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die bank 05 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG WIE BANKEN

REGULIERUNG WIE BANKEN UNTERNEHMENSRISIKEN FRÜHZEITIG ERKENNEN HANDELN, BEVOR DAS KIND ZUM BRUNNEN GEHT Die seit Januar 2021 geltende Form des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) birgt für Banken u. a. die Gefahr, von Gläubigergruppen zu einem Verzicht auf Ansprüche gezwungen zu werden. Unsere Autoren erläutern, wie Banken mögliche Krisen bei Unternehmen, die sie finanzieren, frühzeitig erkennen und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen initiieren können. Seit dem 1. Januar 2021 können Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, finanzielle Restrukturierungen mit großen Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten in Gläubigerforderungen und -sicherheiten umsetzen. Für Banken birgt eine StaRUG-Restrukturierung unter anderem das Risiko, dass sie wegen des Mehrheitsprinzips – beim StaRUG reicht es aus, wenn eine Mehrheit von 75 Prozent der (betroffenen) Gläubiger zustimmt – zu einem Verzicht gezwungen werden, den sie im außergerichtlichen Bereich – hier ist eine 100-prozentige Zustimmung der Gläubiger notwendig – nicht akzeptiert hätten. Je nachdem, wie die Gläubigergruppen vom sich nach dem StaRUG restrukturierenden Unternehmen bei der Abstimmung zusammengestellt werden, reicht auch eine Mehrheit von weniger als 75 Prozent aus, um die Bank zu einem Verzicht zu zwingen. Bildlich gesprochen: Das Kind ist – aus Sicht der Bank – in einem solchen StaRUG-Fall in den Brunnen gefallen. Die beste Krise ist die, die überhaupt nicht eintritt Also wäre es doch getreu dem Motto „Die beste Krise ist die, die überhaupt nicht eintritt“ am besten, wenn eine Bank bereits tätig werden könnte, bevor das Kind in Richtung Brunnen geht. Und genau das deckt sich auch mit der Intention des Gesetzgebers. 26 05 | 2022

REGULIERUNG Sein Ziel war und ist es, dass Unternehmen durch das StaRUG unabhängig von einer Restrukturierung – bestenfalls, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich gut geht – ein Krisen- und Risiko-Früherkennungssystem implementieren, das geeignet ist, mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ (also schwere Krisen) so früh zu erkennen, dass rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen initiiert werden können. Die Aufforderung dazu steht prominent in Paragraph 1 des StaRUG und richtet sich an alle Unternehmen. Allerdings zeigen sich bei vielen Unternehmen bei der Krisen-Früherkennung immer noch erhebliche Defizite. Die Beschäftigung mit Risiken, die zu Krisen führen können, ist unangenehm und wird daher noch zu oft vernachlässigt in der Hoffnung, dass nichts passieren werde. Nicht zuletzt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs zeigen leider eindrucksvoll, wie fahrlässig solche Annahmen sind. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber im StaRUG lediglich Mindestanforderungen an die Krisen-Früherkennung und -Prävention festgelegt hat. Banken sind daher gut beraten, bei Unternehmen, die sie finanzieren, aber auch bei Neu- oder Refinanzierungsanfragen darauf zu achten, dass die Unternehmen ein Früherkennungssystem implementiert haben und nutzen – gerade, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Kriterien eines geeigneten Krisen- und Risiko-Früherkennungssystems Doch mit der Einführung „irgendeines“ Früherkennungssystems allein ist es nicht getan. Krisen-Früherkennung setzt ein leistungsfähiges Risk Management voraus, da Risiken zu Krisen führen. Dies dient der Identifikation, Quantifizierung, Aggregation und Überwachung von Risiken und gewährleistet, dass die mit unternehmerischen Entscheidungen verbundenen Risiken adäquat berücksichtigt werden. Die folgenden Leitfragen helfen, die Qualität eines solchen Risikomanagement-Systems zu beurteilen: 05 | 2022 27

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