch die laufende Gegenüberstellung der Risiken und des Risikodeckungspotenzials kann die Frage nach der Adäquanz des internen Kapitals grundsätzlich beantwortet werden. Einschränkend gilt hierbei, dass die Angemessenheit des internen Kapitals nicht allein durch die Subtraktion der Risiken vom Risikodeckungspotenzial festzustellen ist, wenn nicht gleichzeitig die methodische Konsistenz bei der Ermittlung beider Größen und die Konsistenz zur Strategie sichergestellt werden. Maximal- und Minimalharmonisierung Wesentlich geprägt wurde der ICAAP durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), als im Zuge von Basel II das Drei-Säulen-Modell entworfen wurde ” 1. Neben der ersten Säule mit konkreten quantitativen Vorgaben für die Eigenmittelunterlegung des Kreditrisikos, des operationellen Risikos und der Marktpreisrisiken des Handelsbuchs enthält die dritte Säule Anforderungen an die Offenlegung der Institute. Die konkreten Vorgaben an die europäischen Institute finden sich in der Capital Requirements Regulation (CRR). Diese erfordert als Verordnung keinen gesonderten nationalen Rechtsakt und ist direkt gültig. Da die CRR nur wenige nationale Wahlrechte enthält, spricht man in diesem Zusammenhang vom Grundsatz der Maximalharmonisierung. Die zweite Säule enthält Anforderungen an das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren. Adressat ist dabei einerseits die Bankenaufsicht, andererseits werden hier auch Anforderungen an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane der Institute zur Ausgestaltung des Risikomanagementsystems gestellt, die für die Einrichtung des internen Überwachungsprozesses und der Strategie verantwortlich sind. Die Vorgaben an die europäischen Banken hierfür definiert die Capital Requirements Directive IV (CRD IV). Sie beschreibt sehr allgemeine Grundsätze an das Risikomanagement und folgt damit dem Grundsatz der Minimalharmonisierung. Die CRD IV erfordert als Richtlinie eine nationale Umsetzung, in Deutschland dienen hierfür die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Ziel der im aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren gestellten Grundsätze ist es, über die Mindestkapitalnormen hinausgehende Anforderungen zu stellen – einerseits hinsichtlich der Risiken, deren Spektrum mit Bezug auf den Begriff wesentlich gegenüber der Säule I nicht abschließend definiert ist, andererseits hinsichtlich des internen Kapitals, für dessen Bestimmung institutsindividuelle Prozesse zu etablieren sind. Für die Säule I ist der Eigenkapitalbegriff hingegen genau definiert. ICAAP als Teil des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses In vier zentralen Grundsätzen wird der Supervisory Review Process (SRP) zusammengefasst. Der erste Grundsatz beschreibt 22 diebank 6.2015
fi BASELER SÄULENMODELL ” 1 Basel I. Säule II. Säule III. Säule Mindestkapitalnormen Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren Institutsspezifische Umsetzung Individualisierung der Bankenaufsicht zentrale Grundsätze des SRP zum ICAAP und zum SREP Marktdisziplin Offenlegung CRR CRD IV, MaRisk CRR 6.2015 diebank 23
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