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die bank 05 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 2 |

REGULIERUNG 2 | Reporting-Templates nach EBA/ITS/2020/06 Abwicklungseinheit Keine Abwicklungseinheit Reporting-Templates G-SII Andere Wesentliche Töchter von Non-EUG-SII Andere Key Metrics KM2 M01.00 quartalsweise Konsolidiert Einzelinstitut Konsolidiert Einzelinstitut Konsolidiert Einzelinstitut Konsolidiert Einzelinstitut TLAC1 M02.00 quartalsweise Composition ILAC M03.00 quartalsweise LIAB MREL M04.00 quartalsweise quartalsweise Creditorranking Contract spec. Information TLAC2 M05.00 quartalsweise quartalsweise TLAC3 M06.00 quartalsweise quartalsweise MTCI M07.00 quartalsweise quartalsweise Forecast FORC1 / FORC2 jährlich jährlich Quelle: Eigene Darstellung, erstmals veröffentlicht www.sks-group.eu. bzw. vier Monate haben. Die kürzeren Fristen stellen für viele Institute eine Herausforderung dar, da die Abstimmung mit CoRep- Meldeinhalten bzw. Bilanzkennzahlen innerhalb von wenigen Tagen erfolgen muss. Reporting-Anforderungen ähnlich der Templates Im ITS sind insgesamt sieben Meldebögen enthalten. Der ITS betrifft alle Institute, die einer MREL- und/oder TLAC-Meldepflicht unterliegen, wobei zwischen Templates für Abwicklungseinheiten und Nicht-Abwicklungseinheiten unterschieden wird. Abwicklungseinheiten sind gemäß BRRD II Institute, die als Eintrittspunkte für mögliche Abwicklungsmaßnahmen innerhalb einer Abwicklungsgruppe mit einer gemeinsamen Abwicklungsstrategie definiert wurden. So umfasst eine Abwicklungsgruppe eine Abwicklungseinheit – als Eintrittspunkt – und eine oder mehrere Nicht-Abwicklungseinheiten. Die Templates M01.00, M02.00, M04.00, M06.00 und M07.00 sind für Abwicklungseinheiten relevant, die Templates M03.00, M04.00, M05.00 und M07.00 für Nicht-Abwicklungseinheiten. Z Z Z M01.00 – Key Metrics for MREL and TLAC Inhalt: M01.00 enthält eine aggregierte Übersicht der Gesamtverbindlichkeiten und Eigenmittel sowie der MREL- und TLAC-Quoten. Besonderheit: Das Template bezieht sich erstmalig sowohl auf die risikobasierten als auch die risiko-unabhängigen MRELbzw. TLAC-Quoten gemäß BRRD II. Z Z M02.00 – MREL and TLAC Capacity and Composition Inhalt: M02.00 fordert eine granulare Aufsplittung der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf etwaige Bestandsschutzregelungen oder die Nachrangigkeit von berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten. Besonderheit: Erstmalig sind auch die gehaltenen nachrangigen, berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten anderer Institute zu melden. M03.00 – Internal MREL and Internal TLAC Inhalt: Das Template stellt einen Aufriss der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von Nicht-Abwicklungseinheiten dar. Besonderheit: Mögliche Erleichterungen bei der Erfüllung der internen MREL- bzw. TLAC-Quote werden berücksichtigt. So können Eigenmittel beispielsweise auf Einzelinstituts-Ebene angerechnet werden. M04.00 – Funding Structure of Eligible Liabilities Inhalt: Die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sind sowohl nach Restlaufzeiten als auch nach Produktgruppen aufzuschlüsseln. Das Template ist – in aggregierter Form – analog dem LDR- Meldebogen T01.00 aufgebaut. Besonderheit: Das Template differenziert – im Gegensatz zum T01.00 – nicht nach den Gegenparteien. M05.00 und M06.00 – Creditor Ranking Inhalt: Beide Templates zeigen eine Aufgliederung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß ihrem Insolvenzrang. Besonderheit: Der einzige Unterschied zwischen den beiden Templates ist die zu- 44 05 // 2021

REGULIERUNG 3 | Offenlegungs-Templates nach EBA/ITS/2020/06 Abwicklungseinheit Keine Abwicklungseinheit Offenlegungs-Templates G-SII Andere Wesentliche Töchter von Non-EUG-SII Andere Konsolidiert Einzelinstitut Konsolidiert Einzelinstitut Konsolidiert Einzelinstitut Konsolidiert Einzelinstitut Key Metrics EU KM2 quartalsweise halbjährlich Composition Creditorranking EU TLAC1 halbjährlich jährlich EU iLAC quartalsweise halbjährlich EU TLAC2 halbjährlich jährlich EU TLAC3 halbjährlich jährlich Quelle: Eigene Darstellung, erstmals veröffentlicht www.sks-group.eu. Z sätzliche Spalte „Type of creditor” im M05.00, die angibt, ob die Gegenpartei eine Abwicklungseinheit darstellt. M07.00 – Instruments Governed by Third-Country Law Inhalt: Das Template enthält eine Auflistung aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, die einem Drittstaaten- Recht unterliegen. Besonderheit: Es ist anzugeben, ob der Emittent über eine Call-Option zum vorzeitigen Rückkauf verfügt, die bei Eintritt eines regulatorischen Ereignisses ausgeübt werden kann, das die MREL-Berücksichtigung beeinträchtigt. Offen bleibt, was unter einem solchen Ereignis zu verstehen ist. Ab 2024 gelten die Offenlegungsanforderungen Die Offenlegungs-Templates gelten für TLAC und MREL gleichermaßen und wurden daher – auch wenn die Offenlegungspflicht für MREL erst 2024 besteht – bereits in diesem ITS veröffentlicht. Insgesamt sind fünf relevante Offenlegungsbögen enthalten, wobei auch hier zwischen Abwicklungseinheiten und Nicht-Abwicklungseinheiten unterschieden wird. Z EU KM2 – Key metrics Inhalt: Der Aufbau des Templates entspricht dem Reporting-Bogen M01.00. Besonderheit: Im Vergleich zu M01.00 ist das Template stärker aggregiert, wobei der Z Z Z Fokus deutlicher auf den einzelnen Quoten liegt. EU TLAC1 – Composition Inhalt: Das Template ist weitestgehend analog dem M02.00 Meldebogen aufgebaut. Besonderheit: Der Fokus im EU TLAC1 liegt stärker auf den MREL- bzw. TLAC- Quoten. Der Link zu EU KM2 ist damit deutlich enger. Die Verlagerung des Fokus hängt vermutlich mit einem differenzierenden Adressatenkreis bei den Offenlegungs-Templates zusammen. EU iLAC – Internal Loss Absorbing Capacity Inhalt: Das Template entspricht dem M03.00 und spiegelt die Spezifika der internen MREL- und TLAC-Anforderungen wider. Besonderheit: Im Gegensatz zum Reporting-Template wird zwischen der tatsächlich erreichten internen MREL- bzw. TLAC-Quote und der erforderlichen Mindestquote differenziert. Beide Kennzahlen müssen ausgewiesen werden. EU TLAC2 und EU TLAC3 – Creditor Ranking Inhalt: EU TLAC2 und EU TLAC3 entsprechen inhaltlich den Templates M05.00 und M06.00 und teilen die Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Insolvenzränge auf. Besonderheit: Es gibt eine zusätzliche Aufteilung: Teil a entspricht dem Reporting- Template und enthält alle Finanzinstrumente, die gleich- oder vorrangig gegenüber Instrumenten sind, die potenziell berücksichtigungsfähig sind. Teil b enthält nur Eigenmittel und Verbindlichkeiten, die den Anforderungen von Art. 45 BRRD in Übereinstimmung mit Art. 45f CRR entsprechen. Der Logikbruch zu den bisherigen Anforderungen Mit dem ITS bzw. dem ursprünglichen Konsultationspapier wurden Anforderungen veröffentlicht, die von der bisherigen Meldelogik abweichen. Zum einen waren im Konsultationspapier noch zwei Forecast-Templates enthalten, die einen Ausblick in die Zukunft ermöglichen sollten. Zum anderen wurde mit dem Meldetemplate M02.00 erstmalig ein Blick über die reine Passivseite hinaus angestrebt. Hier lohnt nachfolgend ein tieferer Blick. Meldung von Aktivpositionen Das Template M02.00 beinhaltet neben der granularen Aufteilung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auch einen nachrichtlichen Passus zu den gehaltenen nachrangigen, berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten anderer Institute, unterteilt in die Kategorien G-SII, O-SII und andere Institute. Die zu meldenden Positionen werden unter Berücksichtigung der in Art. 72h CRR definierten Grundsätze festgelegt. Aktuell be- 05 // 2021 45

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